ACHTUNG FRIST: Reiche innerhalb von spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein! Vorsicht: Diese Frist kann nicht verlängert werden.Setze Dein Recht auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis durch und lass Dir die Arbeitsbescheinigungen aushändigen!Vergiss nicht, Deine Ansprüche an betrieblicher Altersvorsorge, Überstunden und nicht genommenem Urlaub durchzusetzen!Hol' Dir eine möglichst hohe Abfindung…
Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter machen ihrem Ärger gerne einmal bei Facebook Luft und posten entsprechendes in dem sozialen Netzwerk. Öffentliche Äußerungen über ein Unternehmen oder über den Chef. In einem aktuellen Fall schrieb eine frühere Angestellt bei Facebook, das Unternehmen vergraule alle guten Mitarbeiter. Auch wurde behauptet, dass Überstunden nicht bezahlt worden seien und aus…