Natürlich hilft man sich unter Freunden, wenn der andere kurz in eine kleine Not gekommen ist. Meistens verlaufen erste freundschaftliche Anfragen, einem kurz Geld zu leihen, auf niedrige Beträgen hinaus. Weil oft die niedrigen Beträge nicht ausreichen, wird dann später noch einmal nachgefragt, ob nicht mehr möglich sei. Das kann sich durchaus ein paar Mal wiederholen bis am Ende eine doch durchaus beachtliche Summe an verliehenem Geld bei dem Freund oder der Freundin gelandet ist. Meistens lässt sich die Stabilität und Ernsthaftigkeit einer Freundschaft dann erkennen, wenn die Bitte um Rückzahlung des geliehenen Geldes erfolgt. Denn selten ist es so, dass der Geldleiher unverhofft zu mehr Geld kommt und sofort und fleißig alles zurückzahlen kann. Erfahrungsgemäß steckt er eher längerfristig in einem finanziellen Engpass. Wenn dann der Geldverleiher selbst wieder das Geld zurück benötigt, kann es schnell zu einer Belastung der Freundschaft führen.
Sollten Sie Geld verliehen haben und mit dem Geldempfänger noch freundschaftlich verbunden sein, empfiehlt sich ein anderes, eher nicht anwaltliches, Vorgehen als bei den Standardfällen. Ist allerdings die Freundschaft schon so sehr belastet, dass ein anwaltlicher Auftritt nichts mehr an dem Vertrauensverhältnis ändern würde, so schadet die offene Anwaltsbeauftragung nicht mehr.
Gerne helfen wir Ihnen auch im Rahmen Ihres Freundeskreis, verliehene Gelder wieder zurückzuerhalten. Wir helfen Ihnen bereits vor dem Verleihen von Geld als auch bei der Bitte, das Geld zurückzubekommen. Bei freundschaftlichen Verhältnissen treten wir hierbei gerne quasi als eine Art Hintergrundberater auf. Das heißt: Ihr Freund, dem Sie Geld geliehen haben, muss nicht zwingend von unserer Mitarbeit erfahren. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass wir nach außen auftreten. Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, werden wir Sie nur im Hintergrund beraten. Möchten Sie hingegen den offenen Anwaltsauftritt, haben wir damit selbstredend überhaupt keinerlei Schwierigkeiten, sondern stehen Ihnen als starke Unterstützung zur Seite. Sofern wir für Sie im Hintergrund wie ein Ghostwriter auftreten sollen, können wir für Sie die Darlehensverträge, die Aufforderung zurückzuzahlen, die Berechnung der Zinsen, der Kosten, die Vereinbarung, eine Ratenzahlung festzuhalten, die argumentative Auseinandersetzung, die Beurteilung der Rechtslage und vieles mehr für Sie vornehmen. Mit Hilfe unserer Unterstützung können Sie recht sicher Lösungen mit Ihrem Freund finden, die sowohl die Freundschaft erhalten als auch eine Rückzahlung der Gelder verspricht.
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen unkompliziert und schnell. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens.
Telefon: 069 95 92 91 90