Streit unter Gesellschaftern kommt leider häufiger vor, als man vielleicht denkt. Gleich ob man einen Gesellschafter los werden möchte oder man selbst aus der Gesellschaft ausscheiden möchte oder man sich gegen die zwangsweise Einziehung seines Geschäftsanteils zur Wehr setzen möchte. Wenn Gesellschafter streiten, kann dies sowohl für die Gesellschafter selbst als auch für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung sein.
Aus Sicht des Unternehmens geht es meinst darum, dass die Geschäfte ungehindert weiter laufen können, auch wenn sich die Gesellschafter streiten. Die Rechtsform spielt dabei eine nur untergeordnete Rolle. Das operative Geschäft sollte nicht unter dem Streit leiden. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH steht in der Regel der Geschäftsführer weiterhin zur Verfügung, wenn es nicht um den Gesellschafter-Geschäftsführer geht.
Ein Streit unter Gesellschaftern ist oft sehr emotional. Nicht nur, wenn Ehepartner Gesellschafter sind. Es ist daher anzuraten, dass sich jeder Gesellschafter gegenüber den Mitgesellschaftern von einem Anwalt vertreten lässt. Nur so kann eine sachliche Ebene gefunden werden und trotzdem auf die individuellen Bedürfnisse des betroffenen Gesellschaftern Rücksicht genommen werden.
Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern von hoher rechtlicher Komplexität sind. Schon ein kleiner formaler Fehler kann weitreichende Folgen haben. Dabei ist der Verlust einer Gesellschafter- oder Geschäftsführerstellung nicht selten von existenzieller Bedeutung.
Häufige Fragen aus meiner Beraterpraxis sind:
- Wie kann ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden?
- Wie kann ein Gesellschafter die Gesellschaft freiwillig verlassen?
- Wie hoch sind Abfindungen und wann werden diese fällig? Wer muss die Abfindung bezahlen?
- Wie werde ich einen Geschäftsführer los? Oder: wie kann ich mich als Geschäftsführer gegen meine Kündigung und Abberufung wehren?
- Kann der Geschäftsführer einfach sein Amt niederlegen?
Gerne unterstütze ich Sie bei folgenden Punkten:
- Vorbereitung und strategische Planung von streitigen Gesellschafterversammlungen
- Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen (z.B. Abberufung von Geschäftsführern, Einziehung von Anteilen u.v.m.)
- Ausgliederungen nach dem Umwandlungsgesetz
- Beschlussanfechtung (auch gerichtlich)
- Beschränkung von Befugnissen durch einstweilige Verfügung (Eilentscheidungen) z.B. bei Geschäftsführungsbefugnissen
- Verhandlungsstarkes Konfliktmanagement
- Bestimmung und Verhandlung der Höhe von Abfindungen
Als Rechtsanwalt in der Kanzlei für Unternehmer betreue ich regelmäßig Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Stadien eines Gesellschafterstreits. Für eine Anfrage kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder per Mail.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh