Verträge der Fitnessstudios sind in der Regel Laufzeitverträge. Wie alle Dauerschuldverhältnisse bedürfen diese zur vorzeitigen Kündigung eines wichtigen Grundes. Mitglieder von Fitnessstudios haben hierfür in der Regel nur zwei Optionen: Umzug oder Krankheit Hier wollen wir uns dem Thema Kündigung im Krankheitsfalle annehmen. Ob tatsächlich eine Krankheit vorliegt, lässt sich im Einzelfall nur schwer feststellen.…
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