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Aktuelles

Bußgeld wegen falschem Kennzeichen auf Umweltplakette ist rechtswidrig

Wenn das Fahrzeug nach einem Kauf ein neues Kennzeichen bekommt, denkt man nicht immer daran, auch die Umweltplakette zu wechseln. Denn auf der Umwelt- oder Feinstaubplakette ist das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen. Manchmal vergisst man die Umweltplakette auch vollständig und klebt diese nicht an die Windschutzscheibe.

Das Ordnungsamt belegt die vermeintlich fehlerhafte oder fehlende Plakette gerne mit einem Bußgeld von insgesamt 108,00 € (inkl. Verfahrenskosten). Einen Punkt in Flensburg gibt es für dieses „Vergehen“ allerdings nicht mehr. Dies ist nicht rechtmäßig, so das Amtsgericht Augsburg am 14.09.2010 (Az.: 45 OWI 608 Js 111541/10). Für ein Bußgeld bei fehlender Übereinstimmung des Kennzeichens auf der Plakette und dem Fahrzeug fehle die gesetzliche Grundlage. D.h. es gibt einfach kein Gesetz, dass für diesen Fall ein Bußgeld vorsieht. Ohne gesetzliche Grundlage, darf die Behöre jedoch keine Ordnungswidrigkeit ahnden. Das entsprechende Verfahren wurde daher eingestellt.

Nach einer Änderung der Rechtslage durch den Gesetzgeber, ist das Urteil des Amtsgerichts Augsburg leider nicht mehr aktuell. Wir erreichen dennoch in der überwiegenden Zahl der Fälle eine Einstellung der Verfahren spätestens bei Gericht, oft schon bei der Behörde selbst. Nach unserer Rechtsauffassung, gibt es noch immer keine rechtliche Grundlage für ein Bußgeld.

Tipp: bekommt man bei geparkten Fahrzeugen einen Anhörungsbogen oder einen Zettel an die Windschutzscheibe, so hat man gute Chancen ohne Punkt und Bußgeld davon zu kommen. Sprechen Sie uns an! Im Falle einer Rechtsschutzversicherung und Deckungszusage durch diese entstehen Ihnen keinerlei Kosten und wir ersparen Ihnen das Bußgeld vollständig! Die Deckungsanfrage machen wir gerne kostenfrei für Sie.

Offensichtlich verblasst auch in vielen Fällen die Schrift auf der Umweltplakette und ist daher nicht mehr lesbar. In diesen Fällen sehen wir ebenfalls gute Erfolgsaussichten. Es kann Ihnen hier auch kaum ein Vorwurf gemacht werden, da die Plakette ja ursprünglich korrekt angebracht war. Nur dies verlangt das Gesetz.

Gerne helfen wir Ihnen in Bußgeldfragen weiter. Kontaktieren Sie uns!

Wir bitten darum, für konkrete Anfragen nicht die Kommentarfunktion zu verwenden. Bitte senden Sie uns den Bußgeldbescheid oder den Anhörungsbogen bzw. Strafzettel einfach per Mail zu: fragen@recht-hilfreich.de

Haben Sie ein Bußgeld oder Verwarngeld wegen einer fehlenden Plakette erhalten, obwohl ihr Fahrzeug eine Plakette bekommen würde? Dann wehren Sie sich und schauen Sie hier!

AKTUELLER NACHTRAG:

Wir konnten eine Verfahrenseinstellung beim Oberlandesgericht Bamberg erreichen. Das man sich bis zu dieser hohen Instanz durchkämpfen muss zeigt, wie schwierig diese Fälle einzuordnen sind. In der Regel können wir ein gerichtliches Vorgehen aber vollständig vermeiden! Die Entscheidung finden Sie hier:

 
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Folgende Städte haben aktuell eine Umweltzone und verhängen Bußgelder, wenn diese nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht bzw. beschriftet ist. Aktuell gibt es 42 Umweltzonen in Deutschland, die nur mit einer grünen Umweltplakette befahren werden dürfen (Stand März 2024). In allen Städten und Gemeinden waren wir bereits erfolgreich tätig:

Offenbach, Siegen, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden, Aachen, Eschweiler, Limburg

Erfurt, Remscheid, Leipzig, Markgröningen, Halle (Saale), Magdeburg, Mönchengladbach

Bonn, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Münster, Neuss, Osnabrück, Pfinztal, Krefeld

Augsburg, Bremen, Düsseldorf, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Mühlacker, Neu-Ulm, Pforzheim, Ulm, Wuppertal, Hagen, Langenfeld, Regensburg

Berlin, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Marburg

Gelsenkirchen, Hannover, Ilsfeld, Köln, Leonberg, Ludwigsburg und Umgebung
(Asperg, Bietigheim-Bissingen, Freiberg, Ingersheim, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Pleidelsheim, Remseck am Neckar, Tamm), Mannheim, Mühlheim an der Ruhr,

München, Oberhausen, Pleidelsheim, Recklinghausen, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Dinslaken, Overath

Bisher konnten wir schon in allen Städten eine Verfahrenseinstellung erreichen und Kosten für unsere Mandanten vermeiden!

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann zögern Sie nicht und senden Sie uns direkt Ihren Strafzettel, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zusammen mit der Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihrer Versicherungsnummer zu. Wir klären vorab die Kostentragung mit Ihrer Versicherung. Ihnen entstehen keinerlei Kosten!

Per Mail an fragen@recht-hilfreich.de

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Umweltplakette

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Alle Beiträge zum Thema Umweltplakette finden Sie hier.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
fragen@recht-hilfreich.de

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

187 Replies to “Bußgeld wegen falschem Kennzeichen auf Umweltplakette ist rechtswidrig”

  1. Bußgeld wegen Umweltplakette / Feinstaubplakette. Einspruch lohnt sich immer! | Unternehmensrecht & Wirtschaftsrecht - elixir rechtsanwälte - Frankfurt am Main says: 22. April 2020 at 16:54

    […] Zwischenzeitlich konnten wir auch vor dem Oberlandesgericht Bamberg erreichen, dass ein Verfahren eingestellt wurde. Den Beschluss finden Sie hier. […]

  2. Anne says: 29. März 2020 at 20:56

    Habe mir ein neues Auto gekauft aber die Umweltplakette noch nicht neu beantragt. Danke für diesen Beitrag. Werde ich morgen direkt machen.

  3. Mat says: 5. Februar 2020 at 10:48

    Hallo Herr Schuh,

    ist die Rechtslage noch wie im Artikel beschrieben?

    Rechtsschutz mit 100 SB lohnt sich bei Verwarnungsgeld eher nicht, oder?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 5. Februar 2020 at 15:08

      Hallo, ja, es hat sich nichts an der Rechtslage geändert. Die Selbstbeteiligung ist oft kein Problem und entsteht für diese „kleinen“ Fälle dann nicht. Bitte senden Sie mir die Unterlagen. Ich frage bei Ihrer Versicherung an. Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

  4. Julia B. says: 31. Mai 2019 at 22:13

    Hallo,

    ich habe am 16.05. einen Wagen gekauft, Nummernschild angebracht und bin schon herum gefahren, die Plakette vom Vorbesitzer war noch angebracht. Am 21.05.2019 bin ich das erste Mal zur Arbeit gefahren und habe natürlich nicht daran gedacht die Plakette zu tauschen.
    Nun wird mir vorgeworfen §41 Abs. 1 iVm, §49 StVo; 324 StVG; 153 BKat

    als Beweis gibt es lt. Schreiben ein Foto und 2 Zeugen.

    Was kann ich denn nun machen?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 4. Juni 2019 at 10:20

      Guten Morgen,

      soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie mir gerne die Daten und das Schreiben der Behörde zusenden. Ich kümmere mich darum, sodass Sie kein Bußgeld bezahlen müssen. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, rechnet sich meine Tätigkeit leider nicht, da die Kosten höher als das zu erwartende Bußgeld sind.

      Viele Grüße
      Florian Schuh

  5. F. says: 27. Mai 2019 at 11:19

    Hallo,

    ich bin via Onlinerecherche auf Sie aufmerksam geworden.
    Folgender Fall, Wagen mit gelber Plakette und falschen Kennzeichen ( Also gelbe Plakette des Vorbesitzers noch drin ) parkt vor meiner Haustür. KEINE Umweltzone , keine Plakette erforderlich etc.!
    Die Polizei kam wegen eines anderen Sachverhaltes in unsere Straße und da fiel der Beamtin die Sache mit der Plakette auf. Sie teilte mir im Beisein von Nachbarn mit es handele sich um „Urkundenfälschung“ und ich würde eine entsprechende Anzeige bekommen !? Wie ist der Fall einzuordnen, macht es Sinn nach Eingang des Schreibens dagegen vorzugehen? RV liegt vor.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 27. Mai 2019 at 17:36

      Guten Tag,

      ja, unbedingt. Es wird immer wieder behauptet, es handle sich in diesen Fällen um eine Urkundenfälschung. Dies ist meines Erachtens nicht richtig und ich konnte bislang alle Fälle von vermeindlicher Urkundenfälschung erfolgreich abwehren. Bitte machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Sobald Sie ein Schreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei mir.

      Mit den besten Grüßen
      Florian Schuh

  6. Braucht jedes Auto eine Umweltplakette? | Unternehmensrecht & Wirtschaftsrecht - elixir rechtsanwälte - Frankfurt am Main says: 2. Mai 2019 at 20:23

    […] haben, können Sie sich übrigens sehr gut dagegen wehren. Alle Informationen hierzu haben wir hier zusammengefasst. Oder kontaktieren Sie mich […]

    1. Ralf Krüger says: 14. Juli 2019 at 09:11

      … kurze Frage, gibt es mittlerweilen eine Entscheidung in dem von Ihnen angestrebten Verfahren vor dem OLG Frankfurt. Ich hab das selbe Problem wie alle anderen auch auf der Seite, Kennzeichen stimmt nicht überein und das Knöllchen nicht mit meinen Rechtsverständnis

      MfG Ralf

      1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 14. Juli 2019 at 14:44

        Leider scheuen die Gerichte das Erstellen von Grundsatzentscheidungen. Daher werden Verfahren lieber vorab eingestellt. So auch hier. Ich bekomme derzeit nahezu jedes Verfahren eingestellt. Es gibt dann zwar leider nur wenige verwertbare Entscheidungen, das Ergebnis ist aber natürlich dennoch jedesmal sehr zufriedenstellend.

  7. Ozzy2015 says: 11. Dezember 2017 at 21:04

    Wir haben eine schriftliche Anhörung zur Ordnungswidrigkeit der Stast Overath erhalten (§ 41 abs. 1 ivm anlage 2 § 49 stvo § 24 stvg 153 bkat).
    Ich habe meinen alten Firmenwagen der Firma abgekauft und mir nichts dabei gedacht einfach die alte Plakette in der Scheibe kleben zu lassen. Die neue Plakette falls man mal in ne Kontrolle kommt schön in das Handschuhfach gelegt. Wie sieht da aktuell die Rechtslage aus. Ich habe auch schon mit der Beratungsstelle von unserer Rechtschutz telefoniert. Die sagten das man die Angaben zur Person machen muss aber man sollte die Angaben zur Sache nicht ausfüllen. Wie komme ich um die Bezahlung meines angeblichen Vergehens herum, bzw. handelt es sich wirklich um ein Vergehen? Ich bin auch dafür das da die Fahrgestellnummer drinnen steht und nicht die KFZ Zulassungsnummer. Wie lange kann ich mir Zeit lassen diesen Bogen auszufüllen? Fragen über Fragen die mir auch die BEratungsstelle meiner Rechtschutz mit Fachchinesisch beantwortet hat.

    1. elixir says: 18. Dezember 2017 at 11:22

      Bitte stellen Sie Anfragen an uns direkt per Mail und mit Versicherungsdaten. Wir kümmern uns dann sofort um alles.

      Zu Ihrer Frage: für den Anhörungsbogen setzt die Behörde in der Regel eine Frist von einer Woche. Es passiert aber – anders als beim Bußgeldbescheid – zunächst nichts, wenn Sie diese Frist versäumen. Spätestens nach drei Wochen sollte aber geantwortet werden. Es kann sonst passieren, dass ein Bußgeldbescheid kommt. Dann hat man weniger Zeit um zu reagieren.

  8. Reinhard says: 17. April 2017 at 15:57

    Die Argumentation der Behörden erschließt sich mir nicht.
    Wenn ein Auto über eine gültige Plakette verfügt, dann kann die doch ihre Gültigkeit nicht verlieren wenn das Kennzeichen nicht mehr übereinstimmt.
    Die Plakette lässt sich nicht entfernen ohne dass diese zerstört wird, ein Missbrauch ist somit also ausgeschlossen!

  9. Heiko says: 1. Februar 2017 at 22:43

    Warum trägt man nicht einfach die Fahrzeugidentnummer auf der Plakette ein.
    Wenn die Plakette dem Auto einmal zugeteilt wurde, ist das doch beurkundet und amtlich.
    WEin das Auto beispielsweise 10mal verkauft wird und 10mal ein neues Kennzeichen bekommt, verdient also der Staat auch 10mal am Kauf einer plakette.
    Das ist Abzocke und Betrug.
    Deswegen, Erstbesitzer kauft die Plakette, Fahrzeugidentnummer wird an Stelle
    des Kennzeichens eingetragen und somit ist dem Fahrzeug die Umweltplakette zugewiesen.

  10. Konfetti says: 5. Dezember 2016 at 09:12

    Wer ohne Plakette in die Umweltzone fährt muss nunmal zahlen. Warum versuchen immer alle der Strafe zu entgehen? Fahrt vernünftig, dann passiert sowas nicht.

  11. Stefan says: 11. August 2016 at 08:39

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    das Ordnungsamt Aachen erteilte ein Verwarnungsgeld in Höhe von €35 wg. falschem Kennzeichen in der Plakette. Die Plakette an sich ist richtig zugeteilt, das Kennzeichen leider falsch. Dies weil es zuvor entwendet wurde und ein neues ausgegeben wurde. Also hätte das Fzg. auch zum neue Kennzeichen eine grüne Plakette erhalten. Auf unseren Widerspruch reagierte der Amtsleiter, trotz Fristsetzung, nicht. Gezahlt wurde unter Vorbehalt, da wir über einen zügigen Einsatz des Gerichtsvollziehers, trotz Widerspruch, von dritten vorgewarnt waren. Kann hier nun Klage erfolgen und wie steht es um die Erfolgsaussichten? Eine kurze Antwort könnte sicherlich zügig Licht in die Angelegenheit bringen, Danke und Gruss

    1. elixir says: 23. August 2016 at 11:51

      Eine Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher wäre hier nicht möglich gewesen. Ein Verwarngeld ist nur ein Angebot der Behörde und muss überhaupt nicht bezahlt werden. Erst der Bußgeldbescheid ist zu beachten bzw. es muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang Einspruch eingelegt werden. Ein bereits bezahltes Verwarngeld zurückzufordern ist schwierig. Hiervon würde ich abraten.

  12. S. says: 15. April 2016 at 23:21

    Hallo Herr Schuh,
    Ich habe Auto gekauft vor 2 Jahren, die Grüne Plakate war vor vorbesitzer
    eingebracht, leider falsche Grüne, das Auto war 8 Jahre alt, ich dachte es muss wohl richtig sein, war auch vor dem Kauf in der Werkstatt Wege der TÜV, auch nichts gesagt wurde, jetzt TÜV muss erneuert werden, ich schaute im Internet ob ich neue Plakate kaufen soll weil Kennzeichen nicht mehr lesbar war, stehlen aber fest, daß ich Euro 3, drauf habe, und bekomme Gelbe Plakate, wenn ich die richtige Plakate einbringe, bekomme ich TÜV? Ich fahre mit dem
    Auto auch in die Stadt. Ohne Auto erreiche ich meine Arbeit stelle nicht, bin
    dadurch Existezgefährdet. Kann kein andere Auto für mich leisten.
    Dankeschön für Ihre Antwort.

