Ohne die rechtlichen Gründe für die Berechtigung der behaupteten Forderung in Höhe von 134,90 EUR darzulegen, betreibt zur Zeit Rechtsanwalt Markus W. Wisser aus Düsseldorf den Forderungseinzug für die Comcas UG. Das Schreiben sieht wie folgt aus:
Der Inhalt lautet (auszugsweise) wie folgt:
„bekanntlich vertreten wir die Firma Comcas UG, Düsseldorf. Bedauerlicherweise haben Sie auf unsere bisherigen Mahnungen nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet. Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet.„
TIPP:
Lassen Sie sich von derartigen Ankündigungen nicht einschüchtern! Durch die Einschaltung eines Anwalts Ihres Vertrauens können Sie sich gegen etwaige Versuche von Rechtsanwalt Wisser wehren, gegen Sie einen Vollstreckungstitel zu erlassen. Oft genügt schon unsere anwaltliche Verteidigungs- und Vertretungsanzeige, um derartige Forderungen abzuwehren. Gerne helfen wir Ihnen! Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen (Schreiben etc.) – am besten per Mail. Wir helfen Ihnen, die Forderung abzuwehren.
Allein die Behauptung des Rechtsanwalts, er würde einen gerichtliche Vollstreckungstitel erwirken, muß Sie nicht beunruhigen! Wir können die Forderung noch für Sie abwehren! Wir sehen durchaus gute Rechtsgründe, sich erfolgreich gegen diese Forderungen zur Wehr zu setzen. Rufen Sie uns einfach an!
Weiter schreibt Rechtsanwalt Wisser:
„Unsere Prozessabteilung wird u. a. die Pfändung von Bankkonten, Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen.„
VORSICHT:
Ohne Gerichtsurteil kann der Anwalt gar nichts pfänden! Ein Gerichtsurteil liegt aber noch gar nicht vor, so daß sich diese Ankündigungen nur als lapidares Schreckgespenst entpuppen. Wir helfen Ihnen, ein Gerichtsurteil gegen Sie zu verhindern!
Auch die folgenden Ausführungen in dem Schreiben lassen sich mit unserer Hilfe leicht zurückweisen:
„Unsere Mandnatin hat uns darüber hinaus mit einer langfristen Titelüberwachung beauftragt. So ist gewährleistet, dass in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie ergriffen werden können (…). Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmals Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 134,90 EUR, bis spätestens (…) auf unser Konto unter Angabe des o. g. Aktenzeichens zu überweisen. Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch Zahlung bis zum (…) oder durch Unterbreitung eines angemessenen Ratenzahlungsangebotes vermeiden (…). Wir können Ihnen in Ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.„
ACHTUNG:
Setzen Sie sich lieber mit uns in Verbindung! Passen Sie auf! Zahlen Sie nicht, sondern lassen Sie die Berechtigung der Forderung durch einen Anwalt Ihres Vertrauens prüfen und ggf. zurückweisen! Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Mail mit den Unterlagen.