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Umweltplakette: Bußgeld trotz Plakette

Umweltplakette

In Deutschland gibt es zwischenzeitlich 42 Umweltzonen (Stand März 2024), die nur mit einer Umweltplakette oder Feinstaubplakette befahren werden dürfen. Was aber, wenn das Fahrzeug tatsächlich eine Plakette bekommen hätte, diese nur nicht gekauft wurde oder wenn diese Beispielsweise im Handschuhfach liegt?

Bereits an anderer Stelle hatten wir berichtet, dass ein Bußgeld nicht rechtmäßig ist, wenn auf der Plakette lediglich ein falsches Kennzeichen angegeben ist.

Fragt man nach dem Sinn und Zweck der Plaketten, so müsste es eigentlich klar, dass dieser in der Reinhaltung der Luft zu finden ist und nicht im Bekleben von Autos mit bunten Aufklebern. Diesem Zweck ist jedoch auch gedient, wenn keine Plakette gekauft wurde oder diese nicht angebracht ist.

Einige Städte handhaben dies auch bereits so. Bekäme das Fahrzeug eine Plakette, so wird auf das Bußgeld verzichtet. Wo dies nicht der Fall ist, ist jetzt mit gerichtlicher Hilfe zu rechnen. So hat das Amtsgericht Berlin Tiergarten ein Bußgeldverfahren eingestellt, nachdem der Halter nachweisen konnte, dass sein Fahrzeug mit einer grünen Plakette ausgestattet werden kann.

Zwischenzeitlich sieht selbst das Umweltbundesamt in den Umweltzonen keinen Sinn mehr. Über 90% der Fahrzeuge erreichen die Voraussetzungen für eine grüne Plakette. Es gibt also kaum noch Fahrzeuge, die erhöhte Feinstaubmengen ausstoßen und die Umweltzonen befahren könnten, wenn es die Plakettenpflicht nicht gäbe. 

Ich erreiche regelmäßig, dass Verfahren eingestellt werden. In der Regel schon mit der Behörde, spätestens bei Gericht. So z.B. durch das Oberlandesgericht Bamberg. Die Entscheidung finden Sie hier.

Haben Sie auch einen Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder ein Verwarngeld bekommen? Melden Sie sich direkt bei mir. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, an welche Sie vielleicht noch nicht gedacht haben!

Übrigens: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese die Kosten übernimmt, stehen die Chancen sehr gut, dass Sie kein Bußgeld und keine Kosten tragen müssen. Die Deckungsanfrage bei der Versicherung übernehme ich kostenfrei für Sie. Mehr Informationen finden Sie hier.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

63 Replies to “Umweltplakette: Bußgeld trotz Plakette”

  1. G.V. says: 2. März 2022 at 10:08

    Guten Tag Herr RA Schuh,
    mein Auto mit gelber Plakette parkte in der Umweltzone in München. Da bekam ich zunächst eine Mitteilung des Kreisverwaltungsreferats an die Winschutzscheibe und dann eine schriftliche Anhörung, ob der Verstoß zugegeben wird, was ich verneinte. Darauf folgte nach 2 Monaten ein Bußgeldbescheid. Dazu fand ich im Internet: „Es ist unzulässig einen Bußgeldbescheid fürs Parken ohne Umweltplakette an den Fahrzeughalter zu schicken, wenn dieser nicht erwiesenermaßen auch der schuldige Fahrer ist.“ Wie sehen Sie das? Mit freundlichen Grüßen

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 11. März 2022 at 11:30

      Ja, das ist richtig. Das Bußgeld kann nur dem Fahrzeugführer auferlegt werden, nicht dem Halter.

  2. angi says: 3. November 2021 at 15:12

    HAllo beim Kauf des Autos wurde eine Umweltplakette geklebt und auch beschriftet nun kann man das Kennzeichen nicht mehr lesen was mir allerdings auch nicht aufgefallen ist bis gerade ein Bescheid kam das ich mit einem Nichtzulässigen Fzg in eine Umweltzone gefahren bin bzw geparkt habe das Fzg hat umweltklasse 6 dort ist 4 geklebt ist 4 nun soll ich 55 euro zahlen was kann ich ausser widerspruch dagegen machen ?

  3. Mahtabi says: 29. September 2021 at 16:09

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    ich habe mein auto am 14.08.2021 in Bremen Innenstadt geparkt und hatte leider die Grüne Plakette nicht an die Schreibe geklebt . Eine Woche danach bekam ich einen Bußgeldbescheid, wegen Nichtvorhandenseins der Grüne Umweltplakette. zusätzlich stand unter Beweismittel „Ventilstellung“. Meine frage ist nun: kann in diesem Fall eine Ventilstellung überhaupt als eine Aussagekräftige Beweismittel verwendet werden?

    Viele Grüße und vielen Danke für ihre Antwort im voraus

  4. Jens says: 23. Dezember 2020 at 15:45

    Sehr geehrter Herr RA Schuh,
    sehen Sie eine „Lösung“ für einen kniffligen (unschönen) Fall?

