Stellen Sie sich vor: Sie sind Geschäftsführer einer GmbH, die finanziell auf wackeligen Beinen steht. In einem Moment der Verzweiflung versprechen Sie einem Gläubiger: "Keine Sorge, das Geld kommt schon." Kaum ausgesprochen, schon haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen! Klingt unglaublich? Genau das ist einem Geschäftsführer passiert, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt. Der…
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Tagsarchive: BGH Az. III ZR 56/19
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