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Bundesgerichtshof verschärft Haftung für GmbH-Geschäftsführer: Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. März 2023 ein Urteil gefällt, das die Verantwortung von Geschäftsführern in einer GmbH & Co. KG deutlich erweitert. Diese Entscheidung betrifft viele mittelständische Unternehmen und hat weitreichende Folgen für Geschäftsführer.

Was ist passiert?

Der BGH hat entschieden, dass Geschäftsführer einer GmbH, die als Komplementärin einer KG fungiert, nun auch direkt gegenüber der KG haften können.

Das bedeutet: Wenn ein Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, kann er nicht nur von der GmbH, sondern auch von der KG zur Verantwortung gezogen werden.

Was bedeutet das konkret?

1. Erweiterte Haftung: Geschäftsführer müssen jetzt nicht nur die Interessen der GmbH, sondern auch die der KG im Blick haben.
2. Keine Ausreden bei Aufgabenverteilung: Selbst wenn ein Geschäftsführer nicht direkt für die KG zuständig ist, bleibt er in der Verantwortung.
3. Überwachungspflicht: Geschäftsführer müssen alle Bereiche des Unternehmens im Auge behalten, auch wenn sie nicht direkt dafür verantwortlich sind.

Was müssen Sie als Geschäftsführer jetzt tun?

1. Informieren Sie sich gründlich: Verstehen Sie die neuen Haftungsrisiken und wie sie sich auf Ihre Position auswirken. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens.

2. Überprüfen Sie Ihre Versicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre D&O-Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung) die neuen Risiken abdeckt.

3. Verbessern Sie Ihr Risikomanagement: Implementieren Sie strenge Kontroll- und Überwachungsmechanismen für alle Unternehmensbereiche. Auch hier helfen wir Ihnen im konkreten Details weiter. Aus unserer anwaltlichen und unternehmerischen Erfahrung kennen wir die Stellschrauben.

4. Dokumentieren Sie sorgfältig: Halten Sie wichtige Entscheidungen und deren Grundlagen schriftlich fest.

5. Fördern Sie offene Kommunikation: Etablieren Sie einen regelmäßigen Austausch mit weiteren Geschäftsführern, Prokuristen, Abteilungsleitern und leitenden Angestellten in den Abteilungen.

6. Holen Sie sich Rat: Sprechen Sie uns direkt an. Als Rechtsexperten helfen wir Ihnen selbstverständlich im unternehmerischen Kerngeschäft und sorgen für Ihre persönliche Absicherung. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens. Schreiben Sie ihm eine Mail über fragen@recht-hilfreich.de oder rufen Sie ihn direkt an: 069 – 95 92 91 90

Fazit:

Das BGH-Urteil erhöht den Druck auf Geschäftsführer, ihre Pflichten gewissenhaft wahrzunehmen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, das gesamte Unternehmen im Blick zu haben und nicht nur den eigenen Verantwortungsbereich. Geschäftsführer sollten diese Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre Arbeitspraktiken zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem proaktiven Ansatz können sie die neuen Herausforderungen meistern und ihre Unternehmen erfolgreich führen.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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