    Mein Sohn ist zur Zeit Berliner, fährt mein altes Auto und hatte kürzlich dreimal „Hinweise“ der Behörde für ruhenden Verkehr an der Windschutzscheibe. In keinem der Fälle war ein Grund ersichtlich. Einmal „erwischte“ er sogar den „Politeur“ – selbst dieser gab keine Auskunft zu Gründen der Beanstandungen …

    Später trudelten dann Bußgeldbescheide ein. Erst durch diese erfuhr mein Sohn die Begründung: Nicht wie vermutet ein Parkvergehen, sondern Umwelt-Plakette fehlt. (Schon ich hatte damals als Halter des KFZ die Plakette in das Handschuhfach deponiert, weil ich sie ästhetisch unpassend fand …)
    Das „Knifflige“ an dem juristisch offensichtlichen Fall: Buße soll Wiederholung verhindern, erziehen, belehren. Da jedoch jedesmal die Begründung fehlte, konnte gar keine Änderung des Verhaltens vollzogen werden.
    Ist es …
    1. … rechtmäßig, Owi zu monieren ohne den Tatbestand zu nennen bzw. die Monierung zu begründen?
    2. … zulässig, solches wiederholend zu praktizieren, ohne daß der Halter/Nutzer des KFZ überhaupt die Chance hatte, die einmalige Owi abzustellen?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 28. Dezember 2020 at 13:13

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Antwort hier würde sicher den Rahmen sprengen. Ich darf Sie daher bitten, sich per Mail oder Telefon zu melden. Bitte achten Sie auch auf die Einspruchsfristen bei den Bußgeldbescheiden. Wird diese ohne Entschuldigungsmöglichkeit versäumt, ist kein Vorgehen mehr möglich.

  5. Etzel says: 29. März 2019 at 15:54

    Ich finde das ist einfach übertriegben, mit 108 EU Strafe! Das Fahrzeug macht lediglich genau so wenig schmutz mit oder ohne Plakette. Es sollte einfach unterschied gemacht werden!! Maximal mit einer Erinnerung, oder 10-20 EU Strafe. Mich hat zB. ein Polizist (mit Polizei-Auto) kontrolliert, der hatte doch genau gewusst, daß das Auto EU5 Norm hat, kann meine Zulassungsdaten per Knopfdruck prüfen! Was ist dann, wenn das Auto tatsächlich nicht geeignet ist für die Umweltzone, sprich nur gelbe, oder rote Plakette hat? Muss man dann das dreifache Zahlen??

    1. Florian Schuh says: 29. März 2019 at 17:03

      Ich gebe Ihnen absolut Recht, dass das völlig überzogen ist. Vor allem wenn man das Bußgeld wegen der Umweltplakette mit anderen Bußgeldern vergleicht. Ohne Kennzeichen zahlt man „nur“ 60 Eur. Und nein, man muss immer den selben Betrag zahlen. Egal ob gelbe, rote oder keine bzw. fehlerhafte Plakette. Zum Glück kann man ganz gut dagegen vorgehen und sich wehren!

      1. GolfGTI says: 2. April 2019 at 10:22

        Mich hat es auf dem P&R Parkplatz vor dem Hbf Wanne-Eickel erwischt. Ein Hochleistungs-Angestellter des OA Wanne stellte die fehlende, grüne Plakette fest, dokumentierte den Fall fotografisch. Die nötige Plakette, bedingt durch den Transport von Gardinenstangen, löste sich von der Scheibe und fiel in 2 Teilen auf die Fußmatte. Nachdem ich mir eine nagelneue Plakette besorgt und im Fz an der korrekten Stelle 4 Tage später anbrachte, erreichte mich die Anzeige. Ein Anruf im OA erbrachte keinen Erfolg. Man könnte sich über die gesetzliche Regelung beim zuständigen Verkehrsminister bedanken. Ich bin echt beeindruckt!

    2. Sebastian says: 13. März 2021 at 19:11

      Sehr geehrter Herr Schuh, gestern habe ich mein neues Kfz zugelassen und bin heute in eine Umweltzone gefahren. Leider habe ich die grüne Plakette in der Zwischenzeit noch nicht angebracht. Was empfehlen Sie mir? Gibt es eventuell sogar einen Zeitraum, in dem man ohne Plakette nach Zulassung fahren darf? Ich habe direkt heute einen Zettel an der Windschutzscheibe gehabt, mit dem Vermerk, dass Anzeige gegen mich erstattet wird.

      Vielen Dank im Voraus

      1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 16. März 2021 at 14:27

        Guten Tag, erfahrungsgemäß sind die Behörden innerhalb der ersten zwei Wochen nach Zulassung eher kulant. Aber leider nicht immer. Probieren Sie es und übersenden Sie nach Zugang des Anhörungsbogens die Unterlagen der Anmeldung und ein Foto der geklebten Plakette. Sollte gleich ein Bußgeldbescheid kommen, muss natürlich ein Einspruch gemacht werden.

  6. Jörg says: 21. Januar 2019 at 08:57

    Hallo
    Ich bekam Post, wegen einer nicht vorhandenen grünen Plakette (Vergessen drauf zu kleben)
    Ich habe 2 Autos zugelassen und beide stehen bei mir auf dem Hof mit verfügbarem Schlüssel. Ich weiß nicht, wer an diesem Tag das Fahrzeug nahm und in der Umweltzone parkte. Bin ich in der Nachweispflicht ?
    Wenn ich geblitzt werde, muss doch auch ein Foto vom Täter erbracht werden.

