Besonders wenn sich zwei Gesellschafter im Verhältnis 50:50 gegenüberstehen und nicht mehr miteinander können, verhärten sich bei Gesellschafterstreitigkeiten schnell die Fronten. Das ist oft nicht sonderlich ratsam, weil viele GmbH-Satzungen zu oberflächlich verfasst wurden und keine adäquaten Lösungsmöglichkeiten bieten. Es fehlen regelmäßig spezielle Satzungsregelungen für den Streitfall. Deshalb gibt es nach dem Gesetz nur drei…
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