Eine langjährige Mitarbeiterin eines von uns vertretenen Arbeitgebers klagte nach Erhalt ihrer Kündigung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/M. Brisanz erhielt die Klage nicht nur, weil die Kündigung für unwirksam erklärt werden sollte, sondern weil die Klägerin zugleich festgestellt wissen wollte, dass sie eigentlich eine Arbeitnehmerin und keine freie Mitarbeiterin gewesen sei und daher durchaus beachtliche Lohnnachzahlungen…
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