Jüngsten Pressemeldungen zufolge wird Anton Schlecker, Inhaber und spiritus rector der Drogeriemarkt-Kette Schlecker, das Unternehmen im Falle eines Sanierungsversuches und einer erfolgreichen Sanierung nicht weiterführen. An seiner Stelle sollen seine zwei Kinder, Meike und Lars Schlecker, die Geschäftsführung übernehmen.
Wir wagen schon jetzt eine Prognose und erlauben uns – ausnahmsweise – einmal hellseherische Fähigkeiten:
1.
Ein Rechtsformwechsel wird erfolgen. Die Drogeriemarkt-Kette wird nicht mehr in Form einer Einzelfirma und / oder vollhaftenden Personengesellschaft geführt werden, sondern wird in der Rechtsform eine Kapitalgesellschaft, vielleicht mit personengesellschaftlichem Einschlag (GmbH & Co. KG), weitergeführt werden.
2.
Der Schaden der einzelnen Vermieter der Schlecker-Filialen wird beachtlich sein: Etliche hundert Standorte sollen geschlossen werden; also die Sanierung zu Lasten der Vermieter erfolgen. Dazu wurden – nach den uns vorliegenden Unterlagen – bisher systematisch im Vorfeld zur Insolvenz bereits die Mietvereinbarung mit dem ein oder anderen Vermieter auf Schleckers Geheiß hin geändert. Die Änderungen des Mietvertrages erfolgten nach unserer Kenntnis Ende letzten Jahres, also wirklich absehbar knapp vor der Insolvenzanmeldung. Hier wurde die Insolvenz- und Sanierungsplanung bereits vorgezogen. Um so wichtiger ist es, daß sich alle Schlecker-Vermieter – am besten über einen Anwalt – zusammenschließen und ihre gemeinsamen Interessen wahrnehmen. Nur so werden Sie genügend Mitsprachemöglichkeit im Rahmen der Gläubigerversammlung durchsetzen können.
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Zunehmend drängt sich der Eindruck auf, dass der Schlecker Konkurs unecht ist, wobei eine Filialbereinigung auf Kosten der Vermieter und der Warenlieferanten und last but not least auf dem Buckel der freigesetzten Angestellten praktiziert wird.
Eines Tages sehe ich das nette Schlecker Geschwisterpaar vor Gericht…
Aber nicht im Konkursverfahren….