    1. Florian Schuh says: 12. Februar 2019 at 14:34

      Hallo!
      in der Nachweispflicht sind Sie nur, wenn gegen Sie eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wurde. Wenn Sie keine Angaben machen, kann natürlich genau das passieren. Ob es ein Foto gibt und wenn ja, welches, können Sie nur über eine Akteneinsicht herausfinden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

  7. Tim says: 21. November 2018 at 22:28

    Hallo,
    ich habe folgende Anhörung zum Tatvorwurf erhalten:

    Sie nahmen trotz eines verkehrsverbots zur verminderung schädlicher luftverunreinigungen (Zeichen 270.1,270.2) am Straßenverkehr teil.

    Dieser Tatvorwurf beruht auf 24 StVg, i. V. m. 49 StVo bzw. 69a StVZO

    Zur dem Zeitpunkt des Vorwurfs war das Auto geparkt. Sprich es nahm nicht am Straßenverkehr teil und setze keine Partikelemission frei. Zudem ist mir (Halter) der Fahrer der das Auto dort geparkt hat nicht bekannt.

    Soll ich bereits in der Anhörung darauf aufmerksam machen das mir der Fahrer nicht bekannt ist und ich als Halter nicht verantwortlich gemacht werden kann und daher um die Einstellung des Verfahrens bitte oder soll ich auf die Tatsache verweisen das das Auto geparkt war und die kürzlich gefällten Urteile aus Marburg und Bremen beifügen?
    Über einen kurze Info wäre ich sehr dankbar

    Viele Grüße

  8. Ralf Huppertz says: 13. Mai 2018 at 12:11

    Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid von der Stadt Aachen bekommen, da mein Kennzeichen auf der Plakette anscheinend durch die Sonne verschwunden ist. Muss ich die 35.- zahlen?

    1. elixir says: 14. Mai 2018 at 10:44

      Man kann es probieren. Wir meinen nein. Bei dem geringen Betrag lohnt ein Vorgehen aber nur mit Rechtsschutzversicherung. Gerne können Sie sich an uns wenden.

  9. S.Radulovic says: 11. Mai 2018 at 20:14

    Hallo,Ich habe Vergessen die grüne Umweltplakette an der Scheibe zu kleben und dafür in den Raum München die Strafe bekommen. Die Plakette war in meinem Handschuhfach mit anderen Autodokumenten im Auto. Wie sieht das rechtlich aus?
    Danke im voraus

    1. elixir says: 14. Mai 2018 at 10:42

      In diesem Fall kann man bei vielen Bußgeldbehörden auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen. Gerne können Sie sich hierzu an uns wenden.

  10. Peter says: 7. Mai 2018 at 14:44

    Hallo,
    habe ein Auto gekauft, am gleichen Tag wo ich das Auto zugelassen habe gleich eine Plakette gekauft (ist auf der selben Rechnung wie die Zulassung usw auch aufgelistet). Da in der Windschutzscheibe eine Risse war habe ich es beim Verkäufer reklamiert und natürlich die Plakette nicht aufgeklebt, bis die Scheibe nicht umgetauscht war. Jetzt wurde ich erwischt und habe ca. 108 EUR zu bezahlen. Macht ein Wiederspruch überhaupt Sinn?
    Schöne Grüße und danke!!!

    1. elixir says: 14. Mai 2018 at 10:45

      In den meisten Fällen macht ein Einspruch Sinn. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

  11. Barry says: 15. März 2018 at 11:58

    Hallo Herr Schuh,

    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, da ich mit einem Auto gefahren bin auf dessen Windschutzscheibe noch das alte Kennzeichen in der GrünenPlakette Makler war.
    Ich werde aufgefordert 78,50€ zu zahlen. Allerdings steht ja auch in dem Fahrzeugschein das dies Auto die grüne Plakette hat.
    Lohnt es sich Einspruch zu erheben?

    Gruß, Katrin

    1. elixir says: 15. März 2018 at 16:15

      Grundsätzlich ja. Allerdings nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

  12. Christine says: 20. Oktober 2017 at 07:22

    Guten Tag,
    Auch uns hat es erwischt. Haben einen Bescheid bekommen wegen der Grünen Plakete da dieses noch das alte kz trägt. Wir sind umgezogen und es kam zu einem halter.Wechsel. wie gehe ich nun am besten vor ? Mittlerweile hängt da bin auch die Plakete mit dem richtigen Kennzeichen.

  13. bmw fan says: 18. September 2017 at 20:33

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    bin von den uniformierten angehalten worden. Dabei monierte man in der Stadt Essen das die Plakette mit tesa befestigt war. Die Klebekraft der alten
    plakette liess nach und tesa war mein Freund. Nun sollen mir 80 Euro drohen. Obwohl die Plakette richtiges Kennzeichen traegt, ordungsgemaess dem Fahrzeug zugeteilt wurde. Man warf noch Urkundenfaelschung in den Raum, liess dies aber fallen. Meiner Meinung nach ist der Dekra Aufkleber schon von Herstellung so gestaltet das er sich bei Abloesung nicht selbst zerstoert. Haben Sie einen Tip?
    Vielen Dank.

    1. elixir says: 20. September 2017 at 09:19

      Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Erfahrungsgemäß bekommen wir solche Fälle spätestens bei Gericht eingestellt. Allerdings rechnet sich dieses Vorgehen nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. Sie können auch selbst tätig werden, hierzu empfehlen wir unsere telefonische Beratung.

