Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt diese nach außen und gibt Erklärungen im Namen der Gesellschaft ab. Von der Gesellschafterversammlung kann er jederzeit zu jeder erdenklichen Geschäftsführungsmaßnahme angewiesen werden. Sind sich Gesellschafter und Geschäftsführer nicht einig, kann die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer jederzeit abberufen. Dafür sind die Geschäftsführer von Haftungsansprüchen der Gesellschaft befreit, wenn sie Weisungen der…
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