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In bestimmten Fällen reicht es nicht, einem Gesellschafter Mitteilungen per WhatsApp, Mail oder einfach im Brief zu schicken. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn ein Gesellschafter zu einer Gesellschafterversammlung geladen werden soll. Hierfür muss zunächst einmal ein Blick in die Satzung beziehungsweise den Gesellschaftervertrag geworfen werden. In den allermeisten Fällen findet sich hier die Regelung,…
Grundsätzlich liegt die Kompetenz zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH bei deren Geschäftsführern. Wird die Gesellschafterversammlung durch einen unbefugten, zum Beispiel durch einen der Gesellschafter einberufen, sind alle dort gefassten Beschlüsse nichtig. Anstelle eine Einberufung kann aber auch eine Verabredung zu einer Gesellschafterversammlung erfolgen. In diesem Fall spricht man von einer so genannten Vollversammlung. Ein…
Aktuelle Rechtssprechung Beschluss des OLG Brandenburg vom 01.01.2024, Az.: 7 W 66/23 Soll eine Gesellschafterversammlung abgehalten werden, müssen grundsätzlich alle Gesellschafter ordnungsgemäß geladen werden. Wird ein Gesellschafter nicht geladen, liegt in der Regel ein Einberufungsmangel vor, der zur Nichtigkeit aller in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse führt. In dem hier entschiedenen Fall sollte eine Gesellschafterversammlung abgehalten…
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