Entsprechend der gesetzgeberischen Pläne wird voraussichtlich eine Verkürzung der Insolvenzlaufzeit von sechs Jahren auf drei Jahre erfolgen. Das kann sich zu einem Dilemma für die Gläubiger entwickeln, wenn nicht frühzeitig Vorsorge getroffen wird. Bereits bei der Geschäftsanbahnung ist daher darauf zu achten, daß mögliche Schulden nicht in die Restschuldbefreiung des Insolvenzverfahrens geraten. Denn schon jetzt…
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