  14. Pechar Yvonne says: 30. Juni 2017 at 12:47

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    auch ich erhielt vom Straßenverkehrsamt Frankfurt einen Verwarnung in Höhe von 55.- €, weil die Feinstaubplakette nicht mit dem amtlichen Kennzeichen übereinstimmt.
    Tatsächlich habe ich aber zwei Plaketten an der Windschutzscheibe, die mit dem alten Kennzeichen rechts, sie läßt sich nicht entfernen, die neue Plakette links auf der Windschutzscheibe, beide sichtbar. Offensichtlich hat aber der Ordnungsbeamte nur auf einer Seite geschaut.
    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Wie man vorangegangenen Beiträgen entnehmen kann ist es anscheinend für mich „billiger“, die Strafe zu zahlen, als über Einspruch eine noch höhere Strafe zu erhalten.
    Welchen Rat können Sie geben?

    1. elixir says: 6. Juli 2017 at 07:23

      Eine Beratung bieten wir hier an: https://www.recht-hilfreich.de/produkt/beratung-bei-faellen-mit-der-umweltplakette/
      Auch mit den Beratungskosten werden Sie in jedem Fall weniger als 55,00 € bezahlen.

  15. Julian says: 16. Juni 2017 at 16:09

    Hallo. Ich habe auch ein Bußgeldbescheid bekommen von der Stadt Bremen. Weil die Grüne Umwelt Plakette nicht dran war. Sie lag im Handschuhfach. Muss jetzt 80€+25 Gebühr ubd 3,50 Verwaltung zahlen. 108,50€ -.- da wird man so hart bestraft wegen ein dummen grünen aufkleber.

    1. Stefan Noack says: 5. September 2017 at 10:39

      Wieso liegt die Plakette im Handschuhfach ( wenn sie denn tatsächlich dort gelegen hat ) ?

  16. Simon says: 1. Juni 2017 at 07:21

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    ich hatte mein Auto in Offenbach ohne angebrachte Plakette abgestellt, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt im Besitz der Plakette war und dies auch nachweisen kann. Ich kam aus Hamburg, hatte mein Problem bereits in Offenbach erkannt und hatte dann hinter die Windschutzscheibe meine Lage erklärt. Dafür auch eine Zeugin. Nun soll ich etwas über 100€ dafür zahlen.

    Ist das gerechtfertig? Sollte ich Einspruch einlegen?

    Viele Grüße
    Simon Meyborg

    1. elixir says: 1. Juni 2017 at 14:38

      In Offenbach erreichen wir fast immer eine Einstellung des Verfahrens. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie uns gerne den Bußgeldbescheid zusenden. Bitte achten Sie auf die Einspruchsfrist von zwei Wochen!

  17. Ralf R says: 7. Juli 2016 at 08:53

    Guten Tag!

    Ich bekam von der Stadt Stuttgart im Januar ein Bußgeldbescheid in Höhe von 123,50€ da auf der Umweltplakette noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer angebracht war und mittlerweile das Fahrzeug schon auf mich, mit neuem Kennzeichen zugelassen war.
    Nach meinem Einspruch an die Stadt Stuttgart wurde das Verfahren an das Amtsgericht Stuttgart weitergeleitet.
    Letzte Woche bekam ich vom Amtsgericht Stuttgart eine Mitteilung dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde!

    Ich kann nur jedem raten gegen solche Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen!!!

    Viele Grüße

    1. Jens Michael says: 4. November 2016 at 22:44

      @Ralf R.

      Wie hast Du den Einspruch formuliert?

      Bin interessiert an Formulierung zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid Umweltplakette stimmt mit Kennzeichen nicht überein.

      Vielen Dank.

    2. Gerlitz says: 26. Januar 2017 at 09:58

      Hallo Ralf R.,

      bin auch sehr an einer Formulierung des Einspruchs interessiert für genau diesen Bußgeldbescheid.

      Vielen Dank im Voraus.

  18. Abdu5 says: 25. Februar 2016 at 17:02

    Guten Tag sehr geehrter Herr Schuh,

    am 23.01.16 wurde ich auf dem nachhause Weg von einem Polizisten angehalten wegen der allgemeinen Verkehrskontrolle. Der Polizist machte mich aufmerksam, dass bei mir die Umweltplakette fehle – da ich in einer umweltzonenfreien Stadt wohne – woraufhin ich ihm antwortete, dass ich das umgehend heute noch, zuhause angekommen machen werde. Der Polizist entgegnete, dass sonst alles gut wäre und wünschte mir eine schöne weiterfahrt.

    Zu meiner Person: Ich bin 18 Jahre alt und bin noch in der Probezeit
    Zum Auto: Das Auto hat eine Plakette wurde jedoch nicht angebracht, verwahrte im Handschuhfach.

    Ich erhielt heute Post von der Stadt Essen, der Tatvorwurf ist folgender: Sie nahmen trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.

    Zu meiner Frage, kann ich Einspruch legen und ohne Kosten aus der Sache rauskommen und falls nicht, muss ich meinen Führerschein abgeben?

