Der Geschäftsführer einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) unterliegt von Gesetzes wegen bestimmten Sorgfalts- und Treuepflichten. Verletzt der Geschäftsführer diese Pflichten, kann er für entstandene Schäden persönlich haftbar gemacht werden. Wir geben Ihnen einige Beispiele für die Haftung des Geschäftsführers bei Verletzung der allgemeinen Sorgfalts- und Treuepflichten, die wir in unserer Anwaltspraxis bereits betreut und…
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