40 Euro Bußgeld und einen Punkt gibt es, wenn man als Führer eines Kfz ein Handy oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die einzige Möglichkeit das Bußgeld zu vermeinden hat man, wenn man an einer roten Ampel stehend telefoniert und dabei der Motor ausgeschaltet ist. So jedenfalls eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg aus 2006. Auch auf dem Fahrrad ist es verboten. Hier kostet es allerdings nur 25 Euro und es gibt auch keinen Punkt.
Da man sonst aber fast alles machen darf, was noch viel mehr ablenkt als die Nutzung des Handys, hatte ein Richter aus Gummersbach das Handyverbot dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelgt. Eine Entscheidung gibt es bisher aber noch nicht.
Um den Autofahrern die Wartezeit auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verkürzen, hat jetzt ein Kollege von uns ein Kühlpack erfunden, welches die Form eines Smartphones hat. Dieses kann man sich ins Auto legen. Wird man dann angehalten, zeigt man der Polizei das Kühlpack, um den Eindruck zu erwecken, man habe nicht telefoniert sondern sich lediglich die Backe gekühlt. Erfahrungsberichte zu dieser Ausrede liegen uns allerdings noch nicht vor. Wir meinen aber: eine nette Idee!