Neben den auf unserem Blog bereits veröffentlichten Vorgehen des Herrn Rechtsanwalt Ingo Müller wegen Gewinnspielforderungen wurden wir nun von einem unserer Webseiten-Besucher darüber informiert, daß Herr Rechtsanwalt Ingo Müller aus Osnabrück nicht nur Forderungen von DSM 24 verfolgt, sondern auch Forderungen von DGZ-6/49, wieder abgetreten an die Firma TKM Royal Office, beitreibt. Hier gilt dasselbe…
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