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Grundsätzlich ist es Anwälten erlaubt, eine Liste der Gegner zu veröffentlichen. So heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 12.12.2007 (Az.: 1 BvR 1625/06), daß Gegnerlisten auf anwaltlichen Webseiten grundsätzlich angeführt werden dürfen. Wie sehen Sie das? Wäre es für Sie ein Referenznachweis oder eine Hilfe, wenn wir eine Liste unserer Gegner…
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