Das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 608 KLs 8/11), Wirtschaftsstrafkammer, zur Frage des Internetbetruges setzt einen ersten und deutlichen Akzent für sogenannte Abofallen-Betreiber, der für zwei weitere anstehende Strafverfahren, eines in Darmstadt (Gebrüder Schmidtlein, Alexander Varin, Rechtsanwalt Olaf Tank) und eines in Frankfurt (Michael Burat), durchaus erhebliche Signalwirkung haben dürfte.…
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