Besprechung des Urteils des OLG Hamm vom 11.01.2024, Az.: 18 U 123/21 Zur Wirksamkeit des Insichgeschäfts zwischen GmbH & Co. KG und GmbH-Geschäftsführer. Die Gesellschaft A-GmbH & Co. KG (als Zedentin) und Herr K (als Zessionar) vereinbarten einen Abtretungsvertrag. Dabei handelte Herr K sowohl für sich selbst als auch für die Komplementär-GmbH, die wiederum die…
Ist ein Versammlungsleiter notwendig? Die Rolle des Versammlungsleiters in einer GmbH-Gesellschafterversammlung ist nicht gesetzlich geregelt. Normalerweise braucht es keinen Vorsitzenden, da die Gesellschafter die Versammlung und Beschlussfassung selbst koordinieren können. Allerdings kann ein Versammlungsleiter hilfreich sein, wenn Konflikte unter den Gesellschaftern bestehen. Ein neutraler Vorsitzender, der von allen akzeptiert wird, kann für eine ordnungsgemäße, sachdienliche…
Wer eine Zusammenarbeit plan, kommt nicht daran vorbei, sich auch mit der Gründung einer Gesellschaft und der Vereinbarung unter Gesellschaftern, dem Gesellschaftsvertrag, zu befassen. Die gesamte zukünftige Zusammenarbeit läuft dann über diese Gesellschaft. Die einzelnen Partner bringen ihre Vermögenswerte (Assets wie z.B. Know-How, Maschinen, Schutzrechte, Patente, Marken, Ideen, Geld) in die Gesellschaft ein und stellen…
Aktuelle Rechtsprechnung BGH Versäumnisurteil vom 11.07.2023 - Az.: II ZR 116/21 Gesellschafter können aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn die Satzung dies vorsieht. Andernfalls können Gesellschafter nicht ohne weiteres gekündigt werden, sie können nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden, und ihr Anteil kann nicht einfach eingezogen werden. Offen war bisher auch die Frage, wann eine solche…
Aktuelle Rechtsprechung Sozialgericht Landshut Urteil vom 11.01.2024, Az.: S 1 BA 23/23 Bei der Einordnung der Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungspflichtig ist, kommt es im wesentlichen auf die Frage an, ob der Geschäftsführer weisungsabhängig von der Gesellschafterversammlung ist oder nicht. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, liegt keine Sozialversicherungspflicht vor, wenn beide Gesellschafter…
Grundsätzlich liegt die Kompetenz zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH bei deren Geschäftsführern. Wird die Gesellschafterversammlung durch einen unbefugten, zum Beispiel durch einen der Gesellschafter einberufen, sind alle dort gefassten Beschlüsse nichtig. Anstelle eine Einberufung kann aber auch eine Verabredung zu einer Gesellschafterversammlung erfolgen. In diesem Fall spricht man von einer so genannten Vollversammlung. Ein…
Aktuelle Rechtsprechung Bundesgerichtshof Urteil vom 11.07.2023, Az.: II ZR 116/21 Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals entschieden, dass ein Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH unter den Voraussetzungen der actio pro socio durch Klage des anderen Gesellschafters ausgeschlossen werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dass die Ausschließung des betroffenen Gesellschafters bereits mit Rechtskraft des Urteils wirksam ist…
Ein Wandeldarlehen (Convertible Loan oder auch Mezzanine-Kapital) ist ein Darlehen verbunden mit der Option auf eine mögliche spätere Umwandlung der Darlehensschuld in eine Unternehmensbeteiligung. Das Wandeldarlehen eignet sich in erster Linie zur Anschubfinanzierung für Start-up-Unternehmen und als Brückenfinanzierung für bestehende Unternehmen. Für Sie als Investor ergeben sich verschiedene Vorteile. So haben Sie als reiner Darlehensgeber…
Besonders wenn sich zwei Gesellschafter im Verhältnis 50:50 gegenüberstehen und nicht mehr miteinander können, verhärten sich bei Gesellschafterstreitigkeiten schnell die Fronten. Das ist oft nicht sonderlich ratsam, weil viele GmbH-Satzungen zu oberflächlich verfasst wurden und keine adäquaten Lösungsmöglichkeiten bieten. Es fehlen regelmäßig spezielle Satzungsregelungen für den Streitfall. Deshalb gibt es nach dem Gesetz nur drei…
Die Vermeidung einer Insolvenz erfordert eine umfassende finanzielle Planung, Risikobewertung und die Implementierung einer Reihe von Maßnahmen. Hier sind mehr als dreißig Möglichkeiten, um eine Insolvenz zu verhindern, wobei die Highlights durch Fettdruck hervorgehoben sind: **1. Liquiditätsmanagement**: Behalte einen genauen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben. Implementiere ein effektives Liquiditätsmanagement, um sicherzustellen, dass immer ausreichend…