Sie sind Geschäftsführer einer GmbH und haben die Kündigung erhalten – häufig überraschend, oft ohne Vorwarnung. In dieser Situation geht es nicht nur um Ihren Posten, sondern regelmäßig um erhebliche wirtschaftliche Risiken, persönliche Haftungsfragen und Ihre berufliche Zukunft. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie als Geschäftsführer tatsächlich haben, welche Fristen jetzt entscheidend sind und wie Sie sich effektiv gegen die Kündigung zur Wehr setzen. Sie sind mit dieser Situation nicht allein – und es gibt klare, rechtssichere Handlungsoptionen.
Das ist Ihre Situation
Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers unterscheidet sich grundlegend von der Kündigung eines „normalen“ Arbeitnehmers. Der Geschäftsführer ist Organ der Gesellschaft (§ 35 GmbHG) und zugleich häufig vertraglich gebunden über einen Geschäftsführerdienstvertrag. Genau hier liegt die juristische Besonderheit: Es existieren zwei Ebenen, die strikt zu trennen sind.
Zum einen kann die Gesellschafterversammlung Sie jederzeit als Geschäftsführer abberufen (§ 38 GmbHG). Diese Abberufung beendet Ihre Organstellung. Zum anderen besteht Ihr Dienstvertrag fort, sofern er nicht wirksam gekündigt wurde. In der Praxis werden beide Maßnahmen oft kombiniert – rechtlich sind sie jedoch getrennt zu prüfen.
Typische Konstellationen aus der Praxis im Raum Frankfurt, Mannheim und Rhein-Main sind:
- Ein Gesellschafterkonflikt eskaliert und führt zur sofortigen Abberufung und fristlosen Kündigung.
- Ein Mehrheitsgesellschafter möchte die Geschäftsführung neu besetzen.
- Es werden Pflichtverletzungen behauptet, die tatsächlich nicht oder nicht in der behaupteten Form vorliegen.
- Vertragliche Kündigungsfristen oder Abfindungsregelungen werden ignoriert.
Die Folge: Sie verlieren nicht nur Ihre Position, sondern riskieren erhebliche Einkommensverluste, Bonusansprüche, Tantiemen und ggf. auch Ansprüche aus Altersversorgung.
Ihre wichtigsten Rechte und Fristen
Entscheidend ist zunächst: Auf Geschäftsführer findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der Regel keine Anwendung. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Kündigung „frei“ möglich ist.
Ihr Schutz ergibt sich vor allem aus dem Geschäftsführerdienstvertrag, den gesellschaftsrechtlichen Regelungen (GmbHG), allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 611a, 626 BGB) sowie der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH).
Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn ein „wichtiger Grund“ im Sinne von § 626 BGB vorliegt. Die Anforderungen sind hoch. In der Praxis scheitern viele fristlose Kündigungen daran, dass kein ausreichender Pflichtverstoß vorliegt, keine vorherige Abmahnung erfolgt ist (sofern erforderlich) oder die Zwei-Wochen-Frist zur Kündigungserklärung nicht eingehalten wurde.
Besonders relevant: Die Gesellschaft muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes erklären (§ 626 Abs. 2 BGB). Wird diese Frist versäumt, ist die fristlose Kündigung regelmäßig unwirksam.
Zudem enthalten viele Geschäftsführerverträge feste Laufzeiten, Kündigungsfristen oder Abfindungsklauseln. Diese sind verbindlich – werden aber in der Praxis häufig übergangen.
Konkrete Schritte: Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie als Geschäftsführer gekündigt wurden, zählt jeder Tag. Die richtige Reihenfolge ist entscheidend für den späteren Erfolg.
Zunächst sollten Sie umgehend sämtliche Unterlagen sichern: Geschäftsführervertrag, Gesellschafterbeschlüsse, Kündigungsschreiben, E-Mail-Kommunikation und Protokolle. Diese Dokumente sind die Grundlage jeder rechtlichen Bewertung.
Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die Abberufung wirksam erfolgt ist. Fehler in der Einladung zur Gesellschafterversammlung oder bei der Beschlussfassung können die Abberufung angreifbar machen.
Parallel muss die Kündigung des Dienstvertrages rechtlich bewertet werden. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt und ob vertragliche Regelungen eingehalten wurden.
In vielen Fällen bestehen sehr gute Ansatzpunkte für die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung, Schadensersatzansprüche, die Durchsetzung von Restvergütung, Boni oder Tantiemen,
oder die Verhandlung einer erheblichen Abfindung. Spätestens jetzt sollten Sie unsere anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Ohne anwaltliche Unterstützung verschenken Geschäftsführer häufig erhebliche Ansprüche.
