Wer einen vollstreckungsfähigen Titel, z. B. ein Gerichtsurteil, gegen mehrere Personen hat, kann in der Zwangsvollstreckung einen erfolgsversprechenden und zulässigen Trick anwenden. Wurden etwa mehrere Personen gerichtlich verurteilt, einen Geldbetrag zu bezahlen, handelt es sich um sogenannte Gesamtschuldner. Typische Gesamtschuldner nach dem Gesetz können allerdings auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (= BGB-Gesellschaft oder kurz GbR)…
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