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Gesellschafterstreit in der GmbH: Diese Lösungen gibt es – Austritt, Ausschluss, Auflösung

Besonders wenn sich zwei Gesellschafter im Verhältnis 50:50 gegenüberstehen und nicht mehr miteinander können, verhärten sich bei Gesellschafterstreitigkeiten schnell die Fronten. Das ist oft nicht sonderlich ratsam, weil viele GmbH-Satzungen zu oberflächlich verfasst wurden und keine adäquaten Lösungsmöglichkeiten bieten. Es fehlen regelmäßig spezielle Satzungsregelungen für den Streitfall. Deshalb gibt es nach dem Gesetz nur drei Möglichkeiten der Streitauflösung in Betracht:

  1. Austritt aus der Gesellschaft: Hier scheidet ein Gesellschafter gegen Abfindung freiwillig aus. Das ist allerdings nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, wenn in der Satzung nichts anderes steht. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Deshalb empfehlen wir, uns frühzeitig zu kontaktieren, damit wir gemeinsam die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten durchgehen können.
  2. Ausschluss des unliebsamen Gesellschafters: In diesem Fall scheidet ein Gesellschafter unfreiwillig aus. Es erfolgt ein Rausschmiss. Der Anspruch auf eine Abfindung bleibt aber bestehen. Für den Rausschmiss ist auch ein wichtiger Grund erforderlich, wobei diesemal der wichtige Grund in der Person oder dem Verhalten des rauszuwerfenden Gesellschafters liegen muss. Ein solcher wichtiger Grund liegt vor, wenn keine andere Lösung denkbar ist und der Rausschmiss quasi die ultima ratio darstellt. Ein Ausschluss gestaltet sich regelmäßig als kompliziert und langwierig.
  3. Auflösung der GmbH: Die Firma wird nur noch abgewickelt und betreibt keinen weiteren Geschäfte. Hierzu muss ein gemeinsamer Auflösungsbeschluss getroffen werden. Alternativ steht die Auflösung durch gerichtliches Urteil. In beiden Fällen bestehen im Gegensatz zu Austritt und Ausschluss gesetzliche Regelungen, so dass es nicht auf die Satzung ankommt.

Wenn es also zum Streit zwischen Gesellschaftern kommt, ist Vorbereitung und genaue Planung das A und O. Wende Dich deshalb frühzeitig an uns, damit wir Dir rechtzeitig helfen können, um die richtigen Weichen zu stellen. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens, Mail: martens@recht-hilfreich.de, Telefon: (0 69) 95 92 91 90.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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