    Viele Grüße

  19. A. Maier says: 24. Februar 2016 at 14:58

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    folgende Sachlage: An der Windschutzscheibe meines PKWs klebt noch die grüne Plakette vom Vorbesitzer mit einem Kennzeichen aus WN. Nachdem das 3 Jahre lang niemandem auffiel, bekam ich Ende letzten Jahres einen Bußgeldbescheid über 25 Euro, da auf der Plakette das falsche Kennzeichen steht. Ich habe daraufhin schriftlich die Sachlage dargestellt (habe das Auto von meinem Vater übernommen) und dass ich bereits eine neue Plakette beantragt und auch schon bekommen hätte. Schlußendlich wurde das Verfahren eingestellt. Es blieb bei einer Bearbeitungsgebühr von 23,50 Euro.

    Die neue Plakette habe ich im Moment gut sichtbar im Auto ausliegen, die alte Plakette klebt zudem noch immer an der Windschutzscheibe. Nun hatte ich heute eine Mitteilung der Verkehrsüberwachung Stuttgart am Wagen mit der Mitteilung, dass Anzeige erstattet wird, da die Umweltplakette ’nicht fest angeklebt‘ ist.

    Dürfte ich Sie nun fragen, was Sie zu diesem Sachverhalt meinen? Handelt es sich hierbei tatsächlich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften?

    Schon einmal vielen Dank für Ihr Feedback und beste Grüße
    A. Maier

  20. Yelek says: 14. Januar 2016 at 18:21

    Ps: Es handelt sich um die Stadt Stuttgart falls es wichtig ist.
    LG

  21. Yelek says: 14. Januar 2016 at 18:19

    Hallo Herr Schuh,
    Nun mir ist vor ein paar Tagen folgendes passiert. Der Beamte hat mir ein Strafzettel erteilt weil meine Grüne Plakette nicht vorschriftsgemäß angebracht sei. Meine Plakette klebt wie bei fast allen Autos auf der linken Seite der Windschutzscheibe. Das einzige Manko ist (sofern man das so nennen kann) das die Plakette durch die Sonnenstrahlen teilweise an klebekraft verloren hat und aufgegangen ist (von unten ca 1/4)
    Ist das nun wirklich eine Straftat? Mit was muss ich rechnen?

    Vielen Dank und Liebe Grüße

    Yelek

  22. Denise says: 10. Dezember 2015 at 10:42

    Hallo, ich kam gestern zum Auto und hatte um 15 Uhr einen Zettel an meiner Scheibe mit einem Bußgeldhinweis. Da mein Parkschein bis 15:03 ging, gehe ich davon aus das es wohl um meine Umweltplakette gehen muss. Diese hat ein B statt TF vor dem Rest (der Rest hat sich nicht geändert).
    Was wird mich das kosten?

    Vielen Dank.

  23. Barbara says: 8. Dezember 2015 at 17:40

    Grüne Plakette an falscher Stelle angebracht. Muss ich zweimal zahlen?

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    am 14.08. prangte an der Windschutzscheibe meines Autos in Offenbach/Main (Hessen) ein blauer A6-Zettel, auf dem es hieß: „… Ihnen wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt. Sie werden deshalb in der nächsten Zeit von der zuständigen Verwaltungsbehörde weitere Mitteilung erhalten. Bitte sehen Sie aus diesem Grunde von Vorsprachen bei der Ordnungsbehörde oder einer Polizeidienststelle ab; …“ Ich wunderte mich zwar, da ich ordnungsgemäß geparkt hatte, wollte aber wie angegeben die angekündigte Mitteilung der zuständigen Verwaltungsbehörde abwarten.

    Am 27.08. prangte wieder ein solcher Zettel an meiner Windschutzscheibe. Von der zuständigen Verwaltungsstelle hatte ich bis dato noch nichts gehört. Ich konnte mir noch immer keinen Reim darauf machen, was das Problem sein könnte.

    Mit Schreiben vom 17.09. kam dann gleich zweimal ein Zeugenfragebogen, einmal zum 14.08. und der zweite zum 27.08. Mein Vergehen war, dass die grüne Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht war, sondern an der Heckscheibe. Folglich hatte ich „trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr“ teilgenommen. Nach Recherchen im Internet fand ich dann heraus, dass die Plakette tatsächlich zwingend an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Dies holte ich unverzüglich nach.

    Am 12.10. (ich war im Urlaub und habe deshalb die Zeugenfragebögen erst danach erhalten) teilte ich per Online-Anhörung und per E-Mail mit, dass es mir leider nicht möglich war, die grüne Plakette ordnungsgemäß nach dem ersten blauen Zettel anzubringen, da ich diesem nicht entnehmen konnte, welcher Ordnungswidrigkeit ich bezichtigt wurde.

    Ohne weitere Reaktion erhielt ich dann mit Datum vom 16.10. den Bußgeldbescheid für den 14.08. Da ich prinzipiell eingesehen habe, dass das Anbringen der grünen Plakette an der falschen Stelle mein Verschulden war, bezahlte ich den Betrag (immerhin 108,50 EUR) anstandslos. Mit Datum vom 04.11., also nachdem die Einspruchsfrist für den ersten Bescheid bereits verstrichen war, erhielt ich dann den zweiten Bußgeldbescheid über dieselbe Summe. Gegen diesen habe ich Einspruch erhoben. Mit Datum vom 27.11. erhielt ich dann gestern (!) ein Schreiben, in dem es hieß, „Nach eingehender Würdigung aller Gesichtspunkte sehe ich jedoch keinen Anlass, eine für Sie mildere Entscheidung zu treffen“.

