Unter dem Namen Deutscher Medien Verlag verschickt die Firma S&M Marketing GmbH aus Frankfurt am Main Rechnungen für Google-Einträge.
Die Firma S&M Marketing GmbH sollte nicht mit der Firma Deutscher Medien Verlag GmbH aus Cottbus verwechselt werden. Es handelt sich um zwei verschiedene Unternehmen.
Update Februar 2022: Derzeit verschickt die Seo Dienstleistungs GmbH Rechnungen für Medienverlag 24. Das Vorgehen ist vergleichbar.
Die Bezeichnungen kommen wohl häufiger vor. In den uns bekannten Fällen geht es aber immer um die S&M Marketing GmbH oder die Seo Dienstleistungs GmbH. Die Firmen sind auch deutlich auf den Rechnungen aufgeführt.
Mandanten von uns haben hierzu berichtet, sie seien angerufen worden und es ginge um ihren Eintrag bei Google, der verlängert werden müsse. Es handle sich um einen ursprünglich kostenlosen Eintrag, der nun kostenpflichtig geworden sei.
Die meisten wurden wahrscheinlich über einen tatsächlich existierenden Google-Eintrag gefunden, sodass die Angerufenen hier zunächst tatsächlich einen Zusammenhang feststellen können.
Das Gespräch wird aufgezeichnet um später nachweisen zu können, dass ein Vertragsschluss zustande gekommen sei. Ob tatsächlich das gesamte Gespräch aufgezeichnet wurde bzw. vorgelegt wird, darf bezweifelt werden.
Oft ist den Betroffenen auch gar nicht bewusst, dass sie einen kostenpflichtigen Eintrag im Internet bestellt haben. Kurze Zeit nach dem Telefonat trifft dann eine Rechnung ein, wie wir sie hier oder oben abgebildet haben. Die Kosten sind unterschiedlich, offenbar gibt es verschiedene Pakete zwischen denen man wählen kann.
Wie kann ich mich gegen die Forderungen wehren?
Je nach dem, wie das Gespräch im Einzelfall abgelaufen ist, kann es sich um eine bewusste Täuschung handeln, die zu einer wirksamen Anfechtung des Vertrages genutzt werden kann. Durch die uns vorliegenden Erfahrungsberichte unserer Mandanten, können wir das Vorgehen der S&M Marketing GmbH bzw. von Medienverlag24 im Zweifel darlegen und beweisen. Folgende Schritte sind notwendig:
- Fechten Sie den Vertrag wegen aller in Betracht kommender rechtlicher Möglichkeiten an. Bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, führt dies zur Unwirksamkeit einer getroffenen Vereinbarung. In diesem Fall sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet.
- Erklären Sie rein vorsorglich auch den Widerruf und die Kündigung des Vertrages.
- Weisen Sie die Forderung als unberechtigt zurück. Bestrittene Forderungen dürfen Auskunfteien wie der Schufa nicht gemeldet werden.
Erfolgt keine Zahlung, wird voraussichtlich ein Inkassounternehmen beauftragt. Auch in diesem Fall ist es noch nicht zu spät, gegen die Forderung vorzugehen.
Wenn Sie Hilfe bei der Forderungsabwehr benötigen, dann zögern Sie nicht uns zu beauftragen. Wir helfen Ihnen zum Festpreis von 134,40 € (zzgl. USt.) für die außergerichtliche Forderungsabwehr inkl. Anfechtung und Zurückweisung der Forderung.
Kontaktieren Sie uns! Senden Sie uns Ihre Anfrage nebst Rechnung und ggf. weiterer Schreiben per Mail an fragen@recht-hilfreich.de