  13. Scheunemann, Heidrun says: 26. Februar 2016 at 09:07

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Am 30.1.2015, parkte ich in der Innenstadt, Schillingstraße, von Berlin. Als ich nach 1 h Parkzeit zurück kam hatte ich einen Strafzettel an der Heckscheibe. Nach 1 Woche erhielt ich ein Schreiben vom Polizei-Präsident in Berlin.
    Da mit Abkürzungen geschrieben wurde habe ich überhaupt nicht verstanden, um welches Vergehen es sich handelte. „Ordnungswidrigkeit nach § 24StVG.“
    „Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken). ERLÄUTERUNG: Kennz AUF NICHT MEHR AUSR LESBAR §41 Abs.1 iVm Anlage 2 StVO; §24 StVG; 153 BKat “
    Ich habe durch diese Abkürzungen, den Tatvorwurf überhaupt nicht verstanden. Widerspruch eingelegt. Darauf erhielt ich einen Busgeldbescheid in Höhe von 80,00€ plus 25,00€ Bearbeitungsgebühr. Hier wurde wieder mit den o.g. Abkürzungen geschrieben. Erst durch meinen Anruf in der Dienststelle, bekam ich die Auskunft, dass meine grüne Umweltplakette nicht ordnungsgemäß ist. Auf der grünen Plakette ist die Schrift des Nummernschildes durch die Sonne verblichen. Vor drei Monaten kaufte ich das Auto VW Golf Variant von dem Erstbesitzer. Ich beachtete nicht die Schrift der grünen Plakette, da ich das Nummernschild übernahm. Ich finde das ganze Verfahren nicht in Ordnung.
    Bitte helfen Sie mir, wie kann ich weiter Verfahren.
    Mit freundlichen Grüßen
    H. Sch.

  14. Oli Zima says: 6. Februar 2016 at 16:14

    Hallo,
    ich habe wahrscheinlich einen Strafzettel wegen den falschen Kennzeichen in der grünen Plakette. Aber das Auto war gar nicht in der Umweltzone! Göttingen führte noch keine Umweltzone, werden dann trotzdem die Kennzeichen abgeglichen?
    lg
    Oli Zima

  15. Roman Felbusch says: 22. Januar 2016 at 12:51

    Guten Tag geehrter Herr Schuh,

    auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums (anscheinend öffentliches Gelände) hatte meine Frau versehentlich vergessen die Notwendige Parkscheibe auszulegen, also steht uns da wohl falschparken bevor, was aber nicht weiter schlimm ist. (nur eine Verwarnung im schlimmsten Fall)

    Zusätzlich besteht aber noch der Vorwurf, dass das Kennzeichen der Umweltplakette nicht mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmt, worauf hin ich der Bußgeldstelle den alten Fahrzeugbrief sowie die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil II als Nachweiß dafür, dass das Fahrzeug definitiv über eine grüne Umweltplakette verfügt, zukommen ließ.
    Muss ich jetzt tatsächlich eine neue Umweltplakette kaufen und anbringen, damit diese „gültig“ ist? Ich meine, das Fahrzeug hatte diese Gültigkeit bereits mit seinem Vorbesitzer und nun hat sich lediglich das Kennzeichen geändert, wofür ich auch handfeste Nachweise habe.
    Das ist die Antwort der Bußgeldstelle:
    „Nach § 3 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes muss die Plakette mit dem jeweiligen Kennzeichen, also gut lesbar und mit dem aktuellen Kraftfahrzeugkennzeichen, beschriftet und sichtbar in der Windschutzscheibe angebracht sein. Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstoßes gegen die Feinstaubplakettenpflicht (vgl. Beschluss 1 RBs 135/13 vom 24.09.2013, OLG Hamm). Um die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und die damit zusammenhängenden Konsequenzen für Sie zu vermeiden, gebe ich Ihnen Gelegenheit, mir den Nachweis darüber zu erbringen, dass Sie inzwischen eine entsprechende Feinstaubplakette gekauft und diese ordnungsgemäß angebracht haben.

    Ein solcher Nachweis kann z.B. durch Vorlage eines Fotos, auf welchem die Feinstaubplakette mit dem richtigen amtlichen Kennzeichen und auch das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges zweifelsfrei zu erkennen sind, erbracht werden. Dann bin ich bereit, das Bußgeldverfahren im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ausnahmsweise auf ein Verwarnungsgeld zu reduzieren. Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 12.02.2016.“

    Vielen Dank im Voraus!

  16. Oliver Raab says: 18. Dezember 2015 at 06:03

    Hallo.
    Nun hat es mich auch erwischt in Stuttgart. Falsch geparkt und das falsche Kennzeichen auf der grünen Umweltplakette (Benziner). Gestern den Anhörungsbogen erhalten.
    Habe zwar eine neue Plakette erworben,allerdings war ein Kennzeichen von FDS auf der vorhandenen eingetragen wo das KFZ seit über 5 Jahren nicht mehr läuft. Da dacht ich mir eben nichts dabei und habe es so gelassen.
    Habe ich eine möglichkeit um den ominösen Punkt herumzukommen? Den Obulus für unsere arme Landeshauptstadt würde ich sogar noch entrichten.
    Im netz gibt es ja viele Ideen und Vorschläge,aber…
    Haben sie eine passende Idee?
    Gruß Raab

  17. Markus Weiler says: 6. November 2015 at 17:51

    Hallo, auch ich bin vor ca. 12 Monaten umgezogen, habe ein völlig neues Auto mit sogar Euro 6 Schadstoffklasse und habe lediglich vergessen, den neuen Aufkleber am Auto anzubringen. Es hat sich in meinem Fall durch den Umzug sogar lediglich das Landkreiskennzeichen von LB auf S geändert, sowohl alle anderen Buchstaben als auch Ziffern sind identisch. Habe diese Woche von der Stadt Ludwigsburg eine Verwarnung mit anhörung erhalten. Wie stehen Ihrer Meinung nach die Chancen? Der alte Aufkleber war leserlich angebracht, das Auto KANN gar nicht einer nicht zugelassenen Schadstoffklasse angehören. Meiner Meinung nach eine reine Geldmacherei ohne Grundlage.
    VIele Dank im Voraus!

  18. Torsten Nohles says: 15. Oktober 2015 at 07:26

    Hallo Herr Schuh,
    auch wir sind in Wiesbaden von dem oft beschriebenen Problem mit falschem Kennzeichen auf der grünen Plakette betroffen. Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung. Jedoch hat meine Frau am darauffolgenden Tag mitten in der Stadt ein Fahrzeug des Ordnungsamtes fotografiert, bei dem ebenfalls das falsche Kennzeichen in der grünen Plakette eingetragen war.
    Kann man da etwas machen?

  19. Florian W says: 21. September 2015 at 17:19

    Hatte heute ein grünes Zettelchen an der Frontscheibe in Neu Ulm.
    Habe das Auto vor nicht mal 2 Wochen umgemeldet, aber vergessen die neue Umweltplakette dran zu kleben.
    Wie soll ich vorgehen? (wenn der Bußgeldbescheid kommt)

  20. Afdrif says: 10. September 2015 at 11:18

    Hallo Herr Schuh.
    Auch ich habe diese Woche einen Bußgeldbescheid über 55€ von der Stadt Offenbach am Main bekommen.
    Ich habe das Auto mit der Plakette übernommen und auf der Plakette ist ein Stempel zu diesem wurde mir damals gesagt damit müsste ich mir keine Gedanken machen und keine neue Plakette anbringen. Ist das Bußgeld rechtens?

  21. Andres says: 7. September 2015 at 20:13

    Hallo,
    ich habe heute eine Angezeigt, weil ich gegen die Straßenverkersordnung verstoßen habe erhalten. Der Grund: Umweltplakette stimmt mit Kennzeichen nicht überein. Ich habe auch eine grüne Plakette drauf, diese ist aber mit dem Kennzeichen von meinem vorigen Wohnort Stuttgart, wohne jetzt in Ludwigsburg.

    Wie kann ich vorgehen, was kann ich in den Anhörungsbogen schreiben damit ich das kommende Bußgeld nicht zahlen muss?

    1. admin says: 13. September 2015 at 06:25

      Bitte rufen Sie uns an oder melden Sie sich per Mail. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

  22. White says: 21. Juli 2015 at 11:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe auch heute einen Anhörungsbogen bekommen. Tatort war Bochum. Ich habe auch eine grüne Plakette drauf, allerdings mit dem Kennzeichen von meinem vorigen Wohnort (Hannover), da ich überhaupt nicht daran gedacht habe die Plakette zu ändern.
    Ich denke mir, dass, auch wenn es vom Kennzeichen her, ne „falsche“ Plakette sein sollte, so ist diese doch, auch mit dem richtigen Kennzeichen, immer noch grün. Es ändert sich doch in keinster Weise die Farbe der Plakette, nur weil ein anderes Kennzeichen darin vermerkt ist. Tatsächlich ist es dieses Fahrzeug, an dem die Plakette angebracht ist. Da es ja auch unmöglich ist, die Plakette ohne Beschädigung zu entfernen, kann diese auch niemals einem anderen Auto entsprungen sein!!! Auch eine die Vermutung, dass evtl. die Frontscheibe getauscht wurde, wäre ziemlich unmöglich und schon ziemlich weit hergeholt. Es kann einfach nicht sein dass nur aufgrund einer fehlenden, respektive „falschen“ grünen Plakette ein Bußgeld droht.
    Wie kann ich vorgehen, bzw. was kann ich in den Anhörungsbogen schreiben?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ian White

  23. Simmy says: 24. Juni 2015 at 13:53

    War in Berlin und hatte ein Zettelchen dran wegen fehlender grüner Plakette. Jedoch hat mein Auto die grüne und übereinstimmenden Kennzeichen. Was erwartet mich wenn ich Post bekomme??? Werden auch Fotos von den Politessen gemacht???
    LG

    1. admin says: 29. Juni 2015 at 09:16

      Ja, Fotos werden durchaus gemacht. Wenn Post kommt, können Sie die uns gerne zusenden, am besten per Mail an fragen@recht-hilfreich.de

  24. Kai Mezger says: 13. Juni 2015 at 17:46

    Hallo

    Ich habe auch einen Strafzettel bekommen wegen der Plakette.
    An meiner Windschutzscheibe sind schon zwei grüne Plaketten und jetzt soll ich nochmals eine anbringen.
    Der schadstoffaustoss ändert sich ja nicht nur weil es umgemeldet wird. Ich sehe es nicht ein 80€ zu zahlen und werde dies auch nicht tun. Mir wird was unterstellt wo nicht der Wahrheit entspricht.
    Wie kann ich es am besten formulieren das ich nicht bereit bin so eine abzocke zu unterstützen?
    Werde aber zur Sicherheit meine Rechtsschutzversicherung zu Rate ziehen.
    Lg

    1. admin says: 29. Juni 2015 at 09:20

      Schicken Sie uns bitte kurz die Unterlagen an fragen@recht-hilfreich.de und rufen Sie uns danach an.

  25. Zlatan Kresic says: 6. Juni 2015 at 09:39

    Hallo,
    ich habe ebenfalls eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit (keine aktuelle Plakette) erhalten. Das Schreiben bezieht sich auf die Tatzeit vom 05.05.2015. Ich habe allerdings am 12.02.2015 mir eine neue Plakette gekauft (Einzahlungsbeleg habe ich im Original vorliegen) und die Plakette auf der Fahrerseite angebracht. Auf der Beifahrerseite ist aber auch noch die alte Plakette. Machen die Politessen Fotos vom Fahrzeug damit man das überprüfen kann? Oder sollte ich denen ein Foto zuschicken? Passend dazu natürlich die Quittung.
    LG

  26. Andreas Schamberg says: 18. Februar 2015 at 15:08

    Guten Tag Herr Schuh,

    auch nach meiner Rechtsauffassung bietet die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge keinen hinreichenden Anhalt, welcher zwingend für eine Aktualisierung des Kennzeichens in der sog. Umweltplakette sprechen würde.

    Die Plakette wird ausdrücklich für das Fahrzeug an sich erteilt. Im Zeitpunkt der Erteilung mit dem dann geltenden Kennzeichen.
    Der Wechsel des Kennzeichens und auch sogar des Halters ist insoweit unbeachtlich, als deren Wechsel keinen Einfluss auf das Fahrzeug als solches selbst bewirken kann.
    Zudem ist die Historie des Fahrzeugs leicht für die Behörden nachzuvollziehen, was hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit Fragen nach der Erforderlichkeit und Angemessenheit bezüglich verhängter Bußgelder aufwirft.

    Ungeachtet all dessen, scheint mit Blick auf inzwischen schärfste Abgasbestimmungen bei Neuzulassung der Fahrzeuge das Beibehalten (ja sogar bereits deren Einführung) obsolet, da die Bestimmungen im Bezug auf die Erteilung der Umwelt statistisch in der gesamtdeutschen Fahrzeugflotte nur von einem zu vernachlässigenden Anteil nicht erfüllt werden. Dies wäre über eine Abfrage beim Kraftfahrzeugbundesamt bzw. bei den jeweiligen Meldebehörden leicht zu belegen.

    Andreas S.

    1. Manu G. says: 26. Mai 2015 at 10:18

      Guten Tag Herr Schamberg,

      ich habe da exakt die gleiche Rechtsauffassung wie Sie. Den Gesetzen der Logik folgend, müsste auf der Feinstaubplakette eigentlich die Fahrzeug-Ident-Nr. eingetragen werden und nicht das Kennzeichen zum Zeitpunkt der Zulassung. Die Plakette wird ja eindeutig für das Fahrzeug und nicht für den Halter zugeteilt. Offensichtlich zielt die Gesetzgebung hier eindeutig auf das Abkassieren der Bürger. Wäre interessant, wenn sich ein motivierter Jurist einmal diesem Thema widmen würde.

      Beste Grüße, M.G.

