In Lizenzverträgen ist nicht selten vorgesehen, dass der Lizenznehmer an Dritte Unterlizenzen erteilen darf. Was aber geschieht mit dieser Unterlizenz, wenn der Lizenzvertrag keinen Bestand mehr hat? In den meisten Fällen des Erlöschens der Hauptlizenz wird die Unterlizenz nicht erlöschen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Hauptlizenz wegen Nichtausübung erloschen ist. Diese Auffassung wird…
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