    Jetzt habe ich die Möglichkeit, meinen Einspruch innerhalb einer Woche zurückzuziehen. Ansonsten landen die Akten beim Amtsgericht.

    Können Sie mir sagen, wie groß die Chancen sind, dass das Amtsgericht anders entscheiden könnte?

    Besten Dank schon mal und viele Grüße
    Barbara

  24. Michael says: 9. November 2015 at 16:18

    Sehr geehrter Herr Schuh!
    Nun bin ich leider auch von einem Bußgeldverfahren der Stadt Berlin (80 €) betroffen, da mein Auto parkend in der grünen Umweltzone festgestellt wurde obwohl ich die grüne Plakette (mit dem Kfz-Kennzeichen vom Vorbesitzer) in der Scheibe kleben habe.
    Nun habe ich 14 Tage Zeit für einen Einspruch. Meine SB der Rechtsschutz beträgt aber 150 €! Würden Sie mir zu einem Einspruch raten? Wie wären die Aussichten?

    Danke

  25. moritz says: 9. November 2015 at 13:19

    hallo
    habt ihr genauigkeiten zu dem verfahren aus berlin?
    ich wurde auch angeschrieben, da auf meiner plakette kein kennzeichen vorhanden ist…
    könntet ihr mir da weiter helfen?
    lg

  26. Daniel Krüger says: 2. November 2015 at 09:33

    Sehr geehrter Herr RA Schuh,

    leider habe ich ich letzte Woche ein Ticket wegen fehleder Plakette erhalten.
    Wir sind am Sonntag aus Hamburg ( keine Plakette erforderlich ) am späten Abend in Essen angekommen.Es war also dunkel. Wir habend as Fahrzeug am Hotel abgestellt, wo es bis zur Weiterfahrt am Dienstag nach Bonn stand.
    Erfahren, dass wir eine grüne Plakette benötigen, haben wir, nachdem wir am Montag zu Fuß in Essen unterwegs waren, erst im Hotel, als wir zurück kamen.Darauf hin habe ich mich sofort bemüht, herauszufinden, wo man in Essen eine Plakette bekommt und bin dann am Dienstag ohne Auto zu ATU gefahren. Als ich die Plakette dann anbringen wollte, war es schon zu spät.Da schon ein Knöllchen da war.
    Liegt hier nicht eigentlich doch ein konkludentes Handeln vor ? Kann man voraussetzen, dass man weiss, dass Essen eine Umweltstadt ist. Wo soll man am Sonntag eine Plakette kaufen, wenn man es gesehen hätte, dass eine erforderlich ist.

  27. Diana says: 23. Oktober 2015 at 13:11

    Hallo,

    ich habe Anfang der Woche eine Owi mit Verwarngeld in Höhe von 55,00 € (!!) von Ffm erhalten weil das Kennzeichen nicht mit der Plakette übereinstimmte. Das Auto wurde erst wenige Tage vorher von mir zugelassen. Abgesehen davon, dass im Zuge des ‚VW-Skandals‘ dies für mich reiner Hohn ist – scheinen mir die 55 € mehr als überzogen zu sein. Wie kann ich mich dagegen wehren?

    LG Diana

    1. Florian says: 11. April 2016 at 08:36

      Hi Diana,

      Ich soll nun auch 55 EUR zahlen weil die Plakette vom Vorbesitzer noch dran war, aber das Auto an sich hat ja die grüne Plakette verdient..

      Wie ist die Sache bei dir ausgegangen?

      lg
      Flo

    2. Uwe says: 31. Januar 2017 at 16:23

      Hallo Diana,
      ich habe das gleiche jetzt auch in Frankfurt erlebt, 55,-€ für das falsche Kennzeichen auf der grünen Plakette. Da das Fahrzeug 7 Tage vorher umgemeldet wurde und durch den Zulassungsdienst versäumt wurde die neue Plakette mitzubestellen. Unser Landkreis hat keine. Wie ist das bei Dir ausgegangen, danke vorab für eine Rückinfo.

      LG Uwe

  28. David says: 15. Juni 2015 at 21:40

    Hallo ich hab da eine Frage. Mein Auto hat die Grüne plakette die scheibe hat ein riss und musste ausgetauschwerden leider ist die plakette auf der anderen Scheibe geblieben es ist Monate keinem aufgefallen das ich keine mehr habe. Mein Vater machte mich dan drauf aufmerksam das die fehlt ich versuchte einem im netzt zu bestellen die bedruckt ist und nicht per handgeschrieben leider klapte das nicht bin aber in der zeit erwischt worden zwei Tage nach dem ich erwischt wurde hab ich die plakette bei einer werkstad gekauft muss ich jetzt ein bussgeld zahlen oder nicht?

    1. admin says: 29. Juni 2015 at 09:19

      Rufen Sie uns bitte kurz an.

  29. B.Cabadag says: 12. Dezember 2014 at 09:28

    Guten tag ich hatte. Gestern einen Strafzettel für fehlende. Feinstaubplakette bekommen aber ich hatte eine im grünkeil des fahrzeugs es 17 30. Und dunkel der. Mann hätte sie nicht erkennen können ohne auf die scheibe drauf zu leuchten müssen und das aus einem Meter abstand dann hätte er sie sehen können was passiert jetzt

  30. Peter says: 3. September 2014 at 18:36

    Ich wurde mit Verwarngeldangebot von 55 € bestraft wegen einer Ordnungswidrigkeit, meine Grüne Plakette war nicht mehr lesbar,
    Stadt Krefeld
    Herr Schuh ist das Rechtlich in Ordnung ?

