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Unberechtigte Forderung des Finanzamtes aus Haftung gegen den GmbH-Geschäftsführer für Firmenschulden – Worauf ist zu achten? Wie kann man sich wehren? Welche Fristen laufen?

Wenn das Finanzamt plötzlich Sie persönlich als Geschäftsführer einer GmbH für Steuerschulden in Anspruch nimmt, ist der Schock groß. Es drohen erhebliche private Haftungsrisiken, Kontopfändungen und im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenzgefährdung. Viele Betroffene wissen nicht, dass solche Haftungsbescheide häufig angreifbar sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Haftung überhaupt zulässig ist, welche Fristen laufen und wie Sie sich effektiv wehren.

Ich bin Rechtsanwalt Uwe Martens, spezialisiert auf Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Raum, und begleite regelmäßig Geschäftsführer in genau solchen Situationen.

Das ist Ihre Situation

Typischerweise erhalten Geschäftsführer einen sogenannten Haftungsbescheid nach § 69 AO in Verbindung mit § 34 AO. Das Finanzamt behauptet, Sie hätten steuerliche Pflichten der GmbH verletzt und müssten deshalb persönlich für Steuerschulden einstehen.

Häufige Konstellationen sind:

  • Nicht abgeführte Lohnsteuer

  • Umsatzsteuer-Rückstände

  • Insolvenzreife der GmbH bei fortgesetzten Zahlungen

  • Vorwurf der verspäteten oder unterlassenen Steuererklärungen

In der Praxis zeigt sich jedoch: Die Finanzverwaltung setzt Haftungsbescheide oft sehr pauschal fest. Ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt, wird nicht immer sauber geprüft.

Das bedeutet für Sie: Die Forderung ist nicht automatisch berechtigt.

Ihre wichtigsten Rechte und Fristen

Rechtliche Grundlage der Haftung ist § 69 AO. Danach haften Geschäftsführer nur dann persönlich, wenn sie steuerliche Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.

Das ist ein entscheidender Punkt: Es reicht nicht, dass Steuern offen sind. Es muss Ihnen ein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Wichtige Fristen:

  • Einspruch gegen den Haftungsbescheid: 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO)

  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV): sofort möglich und oft dringend erforderlich, um Vollstreckung zu stoppen

  • Klage vor dem Finanzgericht: nach ablehnendem Einspruchsbescheid

Ein häufiger Fehler: Geschäftsführer reagieren zu spät. Dann wird der Bescheid bestandskräftig – und die Haftung kaum noch angreifbar.

Konkrete Schritte: Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie einen Haftungsbescheid erhalten haben, sollten Sie strukturiert und schnell handeln.

Zunächst müssen Sie prüfen, wann der Bescheid tatsächlich zugegangen ist. Davon hängt die Einspruchsfrist ab.

Anschließend sollte unverzüglich Einspruch eingelegt werden. Parallel ist in vielen Fällen ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung notwendig, um Kontopfändungen oder Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern.

Im nächsten Schritt wird der Sachverhalt detailliert aufgearbeitet:
Wurden tatsächlich Pflichten verletzt?
Gab es Liquiditätsengpässe?
Wurden Gläubiger gleich behandelt?
Gab es eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Delegation?

Gerade bei mehreren Geschäftsführern oder bei eingeschränkten Zuständigkeiten bestehen häufig gute Verteidigungsansätze.

Typische Fehler, die Sie vermeiden müssen

In meiner Praxis sehe ich immer wieder dieselben kritischen Fehler.

Viele Betroffene gehen davon aus, dass der Bescheid „schon richtig sein wird“ und unternehmen nichts. Das führt fast immer zur endgültigen Haftung.

Ein weiterer Fehler ist es, vorschnell Zahlungen zu leisten oder mit dem Finanzamt ohne rechtliche Prüfung zu kommunizieren. Dadurch werden Verteidigungsmöglichkeiten verschenkt.

Besonders problematisch ist auch, dass Geschäftsführer ihre Dokumentation nicht sichern. Ohne Nachweise wird es deutlich schwieriger, sich zu entlasten.

Wie ich Sie als Anwalt konkret unterstütze

Als spezialisierter Rechtsanwalt für GmbH-Recht und steuerliche Haftungsfragen prüfe ich Haftungsbescheide systematisch und mit Blick auf typische Angriffspunkte.

Dazu gehört insbesondere:

  • Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit des Bescheids

  • Analyse einer möglichen Pflichtverletzung

  • Bewertung der Kausalität zwischen Verhalten und Steuerschaden

  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie

In vielen Fällen gelingt es, Haftungsbeträge deutlich zu reduzieren oder vollständig abzuwehren.

Ich betreue Mandanten im gesamten Rhein-Main- und Rhein-Neckar-Raum, insbesondere in Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und darüber hinaus.

Wann Sie spätestens handeln sollten

Sobald Sie einen Haftungsbescheid erhalten, besteht akuter Handlungsbedarf. Jede Verzögerung kann dazu führen, dass:

  • Fristen ablaufen

  • Vollstreckungsmaßnahmen beginnen

  • Verteidigungsmöglichkeiten verloren gehen

Gerade bei hohen Steuerschulden kann dies existenzielle Folgen haben.

Jetzt handeln: Ihre nächsten Schritte

Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer vom Finanzamt in Anspruch genommen werden, sollten Sie die Situation nicht unterschätzen. Die persönliche Haftung kann schnell fünf- oder sechsstellige Beträge erreichen.

Ich biete Ihnen eine kurzfristige Ersteinschätzung Ihres Haftungsbescheids an. Dabei prüfe ich Fristen, Erfolgsaussichten und konkrete Verteidigungsansätze.

Kontaktieren Sie mich direkt telefonisch unter (0 69) 95 92 91 90 oder senden Sie Ihre Unterlagen direkt per Mail an fragen@recht-hilfreich.de. In der Regel erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation.

Melden Sie sich frühzeitig, damit wir rechtzeitig und überlegt handeln können.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Uwe Martens
Telefon: (0 69) 95 92 91 90
Mail: fragen@recht-hilfreich.de

Melden Sie sich am besten jetzt direkt!

Herzlich

Kanzlei elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Rechtsanwalt Uwe Martens · Frankfurt am Main · Beratung im gesamten Raum Rhein-Main, Rhein-Neckar, Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg.

 

FAQ: Häufige Fragen zur Geschäftsführerhaftung

Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich für Steuerschulden?

Nur wenn er steuerliche Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat (§ 69 AO). Eine bloße Zahlungsunfähigkeit der GmbH reicht nicht aus.

Kann ich mich gegen einen Haftungsbescheid wehren?

Ja. Der Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt und kann mit Einspruch und gegebenenfalls Klage angegriffen werden.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Der Bescheid wird bestandskräftig. Das Finanzamt kann dann vollstrecken, etwa durch Kontopfändung oder Vermögenszugriff.

Muss ich sofort zahlen?

Nicht zwingend. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann die Zahlung zunächst gestoppt werden.

Wie hoch ist das Risiko?

Das hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis sind Haftungssummen häufig erheblich und können die private Existenz gefährden.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei der elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Vermögensschutz, Familienrecht, Inkasso und Inkasso-Abwehr tätig.

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