  27. Mario says: 6. Februar 2015 at 12:56

    Ein Hinweis für Betroffenen:
    Alle Fragen wurden hier schon hunderte male gestellt. Bitte lest doch erst einmal die vielen Beiträge, bevor Ihr die gleichen Fragen noch einmal stellt.
    Solange es kein verwertbares Urteil zu diesem Thema (falsches Kennzeichen oder nicht lesbares Kennzeichen auf der Umweltplakette) gibt, worauf man sich in seinem eigenen Fall beziehen könnte, gilt immer noch die preisgünstigste Variante. Einfach angeben, dass man selber nicht gefahren ist und nicht mehr nachvollziehen kann, wer gefahren ist. So reduziert man die Kosten von 80,00 EUR zzgl. 23.50 EUR Verwaltungsgebühr auf nur noch 23.50 EUR Verwaltungsgebühr, da das Verfahren dann eingestellt wird. Ich bin zwar ein Gerechtigkeitsfanatiker und auch Betroffener, aber in bestimmten Fällen hat der Gesetzgeber halt immer den längeren Arm und setzt diesen auch gegen seine Bürger geschickt ein. Irgendwo müssen ja die Millionen für den BER oder die Elbphilharmonie herkommen.
    Gruß aus Berlin, Mario

  28. Emily says: 28. November 2014 at 17:42

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    Hallo, ich habe heute unbewusst mein Fahrzeug in einer Umweltzone geparkt. Als ich nach kurzer Zeit wieder in das Auto einsteigen wollte, entdeckte ich schon den Zettel an der Scheibe. In diesem steht:
    „Sehr geehrte Verkehrsteilnehmerein, Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer,
    Sie wurden heute verwarnt, da Sie Ihr Kraftfahrzeug verbotswidrig geparkt haben. In den nächsten zwei bis drei Wochen wird Ihnen darüber ein Verwarnungsangebot zugehen.“
    „Sie haben Ihr Fahrzeug innerhalb der Umweltzone der Stadt Bremen abgestellt, obwohl es nicht über eine grüne Feinstaubplakette verfügt…
    So nun meine Frage: Kann ich mich da irgendwie vor der Strafe retten. Ich habe gehört, das wenn man „nicht“ der Fahrer war und auch nicht mehr in Erinnerung hat wer als Fahrzeugfahrer in Frage kommt, wird das Verfahren eingestellt und es kommen nur die Verwaltungskosten auf einem zu. Wenn ich angebe dass ich das Fahrzeug nicht selbst gefahren bin, was der Wahrheit entspricht, bin ich verpflichtet den Namen des Fahrers anzugeben, oder kann ich angeben, dass ich nicht weiß wer mein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Was würden Sie mir raten in diesem Fall, Herr Schuh? Beste Grüße

  29. Manuela Jatzeck-Rehberg says: 22. November 2014 at 18:46

    Hallo Herr Schuh,
    ich habe auch dieses Problem.
    Habe ein „Knöllchen“ bekommen, weil auf der Umweltplakette das alte Kennzeichen stand. Ich soll 108,-€ zahlen. 80,-Starfe, 25,-Verfahrenskosten und 3,-Auslagen
    Kann ich Einspruch einlegen? Wenn ja, wie formuliere ich diesen.
    Vielen Dank und schöne Grüße

  30. Jürgen Göndör says: 20. November 2014 at 21:41

    Hallo Herr Schuh

    Auf eine Anhörung in Bußgeldverfahren wegen einer falschen Nummer auf der Plakette habe ich nicht geantwortet.
    Nun kommt ein Angebot der Stadt Krefeld:
    „Derartige Ordnungswidrigkeiten werden im Sinne der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung BKatV) regelmäßig mit einer Geldbuße von 80,oo Euro geahndet. Im Rahmen eines entsprechenden Bescheides werden neben dem Bußgeld Verwaltungsgebühren und Auslagen von insgesamt 28,50 Euro festgesetzt.

    Unter dem 08.10.2014 wurde Ihnen in dieser Angelegenheit ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren übersandt, auf den bis zum heutigen Tage keine Reaktion erfolgte.
    Im vorliegenden Fall wird nach Prüfung der Angelegenheit von de Erlass eines Bußgeldbescheides Abstand genommen, die Ordnungswidrigkeit als geringfügig eingestuft und von der Möglicheit der Erteilung einer Verwarnung Gebrauch gemacht. Ein entsprechendes schriftliches Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 Euro wird Ihnen in kürze übersandt.
    Sollten Sie mit der erteilten Verwarnung nicht einverstanden sein, bzw. sollte das Verwarnungsgeld nach Zugang nicht innerhalb einer Woche eingezahlt werden, mache ich an dieser Stelle bereits darauf aufmerksam, dass ohne weitere Mitteilung eine Geldbuße von 55,00 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen von insgesamt 28,50 Euro festgesetzt wird.“
    Was empfehlen Sie zu tun?
    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen Göndör

  31. Cynthia H. says: 6. Oktober 2014 at 01:56

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    auch ich werde einen Anhörungsbogen bekommen wegen folgender Ordnungswidrigkeit:
    “Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.” §41 Abs. 1 iVm Anlage2, §49 StVO; §24 STVG; 153 BKat.

    Das Auto parkte vor meiner Wohnung in Düsseldorf innerhalb der Umweltzone am 2. Oktober – das Auto hatte noch die alte Umweltplakette vor der Ummeldung.
    Bei der Ummeldung Anfang Juli hatte ich eine neue Plakette erhalten, aber diese noch nicht am Auto angebracht.

    1. Ist die Ordnungswidrigkeit überhaupt korrekt ausgestellt? Denn das Auto war ja geparkt und wurde nicht gefahren.

    2. Wie soll ich jetzt reagieren? Abwarten oder Widersprechen? Den Beleg vom Bürgerbüro, dass die gültige Plakette mit aktuellem Kennzeichen schon im Juli ausgestellt wurde habe ich in meinen Unterlagen .

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.

  32. g. says: 1. Oktober 2014 at 08:37

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    ich habe folgendes Frage/Problem: Mein Volvo hat nach einem Frontscheibenwechsel vor zwei Jahren eine grüne Umweltplakette irrtümlich erhalten, vorher war keine Plakette an der alten Scheibe angebracht. Die Plakette weißt auch sehr leserlich das richtige Fahrzeugkennzeichen aus. Mir ist es erst jetzt aufgefallen, wo ich das Fahrzeug zur erneuten TÜV – Abnahme bringen muss. Was würde mir im schlimmsten Fall drohen, wenn ich in eine Kontrolle komme? Da die gelbe Plakette mit der 3 auch im Fahrzeugschein steht. Augen zu und durch? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Ich bin aber schon an eine Umrüstung mit einem Rußpartikelfilter dran, leider gestaltet sich die Sache schwerer als erwartet, denn zudem muss für diese Fahrzeug auch noch der intakte Kat laut Vorgabe mit getauscht werden, grrrrr.
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Mfg. G.R.

  33. Frank says: 25. September 2014 at 10:57

    Wegen eines Steinschlages hatte ich meine Windschutzscheibe am 30. Juli 14 austauschen lassen. Mir war nicht aufgefallen, dass die Werkstatt die Umweltplakette nicht erneut aufgeklebt hat. Am 03. September 14 habe ich dann in Mannheim ein „Knöllchen“ bekommen. Habe ich hier Chancen mich dagegen zu wehren?

  34. Claudia G. says: 31. Juli 2014 at 08:18

    Ich habe gestern ein Ticket wegen nicht lesbarem Kennzeichen auf der grünen Plakette bekommen. Diese wurde seinerzeit vom StVa ausgestellt. 55€ soll ich zahlen. Ich habe mir sofort eine neue bei meiner Werkstatt geholt und werde die alte bei der Stadt vorlegen. Die Politesse hat mir vor Ort noch erklärt das von der Stadt ausgestellte Plaketten nicht verblassen würden. Mal sehen wieviel Erfolg ich habe.

  35. Johanna R. says: 30. Juli 2014 at 07:45

    Schönen guten Tag,

    mir wurde gestern in Frankfurt ein Strafzettel ausgestellt, weil mein amtlichens Kennzeichen nicht mir meiner grünen Feinstaubplakette übereinstimmt (in Höhe von 55 Euro!).
    Ich würde gerne wissen, ob mir direkt ein weiterer Strafzettel ausgestellt werden kann? (Oder gibt es eine gewährte Frist, in der ich es zu korrigieren habe)

    Herzlichen Dank vorab für Ihre Rückinfo!

    1. Florian Schuh says: 21. August 2014 at 08:04

      Grundsätzlich gibt es keine Frist. Ohne Plakette darf eben nicht in der Umweltzone gefahren oder geparkt werden. Beim Tausch des Kennzeichens sind die Behörden aber in der Regel kulant, wenn nicht mehr als zwei Wochen vergangen sind.

  36. M.K. says: 23. Juli 2014 at 16:17

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    auch ich habe einen Anhörungsbogen bekommen wegen folgender Ordnungswidrigkeit:
    “Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.” §41 Abs. 1 iVm Anlage2, §49 StVO; §24 STVG; 153 BKat.

    Darauf hin schrieb ich der Bußgeldbehörde eine Email mit folgender Begründung, dass ich nicht wusste, dass die Plakete mit dem KFZ-Kennzeichen übereinstimmen muss etc.

    Als Antwort bekam ich folgendes:

    „ihre Angaben wurden beachtet, sie rechtfertigen leider keine
    Verfahrenseinstellung.
    Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die
    Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung
    des Kraftfahrzeugs mit der Plakette ab, ohne, dass es auf die
    Voraussetzungen für die Erteilung einer „Feinstaubplakette“; ankommt.
    Für eine Bearbeitung der Angelegenheit benötigen wir noch ihre
    vollständigen Personalien.
    (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse )“

    Das Auto parkte vor meiner Wohnung in Stuttgart. Das Auto hatte noch die alte Umweltplakette.
    Bei der Ummeldung hatte ich eine neue Plakette erhalten, aber diese nicht am Auto angebracht, da ich es nicht für Notwendig gehalten habe.

    Ist die Ordnungswidrigkeit überhaupt korrekt ausgestellt? Denn das Auto war geparkt und wurde nicht gefahren.

    Danke im Voraus

    1. Florian Schuh says: 21. August 2014 at 08:07

      Geparkt oder gefahren spielt leider keine Rolle. Auch ein parkendes Auto nimmt am Verkehr teil. Klingt seltsam, ist aber so.

    2. Harald says: 22. Januar 2015 at 07:18

      Hi,
      ich habe momentan das gleiche Problem, kannst du mir sagen, was bei dir rausgekommen ist ??

      Danke

    3. A.Z. says: 2. Februar 2015 at 12:50

      Mich würde auch interessieren ob es in Stuttgart Erfolgsaussichten gibt. Ich hatte nach Umzug die neue Plakette im Handschuhfach liegen, habe sie nur noch nicht angebracht. Meine Begründung hat de Behörde aber gar nicht interessiert. Dafür soll ich nun 108,50 inkl. Gebühren & Auslagen berappen. Das steht in keinem Verhältnis zu der Tat. Ich habe zwar einen RS allerdings mit 150 SB. Alleine aus Prinzip würde ich gerne gegen den Bußgelbescheid vorgehen um der Abzocke einen Riegel vorzuschieben.

  37. Adalbert K. says: 21. Juli 2014 at 10:22

    Sehr geehrter Herr RA Schuh,

    Gleich vorweg; ich habe nicht alle Kommentare gelesen aber einen großen Teil.
    Das Gros dieser Kommentare bezieht sich auf Paragrafen und Formvorschriften, die meinem gesunden Menschenverstand und meinem laienhaften Rechtempfinden widersprechen.

    Ist es nicht so, dass die Einordnung der Umweltplakette ausschließlich nach dem Partikelausstoß und der Motorart – Benziner oder Diesel – erfolgt?

    Ändert sich diese technischen Voraussetzungen durch den Wechsel des Kennzeichens??? Sicherlich nicht.
    Von daher hat sich der Gesetzgeber meiner Überzeugung nach
    – wie in vielen anderen Fällen auch –
    nur eine zusätzliche Einnahmequelle verschafft, die der grundsätzlichen Bedeutung einer Umweltplakette den ursprünglichen Sinn und Zweck entzieht.

    Von daher freue ich mich schon auf die kommende Auseinandersetzung mit dem Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung, für das ich gerne den Nachweis führe, dass mein Fahrzeug mit dem neuen Kennzeichen immer noch das Gleiche ist wie das mit dem früheren Kennzeichen.

    Mit freundlichem Gruß,
    A. K.

    1. A. B. says: 21. August 2014 at 10:22

      Hallo Herr K.,

      genau DIESE Meinung teile ich auch, nachdem ich vor ca. 1 Woche den Hinweis an meinem (in Stuttgart parkenden) Wagen und das Anhörungsschreiben im Postfach „wegen nicht übereinstimmenden Kennzeichens der Plakette zum Fahrzeug“ vorfand.

      Haben Sie bereits Erfolge erzielen können, würde mich sehr interessieren!

      Vielen Dank im Voraus.

      MfG
      A. B.

  38. Alen L says: 12. Juli 2014 at 00:36

    Hallo Herr Schuh,

    mich hat die Stadt Stuttgart erwischt, mein Kennzeichen am Fahrzeug stimmte nicht mit dem neuen Überein. Die erste Anhörung habe ich begründet, dass mein Fahrzeug bereits eine grüne Plakette besitzt. Darauf hin habe ich eine 2. Anhörung bekommen.
    Die Stadt bezieht sich auf das OLG Urteil Hamm vom 24.09.2013, in dem gemeint ist, dass die Formulierung „jeweiligen“ das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs bedeutet.
    Meiner Meinung müßte dann im Gesetz „Das aktuelle Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges“ stehen.
    Es wurde am Tage der Kathegorisierung des Fahrzeugs (grüne Plakette) das jeweilge Kennzeichen eingetragen. Eine Aktualisierung der Plakette wegen Kennzeichenverblassen, Besitzerwechsel, Ummeldung ist im Gesetz nicht vorgeschrieben.
    Die Stadt bezieht sich auf ein OLG Urteil, welches zu Gunsten der Stadt entschieden wurde, aber was ist mit allen anderen OLG Urteilen?
    Hier wurde das Wort im Mund gedreht, dass es schöner Aussieht aber das Gesetzt wurde nicht angepasst?

    Gibt es da noch einen Ausweg?

    1. Florian Schuh says: 21. August 2014 at 08:09

      Wir erreichen zwischenzeitlich bei vielen Gerichten eine Einstellung der Verfahren. Einige Gerichte machen es sich aber auch sehr einfach. Leider macht der Gerichtsweg wirtschaftlich nur Sinn, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

  39. Momo says: 5. Juli 2014 at 10:50

    Hallo Herr Schuh,

    AUCH ich habe ebenfalls eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. “Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil”
    Ich hsb zwar eine grüne Plakette am Auto kleben gebabt, jedoch noch mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers. Jedoch habe ich mir auch eine grüne Plakette gekauft gehabt für meine eigenen Kennzeichen, jedoch habe ich vergessen das alte mit dem neuen zu tauschen. Die Bestätigung des Kaufs der neuen Plakette liegt mir jedoch vor.
    Jetzt will die Stadt Mainz 80€ Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg.

    Reicht es wenn ich eine Kopie der Bescheinung von den aktuellen Kennzeichen denen schicke, welches ich vor 2 Monaten erhalten hatte.
    Und soll man außerdem beim Bogen die Tat zugeben oder nicht ?

    Gruß M.Y

    1. Florian Schuh says: 21. August 2014 at 08:11

      Zugeben sollte man grundsätzlich nichts. Jedenfalls nicht ohne die Angelegenheit zuvor durch einem Anwalt geprüft zu haben. Eine Kopie der Bescheinigung reicht manchmal aus. Es liegt aber im Ermessen der jeweiligen Behörde, ob sie das Verfahren einstellt.

  40. Strafzellel wegen Feinstaubplakete - JuraForum.de says: 8. Juni 2014 at 09:08

    […] sehe ich nicht unbedingt so. Zum einen scheint die Rechtsprechung in diesem Bereich nicht einheitlich (s. auch dort Leserkommentar vom 14.04.2014) zu sein zum anderen dürfte der Bußgeldbescheid auch rechtswidrig sein. Zumindest deutet die […]

    1. Martin V. says: 28. August 2014 at 20:08

      Bin gerade auf diese Seite gelandet, da ich wissen wollte ob das Kennzeichen auf der Plakette nun übereinstimmen muss oder nicht. Ich Versuch mal das gelesene zusammen zufassen.

      -Gesunder Menschenverstand wurde in Deutschland schon länger abgeschafft, oder?

