Neben den auf unserem Blog bereits veröffentlichten Vorgehen des Herrn Rechtsanwalt Ingo Müller wegen Gewinnspielforderungen wurden wir nun von einem unserer Webseiten-Besucher darüber informiert, daß Herr Rechtsanwalt Ingo Müller aus Osnabrück nicht nur Forderungen von DSM 24 verfolgt, sondern auch Forderungen von DGZ-6/49, wieder abgetreten an die Firma TKM Royal Office, beitreibt. Hier gilt dasselbe…
Wieder einmal kursieren Schreiben von verschiedenen Rechtsanwälten, die allesamt Forderung beizutreiben versuchen, deren Berechtigung durchaus als kritisch beurteilt werden kann. Jeder Betroffene, der sich einem Anwaltsschreiben ausgesetzt sieht, in dem Forderungen verlangt werden, die als zweifelhaft anzusehen sind, hat verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Wir nennen Ihnen hier einige Möglichkeiten und Beispiele: 1. Zahlungsaufforderung ignorieren:…
Am 12.04.2012, 19.30 Uhr, wurde auf ZDF neo u. a. über die call-by-call-Abzocke berichtet. In der "Da wird mir übel"-Serie, moderiert von Maite Kelly und Theo West, wurde Rechtsanwalt Uwe Martens zu dessen rechtlicher Einschätzung der Telefon- und Inkassoabzocke befragt. Das Interview mit Rechtsanwalt Uwe Martens auf ZDF neo zur Telefon- und Inkasso-Abzocke startet auf…
Zählt es schon als Referenz, wenn man als Inkassoanwalt nicht auf folgender Liste erscheint? ;-) http://www.abzocknews.de/2012/02/08/inkasso-heute-reloaded-ein-paar-jahre-spater/
Die Ehefrau des (zumindest im Internet berühmt-berüchtigten) Inkassoanwalts Olaf Tank hat ein Buch über Ihren Mann geschrieben. Hierzu gibt es nun einen lesenswerten offenen Brief von Wilfried Hinrichs, einem Redakteur der Neuen Osnabrücker Zeitung. In Ergänzung hierzu dürfen wir auf die Webseite der Staatsanwaltschaft Darmstadt verweisen, auf welcher folgende Informationen zu finden sind: "Im Verfahren…
Jüngst stand ein Mann wegen Beleidigung vor dem Strafgericht und wird zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Der Richter fragt zum Abschluß des Verfahrens den Angeklagten noch: "Haben Sie noch was zu sagen?" Antwortet der wegen Beleidigung Angeklagte: "Ja, schon. - Aber das wird mir dann doch zu teuer." :-)