Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss ein Ex-Partner nach der Trennung Geldgeschenke an die Eltern der Verlassenen zurückbezahlen. BGH Urteil vom 18.06.2019 – X ZR 107/16.
Im vorliegenden Fall gaben die Eltern Ihrer Tochter und dessen Partner viel Geld für einen Hauskauf. Beide kauften sich daraufhin eine Immobilie. Die Beziehung hielt nicht und nach der Trennung forderten die Eltern vom Partner der Tochter die Hälfte des bezahlten Betrages zurück.
Zunächst wurde die Zahlung dabei als Darlehen angesehen. Allerdings gab es keine nachweisbare Darlehensvereinbarung. Es konnte nicht bewiesen werden, dass eine Rückzahlung des Geldes an die Eltern vereinbart gewesen war.
Kann kein Darlehen nachgewiesen werden, wird regelmäßig von einer Schenkung ausgegangen. Gerade bei Eltern und Kindern sind Schenkungen nicht unüblich. Es wird daher das Vorliegen einer Schenkung vermutet, wenn das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. Für den Beweis kann Schriftverkehr jeglicher Art (also auch Chat-Verläufe von WhatsApp oder Mail) und natürlich auch ein Zeuge herangezogen werden.
Aber auch im Fall der Schenkung können die Eltern die Zahlung zurückverlangen. Die Juristen gehen hier von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage aus. Mit der Auflösung der Lebensgemeinschaft hätten sich Umstände verändert, von denen die Parteien der Schenkung bzw. des Darlehensvertrages gemeinsam ausgegangen seien. Man sei davon ausgegangen, dass die Beziehung noch einen langen Bestand haben werde und sich die Partner nicht in nächster Zeit trennen würden. Den Eltern sei es daher nicht zuzumuten, an der Schenkung festzuhalten.
Im vorliegenden Fall, musste der Ex-Partner des beschenkten Paares daher die Hälfte des Geldes an die Eltern der Tochter zurückbezahlen. Es kann aber auch notwendig sein, die Gesamtdauer der Lebensgemeinschaft nach Auszahlung des Geldes in Relation zu der zu erwartenden Dauer der Lebensgemeinschaft zu setzen. Bei einer Trennung kurz nach Auszählung, dürfte dies aber kaum ins Gewicht fallen. Nur wenn die Trennung erst viel später erfolgt, ist auch das zu berücksichtigen.
Wir haben auch bereits Fälle bearbeitet, bei denen die Auszahlung ausschließlich an den Partner der Tochter oder des Sohnes ausbezahlt worden ist. Dann kommt auch eine Verpflichtung zur vollständigen Rückzahlung des Betrages in Betracht.
Geschenktes Geld nach Trennung zurückfordern? Ja, das ist möglich, sagt der Bundesgerichtshof.
Haben Sie Fragen zur Rückforderung von Darlehen oder Schenkungen? Kontaktieren Sie mich. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
Guten Tag, mein ex Freund verlangt von mir das ich sein Geld was er in unserer Beziehung mir gab das ich es ihn wieder zurück zugeben. Und fordert auch den Fernseher den er mir geschenk hat zurück. Muss ich das denn?
Guten Tag, sehr wahrscheinlich nicht. Eine Schenkung ist gerade kein Darlehen. Ihr Ex müsste auch beweisen, dass es sich um ein Darlehen gehandelt hat und mit Ihnen vereinbart war, dass Sie das Geld und den Fernseher zurückgeben müssen. Das ist meistens nicht möglich. Es kommt aber natürlich immer auf den Einzelfall an.