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7 Dinge, die Du als Mitarbeiter bei einer Kündigung beachten musst

  1. ACHTUNG FRIST: Reiche innerhalb von spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein! Vorsicht: Diese Frist kann nicht verlängert werden.
  2. Setze Dein Recht auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis durch und lass Dir die Arbeitsbescheinigungen aushändigen!
  3. Vergiss nicht, Deine Ansprüche an betrieblicher Altersvorsorge, Überstunden und nicht genommenem Urlaub durchzusetzen!
  4. Hol‘ Dir eine möglichst hohe Abfindung und mach‘ sie insolvenzfest
  5. Achte bei einer vergleichsweisen Einigung vor dem Arbeitsgericht darauf, dass Dir keine Sperrzeit beim ALG I droht!
  6. Prüfe alle Deine Ansprüche auf Sonderzahlungen / Deine variablen Vergütungsbestandteile!
  7. Mache eine umfassende Abgeltungsklausel, aber verschenke dabei nichts!

Als Unternehmensanwälte beschäftigen wir und seit eh und je mit Arbeitsrecht. Natürlich helfen wir auch Dir bei einer Kündigung durch den Chef. Ruf‘ einfach an, ich helfe Dir, Deine Rechte bestmöglich durchzusetzen: 069 95 92 91 90 oder schreib‘ mir eine E-Mail.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

2 Replies to “7 Dinge, die Du als Mitarbeiter bei einer Kündigung beachten musst”

  1. Andrea says: 11. März 2021 at 09:37

    Guten Morgen.
    Ich bin vom Arbeitgeber fristgerecht gekündigt worden. Ich habe noch Überstunden und Urlaub, muss somit nicht mehr in die Arbeit. Was geschieht mit den Überstunden und dem Urlaub, wenn ich mich jetzt krankschreiben lasse, bzw. krank werde?
    Werden diese dann ausbezahlt?
    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 16. März 2021 at 14:29

      Ja, wenn Sie den Urlaub aufgrund einer Erkrankung nicht nehmen können, muss er vergütet werden. Gleiches gilt auch für die Überstunden. Im Arbeitsvertrag kann aber für die Überstunden etwas anderes geregelt sein.

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