      – Der Kontroleur kann die Plakette wegen des nicht mehr lesbaren bzw. falschen Kennzeichens aufgrund einer nichtvorhandenen Vorschrift für ungültig erklären und verhängt ein Bußgeld wegen Verstoß gegen die Umweltzone.

      – Die Tatsache das der geahntete Verstoß garnicht stattgefunden hat da das Auto ja „Umweltfreundlich“ ist spielt keine Rolle.

      -Wenn der Aussteller den falschen Stift verwendet und das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist gilt wieder das oben geschriebene.

      -Im Rechtstreit kommt es auf den Zustand der Umweltplakette des Richters an ob ich Glück oder Pech habe.

      – Wenn ich den Motor getauscht habe, den Kat oder Rußfilter ausgebaut, und Friteusenfett tanke ist es egal, solange das Kennzeichen passt…

      Das ganze blüht mir aber nur wenn ich mich in einer Umweltzone befinde, auserhalb ist es egel?

      Der einzige der bei verblasstem Kennzeichen wirklich gegen eine Vorschrift verstoßen hat ist der Aussteller. Wie müsste nun eine Schadensersatzklage gegen die Zulassungsstelle aussehen, da sie die Plakette, welche ich bezahlt habe, durch Benutzung eines nachweislich nicht lichtechten Stiftes unbrauchbar gemacht hat? Wer kassiert eigentlich die 6,50€ pro Plakette? ASU Aufkleber gab’s umsonst!

      Ne ne ne.. ich hol morgen neue Plaketten… 23,50€ und bis die alten wieder entfernt sind…. wäre doch fast ne Klage wert…RS wäre ja vorhanden.

    2. K. says: 23. September 2014 at 10:24

      Hallo Hr. Schuh, gibt es mittlerweile etwas neuen in dieser Angelegenheit?? Habe nun auch ein Bußgeldbescheid aus Herne bekommen wegen falschem Kennzeichen auf der Feinstaubplakette. 80€ Geldbuße (§ 17 OWiG) + 25€ Gegühr + 3,50€ Auslagen. Ich empfinde es absolut als ein Witz das hier die Feinstaubplakettesünder in die selbe Kategorie gestellt werden wie sonstige schwere vergehen in der StVZO.

    3. Andreas S. says: 23. Dezember 2014 at 10:26

      Guten Tag Herr Schuh,

      auch nach meiner Rechtsauffassung bietet die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge keinen hinreichenden Anhalt, welcher zwingend für eine Aktualisierung des Kennzeichens in der sog. Umweltplakette sprechen würde.

      Die Plakette wird ausdrücklich für das Fahrzeug an sich erteilt. Im Zeitpunkt der Erteilung mit dem dann geltenden Kennzeichen.
      Der Wechsel des Kennzeichens und auch sogar des Halters ist insoweit unbeachtlich, als deren Wechsel keinen Einfluss auf das Fahrzeug als solches selbst bewirken kann.
      Zudem ist die Historie des Fahrzeugs leicht für die Behörden nachzuvollziehen, was hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit Fragen nach der Erforderlichkeit und Angemessenheit bezüglich verhängter Bußgelder aufwirft.

      Ungeachtet all dessen, scheint mit Blick auf inzwischen schärfste Abgasbestimmungen bei Neuzulassung der Fahrzeuge das Beibehalten (ja sogar bereits deren Einführung) obsolet, da die Bestimmungen im Bezug auf die Erteilung der Umwelt statistisch in der gesamtdeutschen Fahrzeugflotte nur von einem zu vernachlässigenden Anteil nicht erfüllt werden. Dies wäre über eine Abfrage beim Kraftfahrzeugbundesamt bzw. bei den jeweiligen Meldebehörden leicht zu belegen.

      Ich wünsche Ihnen frohe Feiertage und würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen..

      Andreas S.

    4. R.B. says: 24. November 2015 at 03:16

      Eine weitere Frage bzgl. dem falschen Kennzeichen auf der Plakette wäre folgender Fall.

      Nehmen wir einen Trabant 601, der bekanntermaßen ohne H-Kennzeichen nicht in eine Umweltzone fahren darf. Nun sind aber viele Baugruppen des 601ers identisch mit dem Trabant 1.1 der durchaus mit Nachrüstung eine passende Plakette bekommen kann. Nehmen wir mal den Fall an, dass die Windschutzscheibe eines 601ers defekt ist, und sie durch eine andere ausgetauscht wird, die in einem 1.1er gesessen hat. Auf ihr klebt eine grüne Plakette, und das Kennzeichen wurde nie darauf notiert. Nun war auch keine Chemikalie zur Verfügung, um die Plakette entfernen zu können. Da der 601 keine bekommt, fährt er also mit einer falschen Plakette rum. Nun fährt der Fahrzeugbesitzer in eine Umweltzone.

      Fall 1: Das Ordnungsamt bemängelt im ruhenden Verkehr die falsche Plakette. Wäre hier eine Abwendung überhaupt noch möglich nach aktueller Rechtslage.

      Fall 2: Die Polizei hält den Fahrzeugfahrer in dem Trabant an, und bemängelt die Plakette. Wie sollte sich der Fahrzeugfahrer verhalten, und welche rechtlichen Möglichkeiten können hier noch ausgeschöpft werden?

      Fall 3: Die Plakette kann doch noch entfernt werden, und der Trabant fährt einfach ohne Plakette in die Umweltzone ein.

      Wie sieht es hier aus mit der „(un)sinnigkeit“ einer solchen Umweltzone. Kann man da rechtlich das Bußgeld und das Verfahren so lange aussetzen/unwirksam machen, bis die Gegenseite einen Nachweis über die Luftverbesserungen seit der Umweltzone vor Ort liefern kann, was i.d.R. nicht möglich ist, weil sich bisher nirgends durch eine Umweltzone die Luftqualität nachweislich verbessert hat?

      Vielen Dank im Vorraus!

    5. Reinhard says: 3. Mai 2017 at 13:00

      Nachtrag zu meinem vorhergehenden Kommentar zwecks Neuerung:
      Es gibt mittlerweile eine ablösbare Trägerfolie auf welche die Umweltplakette o.ä. aufgebracht und dann an die Scheibe aufgeklebt werden kann. Die Umweltplakette kann dann ohne Beschädigung auch mehrmals abgelöst werden.
      Eine möglicher Missbrauch ist also nunmehr gegeben.

    6. 83metoo says: 18. Januar 2018 at 00:31

      Hallo Herr Schuh, ich komme aus der Auto Enthusiasten-Szene und wir empfinde die Plakette im Auto schlichtweg als hässlich und unpassend.
      Somit stellt sich uns die Frage, muss die Plakette an der Scheibe geklebt sein, oder darf ich diese auf dem Armaturenbrett auslegen, wenn ich in eine Umweltzone fahre, wenn ich diese verlasse lege ich die Plakette im Handschuhfach ab.
      Beste Grüße 83metoo

      1. Florian Schuh says: 22. Januar 2018 at 08:25

        Hallo! Das wird leider nicht reichen. Die Umweltplakette muss angeklebt sein. Da diese sich dann nicht mehr zerstörungsfrei entfernen lässt, soll so Mißbrauch verhindert werden. Wir können zwar in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn die Plakette nur nicht geklebt war, immer klappt das aber leider nicht.

        1. AUTO-LIFESTYLE says: 14. Februar 2020 at 13:23

          Wie weit ist man da eigentlich bei der digitalen Erkennung? Es müsste doch heutzutage möglich sein Kennzeichen über Kameras auszulesen, um dann in einer Datenbank zu überprüfen, ob eine Umweltplakette vorhanden ist oder nicht. Ich finde die Deutsche Bürokratie ist allen in anderen einfach 20 Jahre hinterher.
          LG Morris

  41. Zahia E. says: 22. Mai 2014 at 07:47

    Hallo Herr Schuh,

    ich habe ebenfalls eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. „Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil“

    Anders als bei den anderen Fällen, habe ich in der grünen Plakette gar nichts drin stehen bzw. es ist verblasst. Jetzt will die Stadt Mainz 80€ Bußgeld.

    Wie würden sie nun vorgehen? Gibt es gute Chancen?

    Gruß Z.E.

  42. Jorge Aaronson says: 15. Mai 2014 at 11:01

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    ich habe in Frankfurt am Main im Februar einen sowie im April innerhalb von drei Tagen zwei Strafzettel für eine nicht mit dem Fahrzeugkennzeichen übereinstimmende Umweltplakette bekommen. Im Februar lag der Betrag noch bei 35,- EUR, im April lagen die beiden Strafe jeweils bei 55,- EUR. Die Umweltplakette ist noch auf eines meiner alten kennzeichen ausgestellt. Durch mehrere aufeinanderfolgene Umzüge hatte ich dann irgenwann vergessen die Plakette zu ändern – was zwei Jahre auch kein Problem war bis ich nach Frankfurt kam. Da ich demnächst fest nach Frankfurt ziehe, habe ich dann nach dem ersten Strafzettel auch nicht reagiert (zwei Jahre nie ein Problem, und in Kürze ziehe ich eh wieder um). Bei 2x 55 EUR sehe ich jetzt aber Probleme auf mich zukommen … (Punkte?)

    Hat sich an der Rechtssprechung etwas geändert, das Frankfurt jetzt 55 EUR verlangt? Findet der kurze Abstand von nur drei Tagen irgendwie Berücksichtigung? In den Tagen dazwischen war ich einfach Arbeitsbedingt nich in der Lage eine Werkstatt aufzusuchen

  43. Ronny S. says: 16. April 2014 at 20:30

    Sehr geehrter Herr Schuh,ich war heut in Wilmersdorf arbeiten und habe direkt vor Ort geparkt.Habe knapp abschließend vor der Einfahrt einer Tiefgarage gestanden aber mir extra einen Parkschein geholt.Als ich zur Pause zu meinem Auto ging hatte ich ein Ticket und dachte es liegt an der Tiefgarage.Habe daraufhin auf der anderen Seite einen freien Platz gefunden und die Politesse dann 100 m von mir entfernt stehen sehen.Ich bin zu ihr hin und frage was das soll,da sagt sie Feinstaubplakette.Ich habe eine grüne Plakette mit KZ des Vorgängers und besitze das Auto seit ca. einem halben Jahr. Als ich zum Feierabend zum Auto gehe hab ich das 2.Ticket mit anderer Hausnummer wahrscheinlich wegen der gleichen Sache.Ich seh das nicht ein das zu bezahlen und dann auch noch 2 mal wegen der gleichen Sache.Ist das denn rechtens? Wie soll ich mich jetzt verhalten?

  44. Daniel H. says: 14. März 2014 at 00:35

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    ich bekam einen Anhörungsbogen weil mir vorgeworfen wurde, in einer Umweltzone mit grüner Plakette ohne Beschriftung geparkt zu haben.
    Ich habe im Anhörungsbogen geschrieben, dass die Plakette dem Fahrzeug ordnungsgemäß zugeteilt wurde und richtig eingeklebt ist. Lediglich das Kennzeichen ursprünglich mit Filzstift ist verblichen. Es ist aber bei sehr genauem Hinsehen noch zu erkennen. Ich habe auf das Urteil des Olg Bamberg hingewiesen, dass die Plakette nicht übereinstimmen muß mit dem Kfz-KZ. Nun bekomme ich einen Bußgeldbescheid über 40€ und 28,50€ Auslagen und Gebühr und einen Punkt.
    Das ist doch unsinnig, es ist ja so als hätte ich gar keine Plakette. Für mich ist das eindeutig ABZOCKEREI. Fahrzeug ist schadstoffarm laut Fahrzeugschein und die ordnungsgemäße Plakette ist lediglich ausgebleicht. KZ war eingetragen und ist lediglich ausgebleicht/schlecht leserlich.
    Wie ist hier die Rechtslage?
    MfG,
    Daniel H.

    1. Florian Schuh says: 14. April 2014 at 08:25

      Guten Tag, auch beim ausgeblichenen Kennzeichen sehen wir durchaus Erfolgsaussichten. Wenn wir für Sie tätig werden sollen, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Vielen Dank.

  45. Michael says: 10. März 2014 at 14:51

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    ich habe auch einen Anhörungsbogen bekommen, da ich ohne Plakette in einer Umweltzone geparkt habe.
    Ich bin Halter, aber es fährt auch mal jemand anderes mit dem PKW.
    Ob ich oder die andere Person an dem Tag gefahren ist, weiß ich nicht.
    Ich habe noch den Führerschein auf Probe.
    Was kommt dann auf mich zu bzw. auf den anderen Fahrer, der nicht mehr in der Probezeit ist?
    Herzlichen Dank und viele Grüße.

    1. Florian Schuh says: 14. April 2014 at 08:27

      Bitte richten Sie konkrete Anfragen per Mail oder Telefon an uns. Vielen Dank.

  46. MiSto says: 5. März 2014 at 20:31

    Sehr geehrer Herr Schuh,
    auch ich bekam heute Post aus der Landeshauptstadt Düsseldorf. Anhörunf zur Verkehrsordnungswidrigkeit-Anzeige mit dem Tatbestand: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots…. usw. usf.
    Witzigerweise ist die Uhrzeit 13.10 Uhr mit Datum 15.02.2014 – noch lustiger ist allerdings, dass ich bereits letzte Woche Samstag Post aus o.g. Stadt bekam, mit der schriftlichen Verarnung/Anhörung, dass ich zu weit auf der Ecke geparkt habe und auch keine Parkschein gezogen habe. Mit der Ecke war knapp, dass stimmt, allerdings war mir nicht bekannt, dass ich dort einen Parkschein ziehen muss, da ich auch keine entsprechenden Schilder gesehen habe – aber nun gut. Die 15€ habe ich gezahlt… der tatbestand war mit gleichem Datum 15.02.2014 allerdings im Zeitfenster 13.01 Uhr bis 13.41 Uhr.
    Also habe ich während der Karenzzeit des einen OB wohl noch einen anderen erwischt, der mir dann das Knöllchen für die Plakette – die Ordnungsgemäß angebracht ist, allerdings mit altem Kennzeichen – bekommen? Das nenn ich mal Abzocke vom Feinsten.
    Ich habe nun die Angaben zur Person ausgefüllt und werde die Zuwiderhandlung nicht zugeben und das Ding geht morgen in die Post – bin gespannt, was dabei rumkommt. Ich habe die neue Plakette im Handschuhfach, weil ich die alte noch abfummeln wollte, sich dies aber als schwierig gestaltet – wollte aber auch nicht zig grüne Plakette an der Windschutzscheibe haben.
    Sollte ich mich bei erneutem Schreiben an das o.g. Urteil halten und damit argumentieren? Oder sollte ich darauf aufmerksam machen, dass ich bereits 15€ gezahlt habe?
    Liebe Grüße
    M.S.

    1. Florian Schuh says: 14. April 2014 at 08:29

      Sie sollten zumindest auf Tateinheit und die schon bezahlten 15€ hinweisen.

  47. Armen M says: 26. Februar 2014 at 10:23

    Hallo Herr Schuh,

    ich hätte ein paar fragen an sie und wollte mal fragen ob sie mir Ihre Nummer zukommen lassen könnten. ich würde mich dann telefonisch bei ihnen melden.