Typische Fehler, die Sie vermeiden müssen
In meiner Praxis als Rechtsanwalt im Gesellschafts- und Arbeitsrecht sehe ich immer wieder dieselben Fehler – mit teils gravierenden finanziellen Folgen.
Viele Geschäftsführer akzeptieren die Kündigung vorschnell und prüfen weder die formelle Wirksamkeit noch ihre vertraglichen Ansprüche. Dadurch gehen nicht selten fünf- bis sechsstellige Beträge verloren.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die unbedachte Kommunikation mit Gesellschaftern oder Beiräten nach der Kündigung. Aussagen können später gegen Sie verwendet werden, insbesondere wenn Pflichtverletzungen im Raum stehen.
Ebenso problematisch ist es, Fristen zu übersehen oder zu spät zu reagieren. Auch wenn kein klassischer Kündigungsschutz besteht, gibt es zahlreiche zeitkritische Ansatzpunkte – etwa bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Anfechtung von Beschlüssen.
Wie ich Sie als spezialisierter Anwalt konkret unterstütze
Ich, Rechtsanwalt Uwe Martens, berate und vertrete Geschäftsführer und Gesellschafter bundesweit mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und Geschäftsführerrecht. In meiner Kanzlei elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main betreuen wir regelmäßig Fälle von Geschäftsführer-Kündigungen im Raum Frankfurt am Main, Rhein-Main, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Mannheim und darüber hinaus.
In der konkreten Situation übernehme ich für Sie die sofortige rechtliche Bewertung Ihrer Kündigung und Abberufung, die Prüfung sämtlicher vertraglicher Ansprüche, die strategische Verhandlungsführung mit der Gesellschaft, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und gerichtlich. Ziel ist immer eine wirtschaftlich optimale Lösung. In vielen Fällen gelingt es, statt eines abrupten Ausscheidens eine einvernehmliche Lösung mit Abfindung, Freistellung und sauberem Trennungsmodell zu erreichen.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie als Geschäftsführer einer GmbH gekündigt wurden, sollten Sie die Situation keinesfalls ungeprüft hinnehmen. Häufig bestehen erhebliche finanzielle Ansprüche, und ebenso häufig sind Kündigungen angreifbar.
Ich prüfe kurzfristig Ihre Unterlagen, bewerte Ihre Erfolgsaussichten und zeige Ihnen eine klare Strategie auf. Bereits eine erste Einschätzung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und Ihre Position zu sichern.
Kontaktieren Sie mich, Rechtsanwalt Uwe Martens, telefonisch unter (0 69) 95 92 91 90 oder senden Sie Ihre Unterlagen direkt via Mail an fragen@recht-hilfreich.de. Sie erhalten zeitnah eine fundierte rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen.
Melden Sie sich frühzeitig, damit wir rechtzeitig und überlegt handeln können.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Uwe Martens
Telefon: (0 69) 95 92 91 90
Mail: fragen@recht-hilfreich.de
Melden Sie sich am besten jetzt direkt!
Herzlich

Kanzlei elixir Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Rechtsanwalt Uwe Martens · Frankfurt am Main · Beratung im gesamten Raum Rhein-Main, Mannheim, Rhein-Neckar, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt.
FAQ: Geschäftsführer-Kündigung in der GmbH
Kann ich mich gegen meine Abberufung als Geschäftsführer wehren?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Abberufung ist grundsätzlich jederzeit möglich (§ 38 GmbHG). Sie kann jedoch unwirksam sein, wenn formelle Fehler vorliegen oder der Gesellschaftsvertrag Einschränkungen vorsieht. Dies ist immer im Einzelfall zu prüfen.
Habe ich Anspruch auf Kündigungsschutz wie ein Arbeitnehmer?
In der Regel nein. Geschäftsführer gelten meist nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Ihr Schutz ergibt sich stattdessen aus dem Dienstvertrag und allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.
Wann ist eine fristlose Kündigung unwirksam?
Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten wurde oder mildere Mittel (z. B. Abmahnung) ausreichend gewesen wären. Die Anforderungen der Rechtsprechung sind hier streng.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht automatisch. In der Praxis werden jedoch häufig Abfindungen verhandelt, insbesondere wenn die Kündigung rechtlich angreifbar ist oder vertragliche Regelungen bestehen.
Wie schnell sollte ich reagieren?
Sofort. Verzögerungen können Ihre Verhandlungsposition erheblich verschlechtern und dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen oder nicht mehr optimal durchgesetzt werden können.



