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Wenn der Chef mit der eigenen Brieftasche bürgt: BGH-Urteil schockt GmbH-Geschäftsführer

Stellen Sie sich vor: Sie sind Geschäftsführer einer GmbH, die finanziell auf wackeligen Beinen steht. In einem Moment der Verzweiflung versprechen Sie einem Gläubiger: „Keine Sorge, das Geld kommt schon.“ Kaum ausgesprochen, schon haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen! Klingt unglaublich? Genau das ist einem Geschäftsführer passiert, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt.

Der Fall: Eine GmbH in Schieflage

Unser Protagonist, nennen wir ihn Herrn Müller, war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Die Firma hatte einen Beratungsvertrag abgeschlossen, konnte aber die Rechnungen nicht bezahlen. In seiner Not versprach Herr Müller dem Berater: „Das Geld kommt schon.“ Was er nicht ahnte: Mit diesem Satz öffnete er die Tür zu seinem Privatvermögen!

Das Urteil: BGH sagt „Zahlen, bitte!“

Der BGH entschied: Herr Müller haftet persönlich. Warum? Die Richter sahen in seiner Aussage eine persönliche Zahlungszusage. Besonders pikant:

1. Beiden Parteien war klar, dass die GmbH pleite war.
2. Herr Müller hatte der GmbH zuvor ein Millionendarlehen gewährt.
3. Er wollte die Firma vor der Insolvenz retten – um sein eigenes Darlehen zu schützen.
4. In der Vergangenheit hatte er schon öfter privat ausgeholfen.

Die Lehre: Vorsicht bei Versprechungen!

Was können wir daraus lernen? Als GmbH-Geschäftsführer sollten Sie sehr vorsichtig sein, was Sie versprechen. Ein unbedachtes Wort kann Sie Ihr Privatvermögen kosten!

Tipps für Geschäftsführer:

1. Trennen Sie strikt zwischen GmbH und Privatperson.
2. Formulieren Sie vorsichtig: „Die GmbH wird sich bemühen…“ statt „Ich kümmere mich darum.“
3. Im Zweifel: Schweigen ist Gold!
4. Holen Sie sich rechtlichen Rat, bevor Sie Zusagen machen.

Fazit:

Das BGH-Urteil zeigt: Als GmbH-Geschäftsführer können Sie schneller persönlich haften, als Ihnen lieb ist. Also, liebe Chefs da draußen: Denken Sie zweimal nach, bevor Sie etwas versprechen. Sonst könnte Ihr nächster Satz lauten: „Wo ist mein Sparschwein?“

Haben Sie Fragen zu Ihrer Haftung als Geschäftsführer? Unser Expertenteam berät Sie gerne. Kontaktieren Sie uns. Ihr Ansprechpartner ist

Rechtsanwalt Uwe Martens,

Mail: fragen@recht-hilfreich.de,

Telefon: 069 95 92 91 90.

Rufen Sie einfach an. Wir helfen Ihnen gerne und erfolgreich.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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