- ACHTUNG FRIST: Reiche innerhalb von spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein! Vorsicht: Diese Frist kann nicht verlängert werden.
- Setze Dein Recht auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis durch und lass Dir die Arbeitsbescheinigungen aushändigen!
- Vergiss nicht, Deine Ansprüche an betrieblicher Altersvorsorge, Überstunden und nicht genommenem Urlaub durchzusetzen!
- Hol’ Dir eine möglichst hohe Abfindung und mach’ sie insolvenzfest
- Achte bei einer vergleichsweisen Einigung vor dem Arbeitsgericht darauf, dass Dir keine Sperrzeit beim ALG I droht!
- Prüfe alle Deine Ansprüche auf Sonderzahlungen / Deine variablen Vergütungsbestandteile!
- Mache eine umfassende Abgeltungsklausel, aber verschenke dabei nichts!
Als Unternehmensanwälte beschäftigen wir und seit eh und je mit Arbeitsrecht. Natürlich helfen wir auch Dir bei einer Kündigung durch den Chef. Ruf’ einfach an, ich helfe Dir, Deine Rechte bestmöglich durchzusetzen: 069 95 92 91 90 oder schreib’ mir eine E-Mail.