Viele Unternehmen bauen in die GmbH-Satzung eine Auflistung der für die Geschäftsführung zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte ein. Das sollte allerdings anders gelöst werden. Um genehmigungspflichtige oder auch zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte verbindlich für die Geschäftsführung festzulegen, ist eine verbindliche Regelung im Rahmen eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses erforderlich. Üblicherweise wird dies im Rahmen der GmbH-Gründung beim Notar mit erledigt. Die zustimmungspflichtigen…
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