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Es ist durchaus zulässig, im Rahmen der Rechnungslegung oder des Mahnlaufes auf eher ausgefallene Ideen im Forderungsmanagement zurückzugreifen. So können Sie durchaus zum Einziehen der Forderung die Postnachnahme verwenden: Ihr Schuldner erhält einen Brief von Ihnen, mit dem gleichzeitig der Betrag oder ein Teilbetrag von dem Briefträger entgegengenommen wird. Den eingezogenen Betrag erhalten Sie. Vielfach…
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