40 Euro Bußgeld und einen Punkt gibt es, wenn man als Führer eines Kfz ein Handy oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die einzige Möglichkeit das Bußgeld zu vermeinden hat man, wenn man an einer roten Ampel stehend telefoniert und dabei der Motor ausgeschaltet ist. So jedenfalls eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg aus…
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