    MFG

    1. Florian Schuh says: 14. April 2014 at 08:32

      Unsere Kontaktdaten finden Sie unter „Kontakt“. Dort auch die Telefonnummer: 069 95 92 91 91 0

  48. Murat S. says: 19. Februar 2014 at 10:06

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    auch ich habe einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren bekommen wegen der Ordnungswidrigkeit:
    “Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken).
    ERLÄUTERUNG: ANDERES KENNZEICHEN
    §41 Abs. 1 iVm Anlage2, §49 StVO; §24 STVG; 153 BKat“

    Auch ich habe noch eine Umweltplakette des Vorbesitzers, sogar des Vor-Vorbesitzers, mit dem alten Kennzeichen drauf, d.h. der unmittelbare Vorbesitzer hatte es bereits versäumt, die Umweltplakette umzukennzeichnen. Bei der Ummeldung auf mich (vor mehr als 1,5 Jahren) wurde das amtliche Kennzeichen beibehalten, aber das Kennzeichen auf der Umweltplakette blieb nach wie vor falsch, also hatte noch die alte Umweltplakette mit dem alten Kennzeichen vor der Ummeldung des Vorbesitzers.

    Das Auto parkte vor meiner Wohnung in Berlin innerhalb der Umweltzone.
    Dass das alte Kennzeichen auf der Umweltplakette noch drauf war, habe ich bereits seit ca. einem Jahr bemerkt und eine neue bekommen (Beleg noch vorhanden), nur habe ich es versäumt, diese anzubringen.

    Wie soll ich am besten vorgehen? Habe ich eine Chance, dass das Verfahren eingestellt werden kann?

    Herzlichen Dank und schöne Grüße!!

  49. Sebastian says: 13. Februar 2014 at 17:42

    Hallo Herr Schuh,

    ich habe ebenfalls eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. Trotz eines Verkersverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teilgenommen.

    Anders als bei den anderen Fällen, habe ich in der grünen Plakette garnichts drin stehen. Zudem ist diese schon etwas porös.
    Als ich das Auto gebraucht gekauft habe, hat mir der Verkäufer bereits eine neue angebrachrt. Ich dachte jedoch auch nicht daran mein Kennzeichen einzutragen – zumal ich es zu diesem Zeitpunkt noch nicht hatte und es im nachhinein sehr schwierig ist dieses noch einzutragen.

    Wie würden sie nun vorgehen? Gibt es gute Chancen?

  50. Mimo Q. says: 21. Januar 2014 at 10:26

    Hallo Herr Schuh,

    ich hab mein Fahrzeug umgemeldet und eine neue Plakette gekauft. Da die Frontscheibe beschädigt war und bald ausgetauscht wird, ließ ich die alte Plakette dran und legte die neue auf das Armaturenbrett.
    Nun bekomm ich ein nettes Schreiben vom Ordnungsamt mit 35€ mit dem Tatbestand 941821:

    Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. Das auf der Feinstaubplakette eingetragene Kennzeichen stimmte nicht mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs überein.
    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG

    Kann ich hier eine Einstellung erwirken da meine Plakette auslag oder muss ich zahlen da diese nicht ordnungsgemäß an der Scheibe angebracht war?

    Vielen Dank!

    1. Florian Schuh says: 29. Januar 2014 at 14:19

      Eine Plakette muss schon ordnungsgemäß angebracht sein. Hier wird man kaum argumentieren können.

  51. Ben says: 18. Januar 2014 at 19:44

    Hallo Herr Schuh .

    ich habe schwerbehindertes kind mit merkmal G.H.(blind und.gehbehindert ) ich habe ihm letzte woche ein Auto gekauft und auf seinen Namen gemeldet .von der zullassungstelle bekamen wir grüne Plakette .leider hab vergesse sie zu kleben da immernoch die alte verklebt ist. Mein bester freund hat mein sohn in die Stadt gefahren mit meiner Frau wegen therapie .als Sie zurück kamen fanden sie Zettel das es keine gültige Umweltplakette geklebt ist .was sollen wir jetzt machen???? bitte helfen Sie uns

    Freundliche Gruesse

    1. Florian Schuh says: 29. Januar 2014 at 14:24

      Für konkete Anfragen zu Bußgeldbescheiden wegen eines falschen Kennzeichens auf der Plakette bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme.

  52. Stefan K. says: 16. Januar 2014 at 10:36

    In dem Beschluss spricht das OLG von der Tat und der vorliegenden Ordnungswidrigkeit. Demnach trifft es gar keine Aussage zu der Frage, ob es überhaupt eine zu ahndende Tat gab? Ziemlich schade…

  53. Haris B. says: 9. Januar 2014 at 22:14

    Guten Tag Herr Schuh,

    bei mir ist auch ein Bußgeldverfahren eingetroffen mit dem Tatvorwurf “Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1,270,2) mit einem Kfz am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken). § 19 OWIG; § 41 Abs 1 iVm Anlage 2 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG, 153BKat

    Sie parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung,beidseitiger Amelie oder Phokomolie,mit vergleichbarer funktionseinschränkung sowie für blinde Menschen (Zeichen 314 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahresinnbild.)Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
    § 42 Abs.2 iVm anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG;55 BKat

    Die Ordnungswidrigkeit wurde tateinheitlich ( § 19 OWiG ) bewertet.

    1.Bei mir ist es so, die grüne Umwelplakette ist ordnungsgemäß angebracht an der Wss. ( Es war 22:09 Uhr und ich denke das der gute Herr vom Ordnungsamt es nicht deutlich gesehen hat.)
    Wie kann ich den Einspruch am besten begründen bzw.wie soll ich ihrer Meinung vorgehen?

    2. Mit dem Parken das habe ich wirklich nicht gesehen… aber ich denke den Schuh muss ich mir wohl Anziehen ( 35€ )

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    H.B.

    1. Florian Schuh says: 29. Januar 2014 at 14:27

      Konkrete Anfragen bitten wir per Telefon an uns zu richten. Gerne können Sie uns den Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen übersenden. In der Regel ist unsere Tätigkeit aber nur sinnvoll, wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung vollständig übernommen werden.

  54. David Wilke says: 2. Januar 2014 at 12:46

    Guten Tag Herr Schuh,

    ich habe heute das Schreiben erhalten, dass ich ohne ordnungsgemäße Umweltplakette in einer Umwelzone in Ludwigsburg geparkt haben soll. Zu meinem erstaunen stellte ich fest, dass auf der Plakette tatsächlich nicht mein Nummernschild zu erkennen ist. Ich habe mein Auto vor ca. 2 Jahren umgemeldet, kann heute allerdings nicht mehr nachvollziehen, ob ich damals eine Plakette bekommen habe oder nicht. Ich weiß nur, dass ich keine reingeklebt habe. Das Auto war vorher auf meinen Vater angemeldet.
    Jetzt ist es so, dass ich eigentlich in NRW wohne und in Stuttgart ein Praktikum mache. Über die Feiertage war ich bei meinen Eltern in Trier. Mein Wohnsitz ist nach wie vor NRW, aber meine WG hat mir den Brief an die Adresse in Ludwigsburg gesendet. Das Schreiben habe ich erst heute eingescannt als PDF bekommen, allerdings ist dies vom 17.12., so dass die eine Woche zum Widerspruch verstrichen ist.
    Wie soll ich ihrer Meinung vorgehen bzw was passiert jetzt. Bekomme ich den Bußgeldbescheid auf jeden Fall?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Mit freundlichem Gruß
    D.

    1. Florian Schuh says: 8. Januar 2014 at 10:19

      Wenn wir Ihnen helfen sollen, dürfen wir darum bitten, uns telefonisch zu kontaktieren.

  55. lina says: 21. Dezember 2013 at 04:45

    mein bruder wies mich darauf hin, dass ich meine plakette auf grund der kennzeichenänderung auswechseln müsse da ich sonst mit bußgeld und einem punkt rechnen müsse. da bin ich auf ihre sehr informative seite gestoßen. das kennzeichen auf der alten plakette und ist sehr verblasstund nicht mehr erkennbar. die neue plakette habe ich im handschuhfach. kann ich auch wg eines verblassten kennzeichen auch belangt werden? was ist wenn ich die neue plakette einfach darüber platziere? wird man dann auch belangt, weil man dann 2 plaketten führt? wünsche ihnen schöne festtage! im voraus vielen dank…

    1. Florian Schuh says: 8. Januar 2014 at 10:21

      Erfahrungsgemäß werden Sie auch wegen eines verblassten Kennzeichens belangt. Wir haben hier allerdings noch keine Erfahrungen oder Entscheidungen, sodass wir nicht mit Sicherheit sagen können, wie die Gerichte diesen Fall beurteilen werden. Um Mißverständnisse und ggf. Verfahrenskosten zu vermeiden, sollten Sie nur die ordnungsgemäße Plakette führen.

  56. Danny says: 10. Dezember 2013 at 13:53

    Hallo auch ich habe Post bekommen, über falsches Kennzeichen an der Plakette. Ich komme aus Gelsenkirchen, das Fahrzeug hat eine gelbe Plakette mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers auf der Plakette. Das Fahrzeug wurde in einer Umweltzone geparkt, in der gelb und rot erlaubt sind. (gelb = meine Plakette) Da es 75 € und einen Punkt in Flensburg kostet, bin ich nicht bereit die Strafe auf mich zu nehmen, da das Fahrzeug ordnungsgemäß mit einer gültigen Plakette, nur nicht mit dem richtigen Kennzeichen beschriftet ist. Meines Erachtens wurden die Plaketten damals für das FAHRZEUG ausgestellt, also für mich nicht relevant welches Kennzeichen auf der Plakette angegeben ist. Ich bitte um Rückantwort.. Danke im Voraus für die nette Unterstützung.

    1. Florian Schuh says: 8. Januar 2014 at 10:22

      Für konkrete Anfragen dürfen wir bitten, uns telefonisch zu kontaktieren. Vielen Dank.

  57. Jörg says: 29. November 2013 at 13:42

    Hallo,
    Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 24.09.2013, Aktenzeichen 1 RBs 135/13 festgestellt, dass bereits das parken eines Fahrzeug innerhalb einer Umweltzone ohne gültige Plakette (Kennzeichen stimmt nicht überein) bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld von 40 € geahndet werden kann.
    Also, neue Plakette muss wohl her.

    1. Florian Schuh says: 8. Januar 2014 at 10:31

      Eine neue Plakette sollte in jedem Fall her. Dies erspart viel Ärger, Zeit und Geld. Kommt es aber zu einem Bußgeld, entscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich. Oben haben wir einen Beschluss des OLG Bamberg veröffentlich, durch welchen ein entsprechendes Verfahren eingestellt wurde. Mit guter Argumentation kann man so durchaus erreichen, dass es keinen Punkt und kein Bußgeld gibt, auch wenn die Gerichte die Rechtslage anders beurteilen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, welche die Kosten übernimmt, sollte daher immer Einspruch einlegen (lassen) und versuchen eine Einstellung zu erreichen. Auch viele Amtsgerichte und Behören stellen bei guter Begründung ein.

  58. Chris S. says: 29. November 2013 at 09:45

    Hallo,

    erst mal Danke für Ihre sehr aufschlussreiche und hilfreiche Seite.
    Ich habe folgenden Fall:
    Im letzten Jahr wurden unsere alten Ortskennzeichen wieder eingeführt. Daraufhin habe ich mein Fahrzeug umgemeldet. Selbe Anschrift und selber Halter. Neu ist nur das Ortkürzel. Der Rest ist wieder gehabt.
    z.B. NN : AA AAA = N Neu und A alt
    Muss ich jetzt, nur für das Ortskürzel, die Plakette tauschen?

    1. Florian Schuh says: 8. Januar 2014 at 10:31

      Ja. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeldverfahren.

  59. Chris says: 26. November 2013 at 10:23

    Hallo,
    erstmal ein großes Lob an Ihren Artikel. Sehr gut zusammengefasst. Ihre Seite hat einen Ehrenplatz in meinen Favoriten.

    Gibt es eigentlich mittlerweile eine Entscheidung vom OLG Frankfurt?

  60. Mike says: 23. November 2013 at 19:54

    Das mit der Umweltplakette ist der boll von arsch…. da gehört kein Kennzeichen rein sondern , die Fahrgestellnummer des Autos…weil das auto bleibt das selbeob ich nun umziehe oder verkaufe…… aber mit dem witz des kennzeichen eintragen kann man die leute doch gut abzocken…. armes deutschland…. ich sage nur asu plakette……. wo anders gab es das auch nicht aber deutschland ….oha

  61. Erhard K. says: 13. November 2013 at 10:18

    Hallo Herr Schuh,

    angenommen, ich hätte zwei Fahrzeuge, eines mit der Berechtigung einer grünen Plakette, eines ohne. Nun haben diese Fahrzeuge SEHR ähnliche Kennzeichen und ich klebe sie falsch.
    a) sehen Sie das als Urkundenfälschung
    b) ist eine höhere Strafe oder eine höhere Auffallwahrscheinlichkeit zu erwarten als bei völlig anderem Kennzeichen auf der Plakette?

    1. RA Schuh says: 27. November 2013 at 09:00

      Hallo, eine Urkundenfälschung sehe ich hier nicht, da Sie ja eine echte Urkunde verwenden und nur darauf hoffen, dass niemand merkt, dass diese nicht zum Fahrzeug passt. Es wäre aber eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit, die mit einem höheren Bußgeld geahndet werden kann, soweit man Ihnen diesen Vorsatz nachweisen kann. Als Anwalt kann ich Ihnen daher nur raten, die Fahrzeuge ordnungsgemäß zu kennzeichnen.

  62. S.K says: 12. November 2013 at 18:44

    Hallo,

    Habe 2 mal Post. Das vom 28.9 (Hab vor der Haustür Falsch geparkt + $41 lachmittot….), ist der Bußgeldbescheid letzte Woche angekommen, da Ich das Einstellen des Verahren nicht rechtfertige… Und heute war nochmal Post (29.10 das Parken ohne Plakette diesmal ohne Falschparken) Nachdem ich letze Woche den Bußgeldbescheid bekommen hatte, hab ich natürlich das Ding eingeklebt, leider zuspät! Hab die alte Plakette fast gut entfernt und keine Lust gehabt erneut mein Auto ZU zukleben. Man könnte böses behaupten aber naja, glaub das sind meine ersten 2 Punkte in 18 Jahren ^^

    Danke, der Frust is weg!

  63. CL says: 7. November 2013 at 21:08

    Auch wir haben einen solchen Anhörungsbogen erhalten und nehmen an, dass es darum geht, dass unsere grüne Plakette kaum noch lesbar ist. Fahrer ist allerdings nicht Halter und die Wochenfrist wegen verlängertem Wochenende und Postlaufzeit zwischen Halter und Fahrer auch schon verstrichen. Was machen wir nun am besten? Telefonisch war auf dem Ordnungsamt keiner zu erreichen, hätten gerne mal vorgefühlt, oder wäre das vielleicht keine gute Idee gewesen?

    Danke für Ihre Antwort!

    1. RA Schuh says: 27. November 2013 at 09:01

      Für konkrete Fragen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme.

  64. Kohl says: 5. November 2013 at 13:47

    Ich hätte der Stadt Ludwigsburg 20 € zahlen sollen, weil meine grüne Plakette nicht mehr leserllich, sondern vergilbt war. Ich habe widersprochen und dann wurde das Verfahren eingestellt. Ich habe jedoch einen Halterkostenbescheid üb. 23,50 € erhalten. Diesen wollte ich natürlich nicht zahlen, denn ich habe mitgeteilt, dass ich eine neue Plakette besorgt hatte und ich die Kosten für unverhältnismäßig hoch hielte und habe daher auch dagegen und durch Widereinsetzung in den vorigen Stand (Zeitverzug durch Urlaub) widersprochen. Jetzt hat aktuell die Stadt einen Verwerfungsbescheid erteilt und muss trotzdem Kosten in Höhe von 27,00 € zahlen. Ist das rechtens?