    Ich bedanke mich für ihre Antwort im Voraus und verbleibe

    mit freundlichen Grüssen

  31. M.H. says: 13. August 2014 at 13:20

    Sehr geehrter Herr RA Schuh,

    Ich wohne in Franken, hatte meinen PKW seit 7 Tagen zugelassen und war zuvor 6 Jahre ohne PKW (Feinstaub Plakette war im Landkreis nicht angeboten/nötig), kam am Freitag im Dunkeln in FFM an, parkte und kam am Samstag gegen 14.10 Uhr zum PKW, als gerade ein Strafzettel unter den Scheibenwischer gesteckt wurde.

    Vorwurf: fehlende Feinstaubplakette. Ich zeigte sofort den KFZ-Schein und konnte Feinstaubklasse 4 nachweisen. Ich frage, ob damit nicht der Vorwurf hinfällig sei.

    ATU habe bereits geschlossen, aber am Montag ganz früh würde ich sofort die Plakette holen, ich wäre mir der Umweltzone und dieser Plakette nicht bewusst gewesen, da ich seit ca. 7 Jahren keinen PKW zugelassen hatte.

    Darauf hin sagte mir der Mitarbeiter des Ordnungsamtes: er könne diesen Strafzettel nicht herausnehmen, das sei verboten, da früher gewisse Mitarbeiter damit Gefälligkeiten erwiesen hätten.

    D.h. das Ordnungsamt hat den Feinstaub Nachweiss gemäss KFZ-Schein nicht anerkannt, aber am Montag konnte ATU nur genau wegen dieser Eintragung im KFZ-Schein die Plakette erteilen.

    Ist dieses Vorgehen so vom Gesetzgeber vorgesehen ? (Das ist meine Frage).

    Gibt es ein Gesetz, das dem Ordnungsamt erlaubt, die Rechtmässigkeit des KFZ-Scheins zu ignorieren ?

    Zumal, interne ehemalige oder aktuelle Probleme des Ordnungsamtes mit Personen doch nicht Gesetze ändern.

    Trotzdem muss ich jetzt 80 Euro + 25 + 3,50 = 108,50 zahlen.

    Wofür ? Der PKW hat nichts verunreinigt und dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde Feinstaubklasse 4 per Dokument und der Kauf am Montag nachgewiesen.

    Eine Person als Zeuge existiert.

    Ich bedanke mich für ihre Antwort im Voraus und verbleibe

    mit freundlichen Grüssen

    1. Florian Schuh says: 21. August 2014 at 08:01

      Guten Tag, grundsätzlich geht es hier nicht um die Frage, ob das Auto die Umwelt verschmutzen kann oder nicht. Es handelt sich um einen reinen Plakettenverstoß. D.h. das Bußgeld gibt es allein dafür, dass Sie keine Plakette hatten. So gäbe es auch ein Bußgeld, wenn Sie ohne Nummernschild fahren, das Auto aber angemeldet ist. Man kann sicherlich vertreten, dass ein Bußgeld in dieser Höhe für einen Plakettenverstoß nicht angemessen ist, der Gesetzgeber will es aber so. Wir gehen regelmäßig nur dann vor, wenn eine Plakette vorhanden ist, diese aber das falsche Kennzeichen ausweist. Nur hier fehlt unseres Erachtens die gesetzliche Grundlage.

  32. Strau.. Th... says: 22. Oktober 2013 at 18:12

    Guten Tag Herr Schuh, ich habe am 31.8.2013 ein Strafzettel bekommen weil ich nach Aussage zweier Polizisten an meinem PKW der in Stuttgart geparkt war, keine Umweltplakette an meinem PKW sei. Ich habe die Plakette an meiner Windschutzscheibe links oben angebracht. Sie ist, wie ich zugeben muss aus der Ferne nicht zu erkennen, allerdings ist sie wenn man am KFZ steht gut zu erkennen und auch die Farbe der Plakette und die Nummer 4 und die KFZ Nummer auch.
    Ich hatte an das Ordnungsamt zurückgeschrieben das eine Plakette oben links angebracht ist, den Kaufbeleg vom Dekra habe ich als Kopie beigelegt.
    Also Antwort bekam ich, das ich den Vorwurf nicht entkräften kann und die beamten noch einmal befragt wurden.
    Folge ! 1 Punkt und nun 65,-€ Strafe.
    Ich würde es sogar Eidesstattlich erklären das die Plakette angebracht ist und ich habe leider nur wenige Zeugen,(Lebensgefährtin und mein Sohn der gelegentlich mit dem Auto fährt.
    Was kann ich nun tun. Ich will nicht vor Gericht wegen sowas aber das zu zahlen sehen ich nicht ein, geschweige denn einen Punkt zu bekommen für etwas was ich nicht verschuldet habe.
    Ich habe mit einem Anwalt am Telefon gesprochen, seine Aussage.
    Es gibt kein Gesetz was vorschreibt wo genau die Plakette angebracht werden muss. Nur eben Sichtbar.
    Bitte um eine Info ob es ein Gesetzestext gibt .
    MfG T. S.

