Üblicherweise dürfen Kosten für Handwerkerleistungen im Haushalt mit 20 Prozent, höchstens jedoch 1.200 EUR pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung hat nun das Finanzgericht München (Az.: 7 K 2544/09) eingeschränkend präzisiert: Nimmt der Handwerker einen Großteil seiner Leistungen überhaupt nicht in dem Haushalt vor, so können diese Arbeiten auch nicht steuermindernd geltend gemacht…
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