    1. RA Schuh says: 27. November 2013 at 09:03

      Ob der Halterkostenbescheid rechtswidrig ist, hängt davon ab, ob die Ordnungswidrigkeit bestanden hat oder nicht. Dies wäre gerichtlich zu klären. Ob sich dies wegen 27 € lohnt, darf bezweifelt werden.

  65. dbs says: 24. Oktober 2013 at 07:24

    Umweltplaketten sind fahrzeugslegifisch! Plamette bleibt einfach dran. Logisch, motor ist ja wohl auch nach ummeldung dedselbe, was? Eige.tlich sollte die fstnr drauf. Dann waer das korrekt und erledigt.

  66. Jens L. says: 23. Oktober 2013 at 12:55

    Guten Tag Herr Schuh,

    Und zwar ist es mir passiert, dass ich eine angebliche Ordnungswidrigkeit begangen haben soll, da ich eine grüne Plakate an der Vorderscheibe angebracht hatte die nicht mit den Kennzeichnen am Nummernschild übereinstimmten. Eine neue Plakette nach Ummeldung liegt auch vor war jedoch noch nicht an der Windschutzscheibe angebracht (sondern die alte). Des Weiteren war das Auto am parken, eine Politesse hat einen Strafzettel plus Ordnungswidrigkeit zwecks Plakette mir zukommen lassen. Ich soll nun 40 Euro zahlen plus einen Punkt erhalten, sehe es jedoch nicht recht ein da eine aktuelle Plakette vorliegt.

    Ich weiß jedoch nicht so recht wie ich mich darauf beziehen soll (formulieren) um, um die 40 Euro plus Punkt rumzukommen. Zudem hing eine grüne Plakette an dem Kraftfahrzeug !!! Zudem konnte kein Fahrer identifiziert werden !!! Dazu kommt das, dass Kraftfahrzeug am parken war !!!

    Welche Argumentation könnte mir in diesem Fall weiterhelfen. Bei welchen Punkt habe ich die größte Chance ohne Punkt + 40 Euro davonzukommen. Das Bußgelb zwecks Parken ohne Parkticket ist klar, jedoch nicht die Geschichte mit der grünen Plakette.

    Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen für Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Jens L

    1. Florian Schuh says: 29. Oktober 2013 at 15:39

      Guten Tag Herr L., leider kommt es hier immer sehr auf den Einzelfall an. Bei konkreten Fragen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme. Vielen Dank.

  67. Tobias says: 5. Oktober 2013 at 19:10

    Was ist eigentlich, wenn man eine falsche Umweltplakette aufgeklebt hat? Also Fahrzeug darf nur gelb haben, hat aber grün im Auto kleben.
    Ist das eine Urkunde und daher Urkundenfälschung? Wenn es eine Urkunde sein soll, Können Autowerkstätten überhaupt Urkunden ausstellen?
    Was ist, wenn man sich nicht erinnern kann, wo man die falsche Plakette gekauft hat? Oder behauptet jemand in einer Werkstatt muss sich wohl vertan haben?

    1. Florian Schuh says: 29. Oktober 2013 at 16:01

      Wir können an dieser Stelle nur raten, dass Fahrzeug mit einer korrekten Plakette auszustatten. :-)

  68. Klaus N. says: 2. Oktober 2013 at 20:16

    Das ist traurig, was ich hier lese, dass sich der Gesetzgeber einmal mehr nicht an seine Gesetze hält bzw. dort die Gesetzeskeule schwingt, wo er gar keine hat und den Bürger abzockt. Man kann das nicht mehr anders benennen. Denn jeder wird die Kosten eines Verfahrens, auch wenn er es rechtlich klar gewinnen wird, nicht gegen die Kosten des Bussgeldbescheides tauschen, das heisst er zahlt, es sei denn, es droht mit dem zusätzlichen Punkt ohne Rechtsgrundlage (!!!) ein Fahrverbot. Der Rechtsstaat eben allerorten, wie ihn der Bürger täglich erfährt. Hier sollte sich jeder an seinen für ihn zuständigen Stadtrat wenden.

    Mir wurden beide Kennzeichen gestohlen. Ich bin viel in Stuttgart und auch anderen Umweltzonen unterwegs und habe wohl nach den Einträgen hier bisher sehr viel Glück gehabt, da man in der Landeshauptstadt Stuttgart besonders fleissig mit dieser Gesetzeskeule ohne klare Gesetzesgrundlage umzugehen scheint. Vorsichtshalber habe ich jetzt doch eine neue grüne Plakette beim TÜV geholt, nachdem ich immer geglaubt hatte, dass das Vorzeigen der Anzeige wegen der gestohlenen Schilder ausreichend sein würde, zumal auf einer neuen Plakette das Stadtkürzel dasselbe sein würde wie auf der alten und der Ordnungshüter daher eigentlich klar aufgrund der alten Plakette schliessen können müsste, was passiert sein MUSS, wenn die Schilder nach dem Stadtkürzel eine andere Buchstaben- und Zahlenkombination tragen als die auf der grünen Plakette. Aber hier wird ganz offensichtlich das Denken verboten zugunsten der Stadtkasse. Das nenne ich nur noch jämmerlich. Die Exekutive handelt eben niemals strafbar. Da findet die Staatsanwaltschaft immer die entsprechende Abschmiere. Umgekehrt dann beim Abkassieren des Bürgers funktioniert das dann in jedem Fall besser.

    Insgesamt verletzt das Vorgehen der Ordnungsbehörden hier den Gleichheitsgrundsatz des GG. So sehe ich das. Ich würde damit einmal nach Karlsruhe gehen und den Gesetzgeber durch ein Grundsatzurteil zwingen, hier klare Verhältnisse zu schaffen, an denen man offensichtlich überhaupt nicht interessiert ist. Die Geschäfte scheinen nach den Einträgen hier zu urteilen schliesslich saugut zu laufen und es besteht gar kein Bedürfnis seitens der Öffentlichen Hand und ihrer politischen HIntermänner in den gesetzgebenden Versammlungen hier etwas zu ändern, indem man Rechtssicherheit schafft!

  69. Hoffmann says: 27. September 2013 at 09:17

    Ich habe gerade in Stuttgart einen Anhörungsbogen bekommen wegen „Kein Kennzeichen auf der Feinstaubplakette“. Das Kennzeichen war beim Anbringen der Plakette vorhanden, die Plakette ist nun aber schon einige Jahre alt und daher ist das Kennzeichen verblasst bzw. nicht mehr lesbar.
    Das Ordnungsamt Stuttgart legt die unklare Gesetzeslage so aus, dass ein fehlendes Kennzeichen die Plakette ungültig macht und daher so bestraft wird, als wäre man ohne Plakette unterwegs.

    Gibt es bereits eine Entscheidung bei Ihrem Verfahren am Oberlandesgericht Frankfurt auf das ich mich berufen kann?

    Beim Blättern im Bussgeldkatalog stelle ich mir folgende Frage: Wie kann es sein, dass ein nicht lesbares (Auto-)Kennzeichen gerade mal 5€ kostet, fehlt es aber auf der Feinstaubplakette, dann kostet das 40€ + 1Punkt. Ist das nicht unverhältnismäßig?

  70. Butz says: 6. September 2013 at 23:46

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    Ich hatte heute eine ausandersetzung mit einem Knölchen Verteiler .
    Ich parkte in eine Umwelt Zone ohne Umwelt Plakette . Mein Auto besitzt die Schadsoffklasse Euro 3 . Auch hatte mal mein Auto diese Umweltplakette dran. Nur leider hatte ich vor ein paar Monaten einen Steinschlag ,und die Scheibe wurde ausgetauscht. Vergessen wurde aber eine neue Plakette anzubringen. Dies habe ich auch versucht zu erklären, nur leider hatte der gute Mann keine Einsicht . Wie gut oder schlecht stehen da meine Chance bei einem Widerspruch ?
    MfG
    Butz

    1. Florian Schuh says: 29. Oktober 2013 at 16:05

      Die Behörden beurteilen hier sehr unterschiedlich. In einigen Fällen konnten wir eine Einstellung des Vefahrens erreichen, wenn noch keine lange Zeit mit falscher oder keiner Plakette gefahren wurde.

  71. Bernd F says: 30. August 2013 at 16:06

    Mich hat es auch erwischt!
    Haben das Fahrzeug Feb.2011 mit neuem TÜV übernommen und niemand hat mir gesagt das ich die Nr. auf der Plakette änder muss!
    Ich frage mich die ganze Zeit warum kann das Landradsamt beim ummelden nicht gleich darauf hinweisen das die Plakette zu wechseln ist.
    Muss man da erst einen Strafzettel bekommen?

  72. Karle says: 16. August 2013 at 13:23

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    meine Frau hat vor dem Arbeitsamt geparkt und eine Parkschein gelöst.

    Als Sie zurückkam hat Sie eine Hinweis, dass Sie ohne gültige Grüneplakete wäre.
    Nun haben wir eine Bussgeldbescheid bekommen über € 35,-. Ist dieser Rechtskräftig? Ich habe doch eine Grüneplakete in der Windschutzscheibe. Diese hat nur das alte Kennzeichen von uns, da wir dies nach der Ummeldung/Umzug nicht geändert haben. Dies leigt aber auch schon fast 5 Jahre zurück. Ich finde es nur „frech“, da eine Plakete vorliegt und somit wohl keine Luftverschmutzung stattfindet. Das Kennzeichen hilft wohl nicht zur besseren Luft beizutragen.
    Für Ihre Hilfe besten Dank im Voraus.

  73. Stephanie H says: 5. August 2013 at 20:36

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    ich habe jetzt drei Verwarnungen wegen meiner Feinstaubplakette erhalten
    vom 24.06.2013,01.07.2013 und 20.07.2013 weil das Kennzeichen nicht zu lesen ist.
    Die Feinstaubplakette wurde im Autohaus erstellt wo ich das Auto auch gekauft hatte.
    Leider habe ich nur die Mitteilung vom 20.07.2013 am Fahrzeug gefunden und auch gleich eine neue machen lassen und dies auch dann der zuständigen Behörde mitgeteilt.
    Die Behörde teilte mir dann mit das es schon zwei Verwarnungen gegeben hatte.
    Die Post zu erhalten war nicht einfach da ich auch im Umzug steckte.
    Kann ich jetzt noch was machen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Stephanie H.

  74. Marc says: 1. August 2013 at 06:39

    gibt es zwischenzeitlich ein Urteil (Aktz.) in der Angelegenheit OLG FFM (vom März)?

    1. Florian Schuh says: 29. Oktober 2013 at 16:08

      Leider noch nicht.

  75. Sven K. says: 30. Juni 2013 at 19:55

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    bei mir ist auch ein Bußgeldverfahren eingetroffen mit dem Tatvorwurf “Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen mit einem Kfz am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken). § 41 Abs 1 iVm Anlage 2 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG, 153BKat

    Ich habe das Fahrzeug am 12.04.2013 angemeldet und der Tatvorwurf bezieht sich auf den 6.5.2013, zu diesem Zeitpunkt war noch eine Plakette des Vorbesitzers mit dem alten Kennzeichen vorhanden, da ich es völlig vergessen habe diese zu wechseln. Ich habe seit dem Anmeldedatum die Plakette schon gehabt es ist aber völlig untergegangen, da ich Probleme mit der Versicherung hatte. Ich würde nun gerne wissen wie ich am besten den Wiederspruch einlegen kann, bzw. ich diesen formulieren kann. Ich muss nun recht schnell Stellung beziehen denn eine Woche der Frist bereits abgelaufen ist. Über Hilfe hierbei würde ich mich sehr freuen

    MfG Sven K.

  76. Torsten S says: 30. Juni 2013 at 15:42

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    leider ist es mir auch passiert dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde mit dem Tatvorwurf “Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen mit einem Kfz am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken). § 41 Abs 1 iVm Anlage 2 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG, 153 BKat.
    Grüne Plaktette ist seit in Kraft treten dieser Verordnung vorhanden.
    Allerdings witterungsbedingt (zusätzl. kein Garagenfahrzeug) mittlerweile ausgeblichen.
    Wie stehen hier die Aussichten auf eine komplette Einstellung des Verfahrens?
    Besten Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Torsten S.

  77. Braho says: 21. Juni 2013 at 13:56

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    ich habe bereits einen Bußgeldbescheid auf Grund einer Umweltplakette mit altem Kennzeichen erhalten. Lt.Anhörung:“Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. §41 Abs. 1iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat“. Natürlich würde ich es gerne umgehen, eine Eintragung im Verkehrszentralregister zu erhalten sowie das Bußgeld zu zahlen. Meine Frage wäre jedoch, ob es auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung Sinn macht hier Einspruch zu erheben?

    Vielen Dank im Voraus.
    Herzliche Grüße,

    Braho.A

    1. Florian Schuh says: 21. Juni 2013 at 14:46

      Guten Tag, grundsätzlich brauchen Sie keinen Rechtsanwalt, um einen Einspruch einzulegen und zu begründen. D.h. Sie können es natürlich auch selbst probieren, ob die Behörde das Verfahren einstellt.

  78. Jörg B says: 11. Juni 2013 at 04:29

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    auch ich habe einen Anhörungsbogen aus Stuttgart wegen folgender Ordnungswidrigkeit erhalten:
    “Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.” §41 Abs. 1 iVm Anlage2, §49 StVO; §24 STVG; 153 BKat.

    Das Auto parkte vor meiner Wohnung in Stuttgart innerhalb der Umweltzone am 28. Mai – das Auto hatte noch die alte Umweltplakette vor der Ummeldung. Die Lesbarkeit des auf der Plakette eingetragenen Kennzeichens war bereits deutlich beeinträchtigt. Mittlerweile habe ich aber die Plakette ausgetauscht, Fotos meinerseits sind somit nicht mehr möglich.

    Besteht hier eine Chance auf Verfahrenseinstellung? Wenn nicht wegen der Lesbarkeit, dann wegen des generellen zweifels, ob ein falsches Kennzeichen überhaupt eine Ordnungswidrigkeit darstellt?

    Angenommen, das Verfahren zieht sich noch 6 Monate bis zum Abschluß hin und dieser fällt negativ aus. Auf welches Datum wird dann der Punkt in Flensburg eingetragen? Das Datum des Verstoßes, der erstmaligen Zustellung des Bußgeldbescheids oder das Datum des Abschluß des Einspruchs (also 6 Monate später)?

    Die persönlichen Daten im Anhörungschreiben sind korrekt. Muss ich den Anhörungsbogen trotzdem ausgefüllt zurücksenden?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits im Voraus!

    Viele Grüße aus Stuttgart
    Jörg B.

    1. Florian Schuh says: 21. Juni 2013 at 14:51

      Guten Tag, eine Chance auf Einstellung bei guter Begründung besteht immer. Punkte werden grundsätzlich erst mit Rechtskraft eingetragen. Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wird dieser zunächst nicht rechtskräftig. Man kann so durchaus den Zeitpunkt der Eintragung steuern.

      Es gibt keine Verpflichtung, den Anhörungsbogen zurückzusenden, wenn der Behörde schon alle Pflichtangaben bekannt sind.

  79. Paul T says: 7. Juni 2013 at 18:30

    Hallo Herr Schuh,
    muss man die alte Plakette entfernen wenn man eine neue hat?.
    Ich habe zwei grüne Plakette kriege aber Anhörung.

    Tatort: Berlin.

