Die PARKcontrol24 Ltd mit Sitz in München schreibt derzeit als private Parkraumüberwachung „Falschparker“ an und fordert eine Nutzungsentschädigung sowie Kostenersatz für eine angebliche unbefugte Inanspruchnahme eines Parkplatzes oder einer Zufahrt.
In den uns bekannten Fällen handelt es sich um einen Betrag i.H.v. 50,00 €. Es kommen allerdings noch weitere Kosten hinzu, sodass sich die Forderung auf über das Doppelte erhöht hat (hier: 107,35 €).
Wer nicht bezahlt, bekommt erst Post vom Inkassobüro INKASSOzentrum MINDfields AG und anschließend von rechtspruefer.de, Rechtsanwalt Jörg Schaller.
Ist die Forderung von PARKcontrol24 rechtens?
Hier muss zwischen der Nutzungsentschädigung von 50,00 € und den weiteren Kosten unterschieden werden.
Ein erhöhtes Nutzungsentgelt kann gefordert werden, wenn dies vorab vereinbart wurde. Hierzu muss an dem jeweiligen Parkplatz deutlich sichtbar eine Beschilderung angebracht sein, die eine solche Zahlung im Fall der unbefugten Parkplatznutzung vorsieht.
Fehlt eine solche Beschilderung, dann besteht kein Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.
Auf die übrigen angegebenen Kosten besteht ohnehin kein Anspruch. Diese setzen sich z.B. so zusammen:
Eine Rechtsgrundlage für diese Positionen 401 bis 503 existiert schlicht nicht. Auf den uns bekannten Schildern steht lediglich, dass Kosten der Ermittlung sowie Kosten der Rechtsverfolgung hinzukommen können. Das ist weder ausreichend, noch entsprechen die o.g. Angaben den gesetzlichen Rechtsverfolgungskosten. Zu den Halterermittlungskosten hat der Bundesgerichtshof beispielsweise bereits entschieden, dass diese nicht erstattet werden müssen.
Wie wehre ich mich gegen Forderungen der PARKcontrol24 Ltd?
- Teilen Sie uns mit, ob eine ausreichende und leicht zu sehende Beschilderung des Parkplatzes oder des Parkbereichs vorhanden ist. Diese muss schon dort gewesen sein, als Sie das Fahrzeug abgestellt haben.
- Wir prüfen, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Das ist aber mit vertretbarem Aufwand nur möglich, wenn Sie den Berechtigten des Parkplatzes kennen oder wenn dieser in unserer Datenbank vorhanden ist.
- Wir raten dann entweder dazu, nur die Nutzungsentschädigung zu bezahlen (auf den Verwendungszweck der Überweisung achten, um eine nachteilige Verbuchung zu verhindern) oder keine Zahlung zu leisten.
- In einem weiteren Schritt schreiben wir PARKcontrol24 an und weisen die Forderung zurück.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Senden Sie uns Ihr Schreiben von PARKcontrol24 per Mail zu und schildern Sie uns kurz den Sachverhalt.
Außergerichtlich bearbeiten wir Ihren Fall zu einem pauschalen Honorar i.H.v. 83,54 € (inkl. 19% USt.).