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Mietvertrag für Gewerberäume prüfen

Einen Mietvertrag für Gewerberäume sollte man sehr sorgfältig lesen. Wer einen Mietvertrag für einen privaten Wohnraum abschließt bekommt vom Vermieter meistens einen Vordruck aus dem Internet oder einem Haus & Grund-Verein. Privatleute brauchen sich hier meist auch kaum Gedanken machen, ob im Vertrag Klauseln versteckt sind, die sehr nachteilig sind. Das liegt daran, dass das private Mietrecht stark reglementiert ist und die Rechtsprechung regelmäßig alles für unwirksam erklärt, was den Mieter zu sehr benachteiligt.

Vorsicht aber bei Gewerberaummietverträgen. Die meisten gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht gelten hier nicht. Im Grundsatz gilt die Vertragsfreiheit. Zwar gibt es auch hier gesetzliche Einschränkungen, diese sind aber bei Weitem nicht so streng wie bei Mietverträgen über Wohnraum. Hinzu kommt, dass die Unerfahrenheit von Start-ups oder keinen Unternehmen wie Cafés und Geschäften gerne ausgenutzt wird.

Gewerbliche Vermieter können in ihre Verträge daher fast alles reinschreiben, was sie möchten. So sind beispielsweise sehr lange Vertragslaufzeiten möglich. 10 Jahre sind fast schon als üblich anzusehen. Hier sollte man darauf achten, dass man eine Ausstiegsmöglichkeit hat, wenn man beispielsweise in wirtschaftliche Schwiergigkeiten gerät. Nicht erst seit der Corona-Krise 2020 ist bekannt, dass nicht selten die Mietzahlungen neben Personalkosten eine sehr große Position bei den monatlichen Fixkosten einnimmt.

Schon die Wahl des richtigen Vertragspartners kann entscheidend sein. Schalten Sie – wenn möglich – eine Gesellschaft als Mieter dazwischen oder mieten Sie selbst nicht als persönlich haftender, sondern als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder UG).

Eine Aufzählung möglicher Stolperfallen im Mietvertrag für Gewerberäume würde hier den Rahmen sprengen. Da es kaum einheitliche Mietverträge gibt und Vermieter die Verträge in der Regel von Anwälten individuell erstellen lassen, sollte jeder Verträge im Detail geprüft werden.

Haben Sie Fragen zu Gewerberaummietverträgen oder möchten Sie Ihren Mietvertrag anwaltlich prüfen lassen? Kontaktieren Sie mich. Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Verhandlung über Ihren Mietvertrag.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

One Reply to “Mietvertrag für Gewerberäume prüfen”

  1. City Immobilienmakler says: 16. April 2020 at 10:23

    Lieber Florian,

    Vielen Dank für diesen gut formulierten und hilfreichen Artikel, der mir sehr bei der Recherche geholfen hat.

    Liebe Grüße aus Hannover
    W. Wengenroth

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