    Vielen Dank
    Gruß

    1. Florian Schuh says: 21. Juni 2013 at 14:52

      Eine spannende Frage. Ich denke nicht, dass hier ein Bußgeld möglich ist. Man müsste Einspruch einlegen und schauen, ob die Behörde eine Begründung abgibt.

  80. Sabrina W. says: 5. Juni 2013 at 14:06

    Mir ist das gleiche geschehen.
    Ich bin umgezogen und habe vergessen die neue Plakette ins Auto zu kleben.
    Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen.
    Was soll ich dort eintragen?

    1. Florian Schuh says: 21. Juni 2013 at 14:55

      Im Anhörungsbogen müssen nur die Pflichtangaben gemacht werden. D.h. keine Angaben zur Sache. Eine Pflicht zur Rücksendung besteht aber nur, wenn der Behörde nicht schon alle Pflichtangaben bekannt sind.

  81. Stefan M. says: 2. Juni 2013 at 16:21

    Guten Tag Herr Schuh,

    Bei mir ist auch (wie bei dem Beitrag von Antonio vom 5. Mai 2013 um 11:15) das Kennzeichen auf der grünen Feinstaubplakette fast nicht mehr erkennbar. Jedoch auf einem Foto, das ich jetzt gemacht habe, kann man zumindest die Nummern unseres Kennzeichens erkennen.
    Besteht damit die Chance, bei der Anhörung ohne Bußgeld und Punkt davonzukommen?
    Sollte ich die Plakette dann auf jeden Fall erneuern, um so einen Fall nicht noch einmal zu habe, oder?
    Bin ich als Halter dafür verantwortlich, dass das Kennzeichen eindeutig lesbar ist (es ist hier aktuell wohl ausgeblichen)?

    Vielen Dank für Ihre Antwort,

    Stefan M.

    1. RA Schuh says: 4. Juni 2013 at 14:18

      Ja, in diesen Fällen sehen wir ganz gute Erfolgsaussichten. Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen auch telefonisch kontaktieren.

      1. Stefan M says: 4. Juni 2013 at 19:18

        Vielen Dank Herr Schuh!
        Ich wollte Ihnen eine kurze Info geben, dass man, wenn man nett mit den Ordnungshütern spricht und den Sachverhalt so schildert, es zum folgenden Ergebnis gekommen ist:
        Wir sollen ein Foto mit der neuen Feinstaubplakette im Auto machen und dann wird das Verfahren eingestellt.

        Trotzdem danke und tolles Forum hier!

        Stefan M.

  82. fredi K. says: 1. Juni 2013 at 00:05

    hallo Herr Schuh,
    habe in Stadt Essen eine strafe bekommen wegen fehlende plakatt mit Ac kennzeichen was ich nach meinem Wissen in Aachen niht benötige .zu der zeit punkt war ein Freund am fahren dem ich mein Auto geliehen hab ,das Problem der eine freund lebte nicht in Deutschland und war in eine reise Durch Europa.
    was kommt auf mich zu ?? wie soll ich das begründen ?
    vielen dank
    mit freundlichen <grüssen

    1. RA Schuh says: 4. Juni 2013 at 14:17

      Guten Tag, wenn Sie nicht der Fahrer waren und dies so angeben, werden Ihnen lediglich die Verfahrenskosten auferlegt. Diese liegen bei ca. 18,00 €. Es lohnt sich daher in der Regel nicht, gegen diese vorzugehen.

  83. Michael L says: 25. Mai 2013 at 07:44

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    Ich habe mein Fahrzeug am 15.03.2013 auf meinen Namen zugelassen. Ich habe versäumt in diesem Zuge die Plakette mit dem alten Kennzeichen zu erneuern. Mir wird jetzt zu lasten gelegt, dass ich am 26.04.2013 trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen mit meinem KfZ am Verkehr teilnahm. Ich habe den Anhörungsbogen am 24.05.2013 bekommen. Es handelt sich um die Stadt Augsburg.

    Ist dies so korrekt?

    Könnte ich Einspruch einlegen?

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael L

    1. RA Schuh says: 4. Juni 2013 at 14:15

      Grundsätzlich können Sie natürlich Einspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten müssten wir im Einzelfall prüfen. Gerne können Sie uns hierzu gesondert kontaktieren.

  84. Dahms says: 24. Mai 2013 at 06:12

    Sehr geehrter Herr Schuh.
    Ich habe in meinem Berliner Handwerksunternehmen mehrerer Fahrzeuge zugelassen, von denen keines älter ist als 5 Jahre. Alle haben die grüne Plakette seit Tag der Erstzulassung. Bei mehreren Fahrzeugen ist offensichtlich durch Sonneneinstrahlung das aufgetragene Kennzeichen auf der Plakette (aufgetragen mit Edding-Stift) so ausgeblasst, dass es nicht mehr erkennbar ist. Nun haben wir ein erstes Ticket durch einen Ordnungshüter erhalten, der die Nichtkennzeichnung bemängelt. Mir widerstrebt es, wegen unvermeidbarer Umwelteinflüsse das Bußgeld zu zahlen und bei allen Fahrzeugen alle 2 Jahre die Plakette zu erneuern. Macht es aus Ihrer Sicht Sinn, Einspruch zu erheben und den geschilderten Aufwand zu vermeiden?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und viele Grüße aus Berlin

    1. RA Schuh says: 4. Juni 2013 at 14:12

      Melden Sie sich doch bitte telefonisch bei uns, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Grundsätzlich gibt es in diesen Fällen schon die Möglichkeit, ein Bußgeld zu vermeiden.

  85. Klaus B. says: 16. Mai 2013 at 16:44

    Hallo Herr Schuh,
    habe auch heute einen Anhörungsbogen bekommen. Tatort war Mainz.
    Gefahren ist meine Tochter. Haben auch eine grüne Plakette drauf, allerdings mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers.
    Denke mir, dass, auch wenn es vom Kennzeichen her, ne „falsche“ Plakette sein sollte, so ist diese doch, auch mit dem richtigen Kennzeichen,immer noch grün. Es ändert sich doch in keinster Weise die Farbe der Plakette, nur weil ein anderes Kennzeichen darin vermerkt ist. De facto ist es dieses Fahrzeug, an dem die Plakette angebracht ist. Da es ja auch unmöglich ist, die Plakette ohne Beschädigung zu entfernen, kann diese auch NIEMALS einem anderen Auto entsprungen sein!!! Auch eine etwaige Vermutung, dass evtl. die Frontscheibe getauscht wurde, wäre doch sehr hypothetisch und schon ziemlich weit hergeholt. Deshalb frage ich mich, was die Vorgehensweise des hiesigen Ordnungsamts soll. Es kann einfach nicht angehen, dass nur aufgrund einer fehlenden, respektive „falschen“ grünen Plakette ein „Knöllchen“ droht. Haben noch ein anderes Fahrzeug, Bj. 2008. Das erste Auto dieser Modellreihe wurde 2007 gebaut. Bei diesen Fahrzeugen gibt es KEINS, welches keine grüne Plakette erteilt bekäme. Von daher ist da mein Hintergedanke bei dieser Sache: Es soll wohl bloß jeder zu seinem Autohändler seines Vertauens gehen und ihm 6,50€uronen hinlegen, dass man sich schön so eine hässliche Plakette innen auf seine Windschutzscheibe kleben soll!!!
    Im Übrigen habe ich für meine anderen Fahrzeuge KEINE Plakette, da ich persönlich es als reine Geldmacherei empfinde.
    Trotzdem frage ich jetzt nach der Vorgehensweise des Parkens meiner Tochter mit „falscher“ Plakette in Mainz.
    MfG
    Klaus

    1. RA Schuh says: 4. Juni 2013 at 14:09

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Rechtsberatung im Einzelfall geben wir gerne telefonisch. Grundsätzlich kann gegen einen Bußgeldbescheid natürlich immer vorgegangen werden. Die Gerichte entscheiden hier aber leider sehr unterschiedlich.

  86. Matthias G. says: 13. Mai 2013 at 19:17

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    Bei der schon Monate zurückliegenden Ummeldung meines Fahrzeuges hatte ich vergessen meine grüne Plakette zu erneuern und bin mit meinem Fahrzeug mit grüner Plakette (mit falschem Kennzeichen auf der Plakette) in die Umweltzone in Stuttgart eingefahren.

    Auch ich habe nun einen Bußgeldbescheid erhalten aufgrund der folgenden Ordnungswidrigkeit: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Minderung …. am Verkehr teil. §41 Abs. 1 iVm Analge 2, …

    Im Bescheid wird weiterhin auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 verwiesen laut der die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeugs mit der Plakette abhängt, ohne, dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer „Feinstaubplakette“ ankommt.

    Ich denke dieser Fall deckt sich genau mit ihrem Verfahren am OLG Frankfurt. Gibt es bereits Neuigkeiten bezüglich Ihres Verfahrens? Macht es noch Sinn Einspruch einzulegen mit Verweis auf (Az.: 31 OWI 608 Js 111541/10)?

    Würde mich über eine Nachricht freuen.

    Viele Grüße

    1. Florian Schuh says: 15. Mai 2013 at 12:30

      Guten Tag, Sie haben eine Antwort per eMail erhalten.

      1. Andreas H. says: 24. Mai 2013 at 16:02

        Sehr geehrter Herr Schuh,

        auch mein Fall deckt sich mit ihrem Verfahren am OLG Frankfurt. Gibt es bereits Neuigkeiten bezüglich Ihres Verfahrens? Macht es noch Sinn Einspruch einzulegen mit Verweis auf (Az.: 31 OWI 608 Js 111541/10)?

        Vielen Dank für Ihre Antwort

        1. RA Schuh says: 4. Juni 2013 at 14:14

          Nein, leider gibt es hier noch keine Neuigkeiten. Ob es Sinn macht Einspruch einzulegen, können wir nur im Einzelfall beurteilen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch. Vielen Dank.

    2. Stefanie M. says: 3. Juni 2013 at 17:09

      Hallo Herr Schuh,
      mich würde genau diese Sache auch interessieren. Habe aus Stuttgart auch eine Anhörung bekommen, ich solle mich innerhalb einer Woche äußern.
      Sie zitieren das Urteil des OLG Stuttgart vom 29.12.2008.
      Kennzeichen stimmte auch mit Umweltplakette nicht überein.
      Ich habe mir extra ein Auto geliehen, weil mein eigenes eine gelbe Plakette hatte, und nun hab ich den Salat! :(

      Liebe Grüsse

      1. RA Schuh says: 4. Juni 2013 at 14:20

        Es kommt immer auf die Umstände im Einzelfall an. Gerne können Sie uns anrufen und Ihren Fall kurz schildern. Bestimmt können wir Ihnen dann weiterhelfen.

  87. Bianca K. says: 12. Mai 2013 at 16:50

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    auch ich habe einen Anhörungsbogen bekommen wegen folgender Ordnungswidrigkeit:
    „Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.“ §41 Abs. 1 iVm Anlage2, §49 StVO; §24 STVG; 153 BKat.

    Das Auto parkte vor meiner Wohnung in Stuttgart innerhalb der Umweltzone am 2. Mai – das Auto hatte noch die alte Umweltplakette vor der Ummeldung.
    Bei der Ummeldung Anfang März hatte ich eine neue Plakette erhalten, aber diese noch nicht am Auto angebracht.

    1. Ist die Ordnungswidrigkeit überhaupt korrekt ausgestellt? Denn das Auto war ja geparkt und wurde nicht gefahren.

    2. Wie soll ich jetzt reagieren? Abwarten oder Widersprechen? Den Beleg vom Bürgerbüro, dass die gültige Plakette mit aktuellem Kennzeichen schon im März ausgestellt wurde, habe ich leider nicht mehr.

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

    1. Florian Schuh says: 15. Mai 2013 at 12:30

      Guten Tag, Sie haben eine Antwort per eMail erhalten.

      1. J. Z. says: 4. August 2014 at 16:16

        Genau den Fall habe ich jetzt auch und würde mich über eine Antwort bzw. Aufklärung sehr freuen.

        Ich habe einen Bußgeldbescheid von 110 € dafür erhalten.

  88. Antonio says: 5. Mai 2013 at 11:15

    Guten Tag Herr Schuh,

    Ich habe auch eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen, Da ich in der Umweltzone geparkt habe . Bei mir ist es so, die grüne Umwelplakette ist ordnungsgemäß angebracht nur das Kennzeichen ist nicht mehr zu erkennen.
    Wie kann ich den Einspruch am besten begründen.

    Gruß antonio

    1. Florian Schuh says: 15. Mai 2013 at 12:32

      Hier müssten wir im Detail klären, wie es zu der Unleserlichkeit des Kennzeichens kam. Wahrscheinlich kann man hier eine Einstellung erreichen. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns.

  89. Frank S. says: 19. April 2013 at 17:10

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    habe heute ebenfalls ein Schreiben bekommen und wie nachfolgend zu sehen darauf geantwortet. Was meinen Sie, habe ich auf Grund meiner Schwerbehinderung und dem damit verbundenen Sonderparkausweis größere Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird?

    MfG
    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    in vorbezeichneter Angelegenheit bitte ich um Zusendung der Beweismittel mit eindeutiger Fahreridentifizierung, da ich mich nicht erinnern kann, zum angegebenen Tatzeitpunkt vor Ort gewesen zu sein. Ihren Vorwurf, am Verkehr teilgenommen zu haben, weise ich ich somit zunächst zurück. Es stellt sich mir auch die Frage, ob ich aktiv am Verkehr teilgenommen haben soll oder ob es sich hier lediglich um eine Teilname am ruhenden Verkehr (Parken) handelte? Das Parken in einer ausgewiesenen Zone ohne gültige Feinstaubplakette stellt nach Auffassung div. Gerichte bislang noch keine Ordnungswidrigkeit nach §25a StVG da, wonach dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt werden können. Zusätzlich verweise ich auf das Urteil vom Amsgericht Augsburg am 14.09.2010 (Az.: 31 OWI 608 Js 111541/10), wenn auch dieses von anderer Stelle aufgehoben wurde, fehlt es dennoch zur Zeit an einer Rechtlichen Grundlage dafür ein Bußgeld auszustellen. Letztlich übersende ich Ihnen in der Anlage meine Sonderparkgenehmigung, die es mir erlaubt, auch ohne gültige Feinstaubplakette in dafür gekennzeichneten Flächen zu Parken, mit der Bitte, das Verfahren einzustellen.

    1. Florian Schuh says: 22. April 2013 at 14:29

      Sehr geehrter Herr S.,

      um dies abschließend beurteilen zu können, müssten wir Ihre Sonderparkgenehmigung kennen. Sie sollten zunächst abwarten, ob Sie tatsächlich einen Bußgeldbescheid bekommen. In diesem Fall sollten Sie auf die Frist (2 Wochen) zum Einspruch achten. Bitte melden Sie sich ggf. bei uns. Es ist aber auch gut möglich, dass die Behörde das Verfahren einstellt.

      Mit den besten Grüßen
      Florian Schuh

  90. Noa says: 17. April 2013 at 07:22

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    hier in Mainz gilt die Umweltplakettenregelung seit Februar 2013.
    Mein Auto parkt täglich in Mainz mit einer Umweltplakette mit altem Kennzeichen.
    Als im Februar das Gesetz in Kraft trat gingen mehrere Kontrolleure an meinem Fahrzeug vorbei und ich fragte auch einmal, ob ich die Plakette ändern müsse. Mir wurde gesagt, dass es so in Ordnung wäre. Namen der Kontrolleure habe ich selbstverständlich nicht.

