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Aktuelles

Hilfe gegen Forderungen von Das Gelbe Verzeichnis

Das Gelbe Verzeichnis ist eine Firma aus der Schweiz, die die Internetseite www.dasgelbeverzeichnis.de betreibt. Im Impressum der Seite ist folgendes angegeben:

Das Gelbe Verzeichnis
Gotthardstrasse 74
6460 Altdorf UR, Switzerland

(Stand: 01.11.2019)

Viele unserer Mandanten haben eine Rechnung dieses Branchenbuches erhalten. Dabei war das Vorgehen immer ähnlich. Es erfolgte ein Anruf, indem der Eindruck erweckt wurde, es bestehe bereits ein Vertragsverhältnis bzw. es gehe um einen bereits bestehenden Eintrag im Internet. Dieser müsse nun verlängert werden und dafür würden Kosten anfallen. Kurz darauf kommt dann die Rechnung. Es besteht daher hier der Verdacht einer Masche bzw. Abzocke.

Das Gelbe Verzeichnis

Wir raten, diese Rechnung nicht zu bezahlen. Soweit uns berichtet wurde, handelt es sich in vielen Fällen um eine Täuschung, die zur Anfechtung des Vertrages berechtigt. Durch die Vielzahl der von uns betreuten Mandanten, können wir diesen umstand im Zweifel leicht nachweisen. Im Idealfall melden Sie sich, bevor ein Inkassobüro eingeschaltet wurde. Aber selbst wenn dies schon der Fall ist, bestehen beste Chancen, den Vertrag anzufechten, sodass der Betrag nicht weiter gefordert werden kann. Daran ändert auch die oft vorliegende Tonbandaufnahme mit Ihrem Einverständnis nichts. In den uns bekannten Fällen wurde das Vorgespräch nämlich nicht mit aufgenommen. Auch dies ein weiteres Indiz für die vorliegende Täuschung.

Senden Sie uns die Rechnung und ggf. das Schreiben vom Inkasso einfach per Mail (fragen@recht-hilfreich.de) oder Fax (069 95 92 91 911) zu. Wir kümmern uns umgehend darum und erklären die Anfechtung gegenüber dieser Firma. Die meisten Branchenbuch-Firmen geben auf, wenn sich ein Anwalt eingeschaltet hat, sodass Sie so schnell und sicher Ruhe haben können.

Wir berechnen hierfür lediglich einen Pauschalbetrag i.H.v. 83,54 € (inkl. USt. und Auslagen) für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit. Erfahrungsgemäß ist ein gerichtliches Vorgehen nicht notwendig, sodass es bei diesem Betrag beleiben wird.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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