Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden in jedem Fitnessstudio genutzt. Dabei unterliegen nicht nur die klassischen, meist umseitig abgedruckten oder ausgehängten Vertragsbedingungen oder Hausordnungen dem Recht der AGB. Jede vorformulierte Vertragsklausel ist AGB. Daher ist im Zweifel alles, was vereinbart wurde als AGB anzusehen und unterliegt daher der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts. Nicht schlimm, könnte man meinen. Schließlich…
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