    1. Florian Schuh says: 29. Oktober 2013 at 15:59

      Guten Tag, die Kennzeichnung ergibt sich aus §§ 2, 3 der 35. BImSchV, Anlage 1 sowie § 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung. Für Details dürfte ich Sie bitten, sich telefonsich zu melden.

  33. Peer G. says: 3. August 2013 at 16:21

    Seehr gegehrter Herr Schuh,
    habe gerade ein bußgeldbescheid bekommen von der stadt bremen obwohl ich eine grüne plakette habe ich hatte mein auto erst vor kurzem erworben und die plakette aber noch nicht eingeklebt weil ich abwarten wollte bis nach einem auto treffen jetzt ist die frage ob ich trotzdem einen punkt dafür bekomme oder wie ich ihrer meinung nach vorgehen sollte?
    Mfg

  34. Johannes K. says: 5. Juni 2013 at 14:52

    Guten Tag Herr Schuh,
    ich habe letzten Monat einen Bußgeldbescheid bekommen in der Stadt Frankfurt, weil das Kennzeichen auf meiner Plakette mit meinem Nummernschild nicht übereinstimmte. Hatte des nach dem Fahrzeugkauf letztes Jahr vergessen ändern zu lassen. Nach einem Telefonat mit dem Ordnungsamt versprach man mir mich zurück zu rufen. Da nicht angerufen wurde nach mehreren Tagen, schrieb ich eine Stellungnahme dazu. Ich erwähnte auch das ich mit meinem Auto die Stadt Frankfurt nicht verunreinigt habe und das wohl die Hauptsache sei.

    Die Antwort daraufhin war eine noch höhere Rechnung wegen den kosten des Verfahrens etc.

    Was kann man in so einem fall tun?

    Gruß Johannes

  35. C. H. says: 17. Mai 2013 at 21:40

    Sehr geehrter Hr. Schuh,

    auch ich habe kürzlich ein Schreiben der Stadt Stuttgart erhalten, weil an meinem PKW keine Umweltplakette angebracht war. Allerdings handelt es sich bei meinem Fahrzeug um ein PKW Baujahr 2010, dass zum Führen einer grünen Umweltplakette berechtigt ist.
    Ist es im Gesetz geregelt, dass bereits das Nichtanbringen der Umweltplakette ein Bußgeld rechtfertigt? Welche Möglichkeiten des Einspruchs gegen das Bußgeldverfahren habe ich?

    MfG
    C. H.

    1. RA Schuh says: 4. Juni 2013 at 14:11

      Wenn gar keine Plakette angebracht war, ist ein Bußgeld sicherlich gerechtfertigt. Zumindest gibt es hier eine klare gesetzliche Grundlage. Hier sehen wir daher eher schlechte Aussichten.

      1. Manfred B. says: 26. August 2013 at 19:47

        Guten Tag Herr Schuh,

        vielen Dank für Ihre Kommentare/Aussagen zu diesem Thema. Mein Fall ist folgendermaßen gelagert: Die grüne Plakette war nicht an der Frontscheibe, sondern am kleinen Fenster bei der A-Säule (VW Touran) sichtbar angebracht. Dort wurde die Plakette vom Ordnungsdients allerdings nicht gesehen. Fahrzeug ist BJ 2010 und hat BlueTec-Motor. Jetzt liegen wieder die bekannten 40€, 1 P. und Verwaltungsgebühren von 25 € vor. Verspricht ein Einspruch Erfolg?

      2. Jens says: 30. Juli 2014 at 15:47

        Hallo, RA Schuh schreibt:
        Wenn gar keine Plakette angebracht war, ist ein Bußgeld sicherlich gerechtfertigt. Zumindest gibt es hier eine klare gesetzliche Grundlage. Hier sehen wir daher eher schlechte Aussichten.

        Frage dazu: nach welcher gesetzlichen Grundlage ist das Nichtanbringen einer (grünen) Umweltplakette eine Ordnungswidrigkeit ? Mein Bußgeldbescheid bezieht sich auf § 41 Abs 1 iVm Anlage 2; § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat. Z.b. im § 41 Abs 1 (Zeichen 46) steht: Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung ausgestattet sind.

        Wohlgemerkt „ausgestattet“, was mein Fahrzeug ist, nur eben nicht angebracht ( sie wurde übrigens von der gleichen Behörde ausgestellt, die mir jetzt den Bußgeldbescheid zukommen liess). Ich kann nirgends ersehen, daß ein Nichtanbringen gleichzusetzen ist mit dem Verbot nach o.a. §§ zur Verminderung schädlicher Verunreinigungen.
        Beste Grüße

        1. Florian Schuh says: 21. August 2014 at 08:03

          „ausgestattet“ mit einer Plakette muss hier wohl als „angebracht“ verstanden werden. Alles andere würde keinen Sinn ergeben.

    2. Rolf says: 30. Dezember 2019 at 13:57

      Guten Tag .Bin heute in Siegen von Polizei angehalten worden wegen Umweltplakette soll nun 80 Euro Bußgeld zahlen obwohl ich Plakette vor Ort angebracht habe. Ist dies Rechtens bitte um Antwort bin Rechtschutzversichert.Mfg:Rolf

      1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 31. Dezember 2019 at 16:38

        Guten Tag! Gerne helfe ich Ihnen weiter. Ich habe Ihnen auf die angegebene Mailadresse geantwortet.

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