Die Schufa sammelt Informationen von mehreren Tausend Vertragspartnern. Das sind meist Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen, Bausparkassen, Versicherungen, Einzel- und Versandhändler, Telefongesellschaften, Energieversorger und manche Immobiliengesellschaften. Aber auch Informationen aus öffentlichen Quellen nutzt die Schufa. Die Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden übernommen. Wer einen Insolvenzantrag gestellt oder eine Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgegeben hat, erhält einen negativen Schufa-Eintrag. Aber dürfen auch Inkassobüros Schufa-Einträge veranlassen?
Oft werden vermeindliche Schulder von Inkassobüros darauf hingewiesen, dass bei ausbleibender Zahlung ein Schufa-Eintrag droht. Hierzu findet sich in vielen Inkassoschreiben der Hinweis:
Hinweis gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4c BDSG: Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln, soweit der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat, die vorgenannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder eines Dritten erforderlich ist.
Es dürfen jedoch nur die Vertragspartner der Schufa Anfragen bei der Gesellschaft stellen bzw. Ihre Daten an die Schufa übermitteln. Viele Inkassobüros (insbesondere die für Abzocke bekannten Kandidaten) sind jedoch gar kein Vertragspartner der Schufa.
Die o.g. Vorschrift enthält übrigens noch mehr Voraussetzungen:
(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und
1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt, 2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist, 3. der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat, 4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder 5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Haben Sie daher keine Angst vor dieser leeren Drohung. Selbst wenn das Inkassobüro tatsächlich Vertragspartner der Schufa wäre, genügt ein schlichtes Bestreiten der Forderung und schon darf keine Eintragung mehr erfolgen. Achten Sie beim Bestreiten immer auf einen Zugangsnachweis (Einwurf-Einschreiben). Sollte ein Eintrag dennoch passieren, reicht ein Anwaltsschreiben an die Schufa um den Eintrag zu entfernen.
Wer eine Schufa-Eigenauskunft z.B. für den Vermieter benötigt, sollte eine schlichte Verbraucherauskunft anfordern. Diese enthält entgegen der früher üblichen Eigenauskunft nicht alle bei der Schufa gespeicherten Daten, sondern nur die wirklich notwendigen Informationen, z.B. dass keine offenen Forderungen bestehen.
Wielange bleiben Daten bei der Schufa gespeichert?
Die Angaben zu Konten und Kreditkarten werden sofort nach deren Auflösung gelöscht. Ein Jahr lang können die Anfragen von Vertragspartnern oder etwaige Eigenauskünfte eingesehen werden. Ein Kredit wird erst drei Jahre nach der vollständigen Rückzahlung gelöscht. Ebenso verspätete Ratenzahlungen, Mahnbescheide, Zwangsvollstreckungen und Vermögensauskünfte. Auch eine Insolvenz bleibt für drei Jahre bei der Schufa sichtbar. Sog. Scoring-Daten werden nicht gelöscht aber laufend aktualisiert.
Ich finde das etwas seltsam, dass hier eine private Firma (Schufa) in Zeiten des Datenschutzes Daten über Personen sammeln darf, ohne dass derjenige, der davon betroffen ist, dagegen was machen kann oder irre ich da?)
Es gibt zwar ein Urteil, dass der Hinweis auf die Datenübermittlung an die Schufa ausreicht, was aber, wenn ich als Betroffener vor oder nach einem Vertragsabschluss der Datenübermittlung an die Schufa widerspreche?
Dürfen dann trotzdem Daten an die Schufa übermittelt werden?
Wenn die Datenübermittlung an die Schufa (ist ja nun keine öffentliche Stelle, sondern im Grunde genommen eine Firma) erlaubt ist, warum ist es dann untersagt, dass sich z.B. eine Schutzgemeinschaft der Vermieter bilden darf, die eine Datenbank führt, welche säumige Mieter auflistet, damit Vermieter eben nicht in die Bedrängnis kommen, Mietnomaden einen Mietvertrag zu geben und danach das große Nachsehen haben, was für den Einen oder Anderen schon zum finanziellen Ruin führte
Danke für die Information.
Wie verhält es sich aber, wenn ein Mieter schon seit 4 Monaten keine Miete zahlt?
Das gleiche Problem habe ich auch. Zwei Mieten im Rückstand, trotz Mahnung keine Reaktion. Der Briefkasten quollt über. Es stank aus der Wohnung, sodass wir öffnen lassen mussten. Da kam die große Überraschung, alles vermüllt, Alkohlflaschen wie in einem Getränkeladen. Essensreste in den Küchenschränken.
Der Mieter ist weg, fristlose Kündigung.
Seinerzeit legte er eine einwandfreie Schufa vor. Damit dem nächsten Vermieter nicht das gleiche passiert wie mir, möchte ich gerne einen negativen Eintrag veranlassen. Aber wenn die Schufa diese Einträge nicht vom Vermieter annimmt, muss man davon ausgehen, dass die Schufaauskunft für Vermieter nicht aktuell ist. Oder wie kann man das verstehen?
@Birgit … die Schufa ist eine Schutzgemeinschaft für angeschlossene, kreditvergebene Mitglieder. Sie sind vermutlich nicht Mitglied, also können Sie da weder etwas eintragen noch etwas abfragen. Die Ihnen vom Mieter übergebene Auskunft ist eine Eigenauskunft, die jeder über sich holen kann.
Die Schufa ist keine staatliche oder auf Gemeinnützigkeit beruhende Organisation. Ihre Aufgabe ist es nicht, die Allgemeinheit zu schützen.
Man kann einen Inkassounternehmen beauftragen. Die können auch die neue Adresse herausfinden, sobald er irgendwo seine neue Bleibe angibt und Post bekommt, also auch ohne Anmeldung. Einerseits besteht Hoffnung auf Zahlung, andererseits kann das Incassounternehmen den negativen Schufa-Eintrag veranlassen. Es verjährt sich nach 3 Jahren zum Jahresende, also noch nicht zu spät.
Genau deswegen kannste die Schufaauskunft in die Tonne treten. Ich würde mir bei negativer Schufa ne ganz andere Frage stellen, warum ist sie negativ? Vieleicht weil die Person Miete und Energie an erste Stelle gesetzt hat?
Daher lieber eine Bescheinigung vom Vorvermieter anfordern, das dort keine Mietschulden vorhanden sind.
Sie können den offenen Betrag nach Einhaltung der Richtlinien dort melden.