Alle vier Jahre muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Unternehmen die Prüfung der korrekten Abführung von Sozialversicherungsabgaben vornehmen. Doch völlig gleichgültig wie das Ergebnis dieser Betriebsprüfung ausgeht, darf es nicht beruhigen, nicht einmal bei beanstandungsfreiem Prüfergebnis. Denn es bleibt bei einer lauernden Gefahr, die dem Unternehmen, der Frima oder dem Selbständigen die finanzielle Existenz kosten…
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