    Heute am 17.04.2013. ging ich ans Fahrzeug und hatte einen Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit am Fahrzeug. Es geht hierbei um die grüne Plakette, die anscheinend doch ausgetauscht werden soll.
    Gerne werde ich eine neue Plakette besorgen, jedoch frage ich ob es eine Möglichkeit gibt, das Bußgeld und den Punkt im Verkehrsregister von mir zu weisen?!

    Viele Grüße
    Noa

    1. Florian Schuh says: 17. April 2013 at 09:54

      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihnen per Mail geantwortet.

      Wir haben schon mehrfach gehört, dass Behörden, Ausgabestellen für Plaketten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder andere Kontrolleure die Auskunft erteilen, dass das falsche Kennzeichen kein Problem sei. Für weitere Hinweise wären wir dankbar!

  91. Markus B. says: 30. März 2013 at 08:34

    Hallo,

    auch ich hab einen Bußgeldbescheid bekommen, wegen falschen Kennzeichen auf der Feinstaubplakette.
    Da mein Fahrzeug zu dem Zeitpunkt 4 Monate umgemeldet war hab ich „brav“ gezahlt.
    Nachdem was ich hier gelesen habe hätte ich ja doch eine Change gehabt…
    Kann ich denn da im nachhinein noch machen. In erster lienie geht es mir um den Punkt in Flensburg

    Gruß

    MArkus

    1. Florian Schuh says: 2. April 2013 at 07:34

      Wenn die Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung abgelaufen ist, tritt Rechtskraft des Bußgeldbescheids ein. In diesem Fall kann man kaum noch etwas machen. Andernfalls können Sie sich gerne telefonisch melden und wir können das Vorgehen besprechen.

  92. Erich S. says: 27. März 2013 at 11:56

    Werter Herr Schuh,
    Meine Tochter hat vor ein paar Tagen in Ffm ein OW Bussgeld zugestellt bekommen, weil sie nicht das aktuelle Kennzeichen auf ihrer Plakette hätte. Sie hat bei Kauf des Auto beim Strassenverkehrsamt Siegen (Wohnort) nachgefragt, ob sie eine neue Plakette bräuchte- was verneint wurde.
    Nun sieht das die Frankfurter Behörde leider wohl anders.

    Wie wäre die beste Argumatationsschine? Eine RV besteht nicht.

    Vielen Dank
    Erich S.

    1. Florian Schuh says: 27. März 2013 at 12:57

      Sehr geehrter Herr S.,

      Sie können versuchen, die Auskunft des Straßenverkehrsamts schriftlich zu bekommen und sich damit dann an die Bußgeldstelle wenden. Auch wenn die Ummeldung noch nicht lange her ist, kann man auf eine Einstellung hoffen.

      Viele Grüße
      Florian Schuh

  93. Christian H. says: 18. März 2013 at 13:17

    Um einen günstigeren Versicherungstarif zu erhalten, haben wir ein Auto mit DPF und grüner Plakette innerhalb der Familie umgemeldet.
    An eine neue Feinstaubplakette haben wir nicht gedacht.
    In Berlin habe ich nun an dem geparkten Auto einen Strafzettel und anschließend einen Anhörungsbogen bekommen.

    Innerhalb der Familie müssen wir meines Wissens nach keinen Fahrer angeben.

    In wie weit hat sich die Rechtslage bei der Feinstaubplakette geändert?

    Macht es noch Sinn sich auf (Az.: 31 OWI 608 Js 111541/10) zu berufen oder sollte man sich lieber gleich mit der Halterhaftung abfinden?

    Vielen Dank im Voraus.
    Herzliche Grüße,

    Christian H.

    1. Florian Schuh says: 25. März 2013 at 10:01

      Unserer Erfahrung nach bestehen in Berlin ganz gute Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dies setzt allerdings eine Prüfung im Einzelfall voraus. Gerne können Sie sich telefonisch an uns wenden.

  94. Berthold S. says: 8. März 2013 at 16:32

    Mir ist das gleiche passiert:
    Neues – gebrauchtes – Auto gekauft, nicht drüber nachgedacht und schon hänge ich am Fliegenfänger.

    Der Wagen war geparkt. Ich habe mir sofort eine neue Plakette gekauft.
    Komme ich aus der Nummer raus?

    Vielen Dank für Ihre bemühungen

  95. Christoph S. says: 26. Februar 2013 at 15:37

    Sehr geehrter Herr Schuh,

    ich habe bereits einen Bußgeldbescheid auf Grund einer Umweltplakette mit altem Kennzeichen erhalten (Auto wurde kurze Zeit vorher erworben). Natürlich würde ich es gerne umgehen, eine Eintragung im Verkehrszentralregister zu erhalten sowie das Bußgeld zu zahlen. Meine Frage wäre jedoch, ob es auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung Sinn macht hier Einspruch zu erheben?

    Vielen Dank im Voraus.
    Herzliche Grüße,

    Christoph S.

    1. admin says: 5. März 2013 at 11:03

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Frage. Auch Ihnen habe ich meine Antwort per Mail gesendet.

  96. Isabelle says: 22. Februar 2013 at 19:59

    Sehr geehrter Herr Schuh,
    leider ist es mir auch passiert dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde mit dem Tatvorwurf „Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen mit einem Kfz am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken). § 41 Abs 1 iVm Anlage 2 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG, 153 BKat

    Auch ich habe noch eine Plakette des Vorbesitzers mit dem alten Kennzeichen. Ich frage mich nur wie ich am besten argumentieren kann, ich sehe auch nicht ein 40 Euro zu bezahlen, obwohl ich eine PLakette habe mit einem nicht aktuellen Kennzeichen. Wenn ich angebe dass ich das Fahrzeug nicht selbst gefahren bin, was der Wahrheit entspricht, bin ich verpflichtet den Namen des Fahrers anzugeben, oder kann ich angeben, dass ich nicht weiß wer mein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Ich muss nun sehr schnell Stellung beziehen denn die Woche Frist ist bereits abgelaufen. Was würden Sie mir raten in diesem Fall, Herr Schuh? Beste Grüße

    1. Florian Schuh says: 25. Februar 2013 at 09:17

      Guten Tag, ich habe Ihnen meine Antwort per Mail gesendet.

      1. Franziska C. says: 17. März 2013 at 09:48

        Sehr geehrte Herr Schuh,

        ich habe das gleiche Problem wie die anderen User und würde auch gerne wissen, was ich als Stellungnahme formulieren soll.

        Vielen Dank im Voraus.

        Franziska C.

        1. Florian Schuh says: 25. März 2013 at 10:04

          Es muss schon speziell im jeweiligen Einzelfall begründet werden, wenn man eine Einstellung erreichen möchte. Eine pauschale Formulierung ist da wenig hilfreich. Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen.

    2. mina says: 25. September 2013 at 12:39

      hallo, ich habe gerade dasselbe problem konnten sie mir villeicht die antwort senden?

  97. Angelika says: 6. Februar 2013 at 13:23

    Nachdem die Rechtslage geändert wurde und seit Januar 2013 das Urteil vom AG Augsburg aufgehoben wurde ….
    kann ich mich immer noch darauf beziehen?
    Leider bin ich nachdem Kauf meines Autos am 30.11.2012 ebenfalls mit der grünen Umweltplakette gefahren, die noch auf das alte Nummernschild ausgestellt war. Daran habe ich leider auch nicht gedacht.
    Seit dem 14.01.2013 habe ich eine neue – leider wurde die „Ordnungswidrigkeit“ ein paar Tage vorher festgestellt.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. Florian Schuh says: 12. Februar 2013 at 14:35

      Wir gehen davon aus, dass ein Bußgeld auch nach Änderung der Rechtslage noch rechtswidrig ist. Aufgrund des Kostenrisikos macht ein Vorgehen in den meisten Fällen aber nur Sinn, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

  98. G. M. says: 31. Januar 2013 at 12:12

    Hallo Herr Schuh
    Wir hatten gestern ein roten Zettel am Auto weil die Plakette noch das alte Kennzeichen hatt.Uns wurden damals die Kennzeichen gestohlen mussten das Auto neu anmelden. ps Auto ist Neuwagen und der Zettel wurde an der Arbeitsstelle angebracht.Was sollte ich da beachten um Widerspruch einzulegen?
    MfG
    M.G.

    1. Florian Schuh says: 1. Februar 2013 at 16:31

      Hallo Herr G., bitte melden Sie sich doch telefonisch bei uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

  99. Roberto K. says: 7. Dezember 2012 at 15:01

    Hallo Herr Schuh

    Ich habe heute ebenfalls einen Brief bekommen mit einem Anhörungsbogen.
    Ich habe mit meinem Fahrzeug in der Umweltzone geparkt und hatte noch die alte Plakette vom Vorbesitzer am Auto mit dem alten Kennzeichen.
    Das Fahrzeug ist zwar meins ist aber auf meine Lebensgefährtin angemeldet.
    Nachdem ich nun ihre Seite gefunden habe,ist meine Frage wie formuliert man so einen Wiederspruch?
    Gibt es eine Vorlage für einen Wiederspruch?
    Oder ist es ratsam gleich einen Anwalt zu rate zu ziehen?
    MFG
    Roberto K.

  100. Sandra N. says: 27. Juni 2012 at 14:04

    Hallo,
    mich interessiert die Antwort auf die Frage von Herrn Mirko L. Wird sie ebenfalls hier veröffentlicht? Es besteht hier sichtlich enormes Interesse von vielen Betroffenen.
    Mit freundlichem Gruß

    1. Florian Schuh says: 4. Juli 2012 at 15:40

      Hallo Frau N.,

      das Urteil ist nach wie vor aktuell und es fehlt meines Erachtens weiterhin an einer Rechtsgrundlage für ein Bußgeld und Punkte. Man sollte im Anhörungsbogen auf das Urteil Bezug nehmen. Ist der Fahrer nicht bekannt, dann bekommt der Halter die Verfahrenskosten auferlegt. Geschieht dies, dann melden Sie sich doch bitte direkt bei uns. Dann können wir gerne dagegen vorgehen.

      Mit den besten Grüßen
      Florian Schuh

      1. Jan R. says: 12. Juli 2012 at 20:08

        Hallo Herr Schuh

        Mit welcher Begründung bekommt der Halter die Verfahrenskosten?
        Nach §25a StVG kann nur bei einem Halt- oder Parkverstoß der Halter mit den Verfahrenskosten in die Pflicht genommen werden.

        Grüße

        1. Florian Schuh says: 13. Juli 2012 at 11:21

          Hallo Herr R.,

          Ihr Einwand ist durchaus berechtigt. Die Begründung ist wohl, dass es sich um ein „Parken in der Umweltzone ohne gültige Plakette“ handelt. Erfahrungsgemäß handeln die Behörden auch so. Allerdings gibt es auch hier zwischenzeitlich Gerichtsentscheidungen, die sagen, dass es sich nicht um einen Fall des § 25a StVG handelt. Man sollte also in jedem Fall auch gegen die Verfahrenskosten vorgehen.

          Mit den besten Grüßen
          Florian Schuh

      2. Uwe Galski says: 23. Februar 2014 at 10:30

        Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schuh, betreff Ihrer Auskunft zur Feinstoffplakette habe ich sehr starke Bedenken. Das (bereits) aufgehobene Urteil ging davon aus, dass es keine gesetzliche Regelung gibt. Das ist nur dann der Fall, weil es immer noch Richter gibt, nach deren Meinung, die STVO und StVZO kein juristisch kein Gesetz, sondern nur Verordnungen sind. Leider haben diese Richter anscheinend das Straßenverkehrsgesetz noch nicht gelesen. In der Präambel steht nämlich das die STVO die STVZO und der Bußgeldkatalog Teil dieses Gesetze ist. Es gibt keine Ordnung oder Verordnung ohne einen gesetzlichen Rahmen.
        Dort finden Sie auch die gesetzliche Regelung über Feinstaubplaketten. Ohne diese Regelung besteht die Gefahr des Missbrauchs von Umweltplaketten. Wenn jemand eine Plakette nach Vorlage eine Benziner (grün) und diese dann an einem älteren Dieselfahrzeug (gelb) anbringt, wird er sicherlich von Polizei kontrolliert. Das aber ist dann nicht möglich, wenn auch Kennzeichen und Plakette das gleiche Kennzeichen trägt.
        erwirb und diese dann

        1. Florian Schuh says: 24. Februar 2014 at 10:18

          Vielen Dank für Ihren Kommentar. § 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung definiert, wie eine Plakette anzubringen ist. Es fehlt aber eine Regelung, wie zu verfahren ist, wenn sich nach der ordungsgemäßen Anbringung (und Kennzeichnung) der Plakette das Kennzeichen des Fahrzeugs ändert. Es steht nirgends, dass dann die Plakette entfernt und neu erstellt werden muss. Man kann natürlich mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift argumentieren, dies würde aber einer entsprechenden Anwendung auf einen eigentlich nicht geregelten Fall entsprechen. Eine solche Analogie ist im Straf- und Ordungswidrigkeitenrecht aber verboten (Analogieverbot).

          Die Vorschrift lautet:

          (2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

          1. Walter Lenz says: 12. Mai 2014 at 15:39

            Sehr geehrte Damen und Herren,
            spätestens nachdem die eifrigen Mitarbeiter der Ordnungsämter auf den Wortlaut des § 3 (2) der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung beweiskräftig hingewiesen worden sind und diese Mitarbeiter ihre Bußgeldforderung infolge des – mithin nur angeblichen – Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Aktualisierung des KFZ – Kennzeichen auf der Plakette eines schadstoffarmen KFZ einfordern, machen sich diese Mitarbeiter der vorsätzlichen Rechtsbeugung schuldig. In einem zwar – grundsätzlich anders gelagerten Fall – leitete die Staatanwaltschaft Stuttgart (laut Stuttgarter Zeitung) gegen Mitarbeiter eines Ordnungsamtes jedenfalls ein Verfahren wegen Rechtsbeugung ein.

  101. Mirko L. says: 16. Juni 2012 at 20:01

    Hallo Herr Schuh,
    aus gegebenen Anlass bin ich mit Hilfe von Google auf ihren durchaus nützlichen Kommentar gestoßen. Auch meine Umweltplakette Grün stimmt mit dem amtlichen Kennzeichen nicht überein. Mir war auch gar nicht nach dem Autokauf bewusst,dass eine Änderung erfolgen muss. Mein Auto stand nun dort und wurde wegen eines formfehlers angemahnt. Ist das damalige Urteil vom Amtsgericht Augsburg noch geltend? Und kann ich mich gegebenenfalls darauf berufen? Vielen Dank fuer ihrer Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Mirko L.

    1. admin says: 18. Juni 2012 at 08:14

      Hallo Herr L.,
      bitte gedulden Sie sich mit der Rückantwort von Herrn Rechtsanwalt Schuh, da dieser ganztägig außer Haus ist. Er wird sich im Laufe der Woche bei Ihnen melden.
      Ihre
      elixir rechtsanwälte

      1. Mirko L. says: 18. Juni 2012 at 08:26

        Vielen Dank fuer die Antwort

        Mit freundlichen Grüßen
        Mirko L.

        1. Nick says: 3. März 2014 at 12:01

          Hinweis auf das aktuelle Urteil des OLG Hamm.
          Das Kennzeichen muss dem aktuellen amtlichen Kennzeichen entsprechen.
          Ich rege an, den o. a. Artikel zu überarbeiten.

          1. Florian Schuh says: 14. April 2014 at 08:31

            Vielen Dank für den Hinweis. Da wir es trotz der Urteile einiger OLGs immer wieder hinbekommen, dass Verfahren eingestellt werden und es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, ist der Artikel noch immer aktuell.

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