Aus mal wieder aktuellem Anlaß dürfen wir zur Bewertung vom Inkasso durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro kurz und knapp auf den Bericht der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2006 verweisen. Dort wird ein BGH-Urteil aus 2005 besprochen. Und: Ja, auch wir heißen das Anwaltsinkasso – aber nicht weil wir selbst Anwälte sind – für besser als das Inkasso über sonstige Dienstleister (Factoring, Versicherungen, Inkassobüros usw.).
Das Fazit der Stiftung Warentest: Mit dem Anwalt wird das Inkasso billiger!