Ohne die rechtlichen Gründe für die Berechtigung der behaupteten Forderung in Höhe von 134,90 EUR darzulegen, betreibt zur Zeit Rechtsanwalt Markus W. Wisser aus Düsseldorf den Forderungseinzug für die Comcas UG. Das Schreiben sieht wie folgt aus: Der Inhalt lautet (auszugsweise) wie folgt: "bekanntlich vertreten wir die Firma Comcas UG, Düsseldorf. Bedauerlicherweise haben Sie auf…
Mit "Markus W. Wisser - Anwaltskanzlei" ist der Briefbogen überschrieben, mit der die anwaltliche Vertretung der Firma Telebill Ltd. angezeigt und eine anwaltliche Zahlungsaufforderung versandt wird. Darin wird die Behauptung aufgestellt, daß die Angeschriebenen aus der "Nutzung telefonischer Dienstleistungen" den eingeforderten Betrag schulden. Eine nähere Konkretisierung und ein Nachweis über die Berechtigung der Forderung erfolgen…