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Tagsarchive: § 51a GmbHG Auskunftsrecht

Wenn Sie als Minderheitsgesellschafter den Verdacht haben, dass der Geschäftsführer Spesen fehlerhaft oder in eigenem Interesse abgerechnet hat, stehen Sie vor einem doppelten Problem: Sie tragen wirtschaftlich mit, haben aber oft nur begrenzten Einblick und wenig Einfluss auf die Geschäftsführung. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Auskunfts- und Kontrollrechte Ihnen zustehen, welche Fristen zu beachten…