Einen Gesellschaftsanteil pfänden ist grundsätzlich möglich. Die Pfändung und Überweisung eines Gesellschaftsanteils einer Deutschen Gesellschaft ist sogar im Gesetz vorgesehen. Dabei erhält der Pfändende zwar grundsätzlich die gesellschaftsrechtliche Stellung des ursprünglichen Gesellschafters, in nahezu allen Gesellschaftsverträgen findet sich jedoch eine Klausel, die für den Fall der Pfändung eines Anteils den Ausschluss des betroffenen Gesellschafters vorsieht.…
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