In Steuerberaterrechnungen finden sich in der Regel zwei Arten von Gebühren. Die die nach Gegenstandswert und einer Tabelle berechnet werden und die die nach Zeit berechnet werden. Die Gebühren nach Gegenstandswert lassen sich in der Regel relativ einfach überprüfen. Man muss lediglich darauf achten, dass der Steuerberater nicht mehr als die sog. Mittelgebühr berechnet hat. Wie diese bestimmt wird, haben wir bereits in einem anderen Beitrag beschrieben.
Weniger bekannt ist, dass auch die Zeitgebühr eine Rahmengebühr ist, für die die grundsätzliche Regelung gilt, dass mehr als die Mittelgebühr nur dann verlangt werden darf, wenn die Tätigkeit besonders umfangreich oder schwierig ist. Die Mittelgebühr ist hingegen immer dann anzusetzen, wenn es sich um eine durchschnittliche Tätigkeit handelt.
Die Abrechnung nach Zeit ist in § 13 StBVV geregelt. Die Zeitgebühr beträgt 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde. Für die Bestimmung der Mittelgebühr müssen die beiden Werte zusammengerechnet werden und dann durch zwei geteilt werden. Hier also: 30 € + 70 € = 100 € / 2 = 50,00 €.
Die Kosten pro angefangene halbe Arbeitsstunde liegen im Normalfall also bei 50,00 €.
Hat der Steuerberater zur Prüfung eines Sachverhaltes 10 Minuten gebraucht, darf er dennoch 50,00 € für eine angefangene halbe Stunde berechnen. Für eine Stunde und fünf Minuten darf er durchaus 150,00 € berechnen. Viele kurze Einzeltätigkeiten wie einige Telefonate mit dem Mandanten von nur wenigen Minuten Dauer, muss er allerdings zusammenrechnen. Ansonsten würden im Extremfall für jede Minute 50,00 € berechnet werden. Dieses unbillige Ergebnis wird von der Rechtsprechung nicht hingenommen.
Die Abrechnung muss zudem einen detaillierten Tätigkeitsnachweis enthalten. Darin muss enthalten sein:
- Datum und Uhrzeit der Tätigkeit
- Sachbearbeiter
- genaue Dauer der Tätigkeit
- genaue Beschreibung der Tätigkeit
Haben Sie den Eindruck, dass etwas mit der Ihnen vorliegenden Rechnung nicht stimmt, sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an. Er ist verpflichtet, Ihnen die Abrechnung genau zu erklären. Einen Grund für die Überschreitung der Mittelgebühr, muss schon in der Rechnung angegeben werden.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Prüfung der Rechnung Ihres Steuerberaters. Kontaktieren Sie mich.
Ihr Rechtsanwalt Florian Schuh
Mein Steuerberater hat mehrere interne Besprechungen mit seinen Mitarbeitern pro Mitarbeiter abgerechnet
Sprich die Besprechung dauerte 1 Stunde
Berechnet wurden 3 Stunden .
Die Besprechung war allgemein gehalten kein Ergebnis oder Ziel bekannt.
Ist sowas erlaubt?
Das kommt zunächst auf den Inhalt der Vergütungsvereinbarung an. Gibt es keine, dann dürfte das nicht zulässig sein.