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Effektives Inkasso: Versagung der Restschuldbefreiung

Entsprechend der gesetzgeberischen Pläne wird voraussichtlich eine Verkürzung der Insolvenzlaufzeit von sechs Jahren auf drei Jahre erfolgen. Das kann sich zu einem Dilemma für die Gläubiger entwickeln, wenn nicht frühzeitig Vorsorge getroffen wird. Bereits bei der Geschäftsanbahnung ist daher darauf zu achten, daß mögliche Schulden nicht in die Restschuldbefreiung des Insolvenzverfahrens geraten. Denn schon jetzt bereitet die ansteigende Zahl an Privatinsolvenzen den Gläubigern erhebliche Schwierigkeiten. Wer gegen Schuldner vorgeht, muß gerade in der Insolvenzvollstreckung die Möglichkeiten der Versagung der Restschuldbefreiung beachten, damit seine Forderungen nicht sang- und klanglos untergehen. Dabei ist es gut zu wissen, daß

  • Gründe bestehen, die eine Versagung der Restschuldbefreiung ermöglichen,
  • Forderungen grundsätzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein können,
  • der Schuldner zwingende Verpflichtungen während der Wohlverhaltensperiode zu erfüllen hat und Sie als Gläubiger diese kontrollieren können,
  • Sie als Gläubiger Aus- und Absonderungsrechte geltend machen können,
  • Sie die Vorschriften des Anfechtungsgesetzes ebenso wie ein Insolvenzverwalter anwenden und für sich nutzen können,
  • auch bei den Anmeldungen der Forderung(en) zur Insolvenztabelle Möglichkeiten bestehen, die Restschuldbefreiung in Bezug auf Ihre Forderungen zu versagen,
  • die Zwangsvollstreckung aus dem Tabellenauszug sinnvoll sein kann,
  • ein nachträglicher Widerruf der Restschuldbefreiung geprüft werden kann und daß
  • selbst bei einem laufenden Insolvenzverfahren unter bestimmten Umständen vollstrecken können.

Wer im Forderungseinzug konsequent die Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten selbst im Rahmen des Insolvenzverfahrens nutzt, kann noch eine erstaunlich hohe Forderungsrealisierung erreichen. Rufen Sie uns doch bitte einfach wegen der Detailfragen an. Wir unterstützen auch Inkassobüros im Rahmen ihrer Arbeit. Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

3 Replies to “Effektives Inkasso: Versagung der Restschuldbefreiung”

  1. olaf schneider says: 20. September 2014 at 11:42

    muss ich nach der restschuldenbefreihung noch an einer Inkassofirma zahlen? Trotz restschluldbefreihung.seit 21.8.014.vielen dank im vorraus.o.schneider.

    1. olaf schneider says: 20. September 2014 at 11:43

      vielen dank. Olaf Schneider

    2. Uwe Martens says: 22. September 2014 at 07:45

      Nein, wenn der Titel von der Restschuldbefreiung umfasst war.

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