Darlehensverträge Ihrer Bank oder Sparkasse sind in der Regel mit einer Widerrufsbelehrung versehen. Für diese Widerrufsbelehrungen gibt es gesetzliche Muster, von denen nicht abgewichen werden darf. Jede Abweichung bedeutet in der Regel die Unwirksamkeit der Belehrung. Die Folge ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu Laufen beginnt und daher der Vertrag auch Jahre später noch…
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