Wer Anteile an einer Gesellschaft hält, sollte sich auch Gedanken machen, was im Todesfall mit diesen Anteilen geschehen soll. Dabei ist es sinnvoll, eine Nachfolgeregelung bezüglich der Geschäftsanteile oder auch der Abfindung direkt im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren. Grundsätzlich gehen Regelungen im Gesellschaftsvertrag, auch wenn diese erbrechtliche Nachfolgeregelung enthalten einem möglichen Testament vor. So fallen zwar…
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