Geerbt und Steuern gespart: Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei als "Familienheim" erben, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall einziehen. Das Einziehen muss allerdings in dieser Zeitspanne erfolgen! Verzögert sich der Einzug geht die Steuerfreiheit flöten, so - natürlich fachlich besser formuliert - der Bundesfinanzhof (II R 37/16). Der…
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